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  3. https://www.tagesspiegel.de/politik/bald-traut-sich-niemand-mehr-fehlverhalten-anzusprechen-boris-palmer-offenbar-im-zug-angefeindet-15214881.html

https://www.tagesspiegel.de/politik/bald-traut-sich-niemand-mehr-fehlverhalten-anzusprechen-boris-palmer-offenbar-im-zug-angefeindet-15214881.html

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  • fluepke@chaos.socialF fluepke@chaos.social

    https://www.tagesspiegel.de/politik/bald-traut-sich-niemand-mehr-fehlverhalten-anzusprechen-boris-palmer-offenbar-im-zug-angefeindet-15214881.html

    IANAL, aber: Wer unter Berufung auf ein öffentliches Amt Personalien feststellen will, übt eine hoheitliche Handlung aus.

    Erfolgt das außerhalb jeder Zuständigkeit, bewegt man sich im Bereich der Amtsanmaßung (§ 132 StGB).

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    fate59@mastodon.social
    schrieb zuletzt editiert von
    #41

    @fluepke Ein wahrscheinlich nicht in allen Teilen ganz ernst gemeinter Kommentar https://www.staatsanzeiger.de/nachrichten/kreis-und-kommune/braucht-boris-palmer-ein-politisches-upgrade/ Etwas ernster: https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.auseinandersetzung-im-zug-sheriff-palmer-tuebinger-ob-verlangt-nicht-zum-ersten-mal-die-personalien.fd02d1fa-6a50-4e94-8cc6-ce174bdb3ca2.html

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    • fluepke@chaos.socialF fluepke@chaos.social

      https://www.tagesspiegel.de/politik/bald-traut-sich-niemand-mehr-fehlverhalten-anzusprechen-boris-palmer-offenbar-im-zug-angefeindet-15214881.html

      IANAL, aber: Wer unter Berufung auf ein öffentliches Amt Personalien feststellen will, übt eine hoheitliche Handlung aus.

      Erfolgt das außerhalb jeder Zuständigkeit, bewegt man sich im Bereich der Amtsanmaßung (§ 132 StGB).

      musevg@23.socialM This user is from outside of this forum
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      musevg@23.social
      schrieb zuletzt editiert von
      #42

      @fluepke
      Ich bin auf jeden Fall froh dass wir hier im Fediverse uns immer wieder trauen, das Fehlverhalten des respektablen Herrn #Dimpfelmoser anzusprechen.

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • fluepke@chaos.socialF fluepke@chaos.social

        Als pinkhaariger Mensch bin ich in Zügen leider daran gewöhnt, dass verzogene Schlippsträger mit Autoritätskomplexen sich für die Hütung "ihrer" Machtzone zuständig halten und glauben, mein Ticket kontrollieren zu dürfen. Manche gut situierten Anzugsträger muss man halt zu einem der 1. Klasse angemessenen, zurückhaltenden Verhalten ermahnen. Ein "Halt die Fresse" ist zwar etwas direkt, aber durchaus angebracht bei so aufmüpfigen Verhalten, finde ich.

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        holger@hellinger.wtf
        schrieb zuletzt editiert von
        #43

        @fluepke passiert sogar mir als altem weißen Mann, wenn ich mit Band-Hoodie und nur Rucksack zum Kunden fahre, was öfter passiert, wenn ich nur einen Tag unterwegs bin. Wenn ich den 20 Jahre alten Rimowa-Koffer in die Ablage wuchte, passiert das nie. Anekdote: Einer hat den Schaffner angesprochen, auf mich gezeigt, der hat aber zuerst ihn kontrolliert und der hatte ein Supersparpreis-Ticket, das in dem Zug nicht galt. Ich saß laut lachend am Platz und der Typ war peinlich berührt. 😁

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        • weizenspreu@chaos.socialW weizenspreu@chaos.social

          @fluepke Als Leiter der Polizeibehörde der Stadt Tübingen bei der Verfolgung einer gegenwärtigen Straftat (hier potentiell die Erschleichung von Beförderungsleistungen nach § 265a StGB durch Nutzung der besseren Beförderung in der 1. Klasse trotz Ticket für die 2. Klasse)?

          Durchaus.

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          nightdice@unfug.social
          schrieb zuletzt editiert von
          #44

          @weizenspreu
          Obwohl Züge Zuständigkeit der Bundespolizei sind?

          @fluepke

          weizenspreu@chaos.socialW 1 Antwort Letzte Antwort
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          • nightdice@unfug.socialN nightdice@unfug.social

            @weizenspreu
            Obwohl Züge Zuständigkeit der Bundespolizei sind?

            @fluepke

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            schrieb zuletzt editiert von
            #45

            @nightdice @fluepke § 265a StGB ist kein Antragsdelikt iSd. § 77 StGB. Es sollte also daher §§ 127 Abs. 1 S. 2, 163b StPO Vorrang haben.

            weizenspreu@chaos.socialW 1 Antwort Letzte Antwort
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            • weizenspreu@chaos.socialW weizenspreu@chaos.social

              @nightdice @fluepke § 265a StGB ist kein Antragsdelikt iSd. § 77 StGB. Es sollte also daher §§ 127 Abs. 1 S. 2, 163b StPO Vorrang haben.

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              weizenspreu@chaos.social
              schrieb zuletzt editiert von
              #46

              @nightdice @fluepke Ein wenig problematisch ist, dass im Artikel von einer „Ordungswidrigkeit“ die Rede ist, auf die sich der § 127 StPO nicht erstreckt (aus § 46 Abs. 3 S. 1 OWiG). Jedoch sehe ich im vorliegenden Fall keine Ordnungswidrigkeit sondern eben eine Straftat berührt.

              weizenspreu@chaos.socialW 1 Antwort Letzte Antwort
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              • weizenspreu@chaos.socialW weizenspreu@chaos.social

                @nightdice @fluepke Ein wenig problematisch ist, dass im Artikel von einer „Ordungswidrigkeit“ die Rede ist, auf die sich der § 127 StPO nicht erstreckt (aus § 46 Abs. 3 S. 1 OWiG). Jedoch sehe ich im vorliegenden Fall keine Ordnungswidrigkeit sondern eben eine Straftat berührt.

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                schrieb zuletzt editiert von
                #47

                @nightdice @fluepke Btw. würde auch eine rechtswidrige Identitätsfeststellung außerhalb des Zuständigkeitsbereichs keine Straftat begründen, da es in meinen Augen an einer entsprechenden Strafnorm mangelt.

                nightdice@unfug.socialN flxtr@social.tchncs.deF 2 Antworten Letzte Antwort
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                • fluepke@chaos.socialF fluepke@chaos.social

                  https://www.tagesspiegel.de/politik/bald-traut-sich-niemand-mehr-fehlverhalten-anzusprechen-boris-palmer-offenbar-im-zug-angefeindet-15214881.html

                  IANAL, aber: Wer unter Berufung auf ein öffentliches Amt Personalien feststellen will, übt eine hoheitliche Handlung aus.

                  Erfolgt das außerhalb jeder Zuständigkeit, bewegt man sich im Bereich der Amtsanmaßung (§ 132 StGB).

                  leobm@norden.socialL This user is from outside of this forum
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                  schrieb zuletzt editiert von
                  #48

                  @fluepke Warum gibt’s überhaupt noch erste Klasse? 🤔
                  Wahrscheinlich war die zweite Klasse überfüllt und die erste Klasse einfach leer. Wer wurde hier genau geschädigt?

                  Hört sich alles sehr peinlich an. Alter (weißer) Mann der hier den Rechthaber spielt.

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • himmelssohn@social.adlerhorst.netH himmelssohn@social.adlerhorst.net

                    @flxtr
                    Das Problem, das Palmer beschreibt, existiert ja tatsächlich. Die Korruptheit und Ignoranz unserer politischen Vertreter sind doch für jeden ein Vorbild zum Brechen ehemals geltender Regeln. Und nicht die heutigen Jugendlichen haben die Grenzen des Handelns niedergetrampelt.
                    @fluepke

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                    schrieb zuletzt editiert von
                    #49

                    @himmelssohn @flxtr @fluepke Ja siehe #Spahn oder die#CumEx Geschichte. Hat alles keine Folgen für diese Leute. Warum soll sich da der einfache Bürger noch geneigt fühlen an Regeln zu halten? Da kommt man sich langsam echt dumm vor. 🤷🏻‍♂️

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • weizenspreu@chaos.socialW weizenspreu@chaos.social

                      @fluepke Als Leiter der Polizeibehörde der Stadt Tübingen bei der Verfolgung einer gegenwärtigen Straftat (hier potentiell die Erschleichung von Beförderungsleistungen nach § 265a StGB durch Nutzung der besseren Beförderung in der 1. Klasse trotz Ticket für die 2. Klasse)?

                      Durchaus.

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                      schrieb zuletzt editiert von
                      #50

                      @weizenspreu es steht nicht in dem Artikel, in welchem Zug es geschah. In Tübingen fahren afaik nur Züge der Staatsbahn. In diesen Zügen gilt BPolG, kein Landespolizei- und Ordnungsrecht. @fluepke

                      weizenspreu@chaos.socialW 1 Antwort Letzte Antwort
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                      • recumbenttravel@defcon.socialR recumbenttravel@defcon.social

                        @weizenspreu es steht nicht in dem Artikel, in welchem Zug es geschah. In Tübingen fahren afaik nur Züge der Staatsbahn. In diesen Zügen gilt BPolG, kein Landespolizei- und Ordnungsrecht. @fluepke

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                        schrieb zuletzt editiert von
                        #51

                        @recumbenttravel @fluepke Gerne den Thread hier lesen: https://chaos.social/@weizenspreu/116022460950129833

                        recumbenttravel@defcon.socialR 1 Antwort Letzte Antwort
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                        • weizenspreu@chaos.socialW weizenspreu@chaos.social

                          @recumbenttravel @fluepke Gerne den Thread hier lesen: https://chaos.social/@weizenspreu/116022460950129833

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                          schrieb zuletzt editiert von
                          #52

                          @weizenspreu Falsche Rechtsgrundlage, denn im DB Zug gilt allein BPolG. @fluepke

                          weizenspreu@chaos.socialW 1 Antwort Letzte Antwort
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                          • recumbenttravel@defcon.socialR recumbenttravel@defcon.social

                            @weizenspreu Falsche Rechtsgrundlage, denn im DB Zug gilt allein BPolG. @fluepke

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                            schrieb zuletzt editiert von
                            #53

                            @recumbenttravel @fluepke Auch im Zug gelten das StGB und die StPO.

                            recumbenttravel@defcon.socialR 1 Antwort Letzte Antwort
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                            • weizenspreu@chaos.socialW weizenspreu@chaos.social

                              @recumbenttravel @fluepke Auch im Zug gelten das StGB und die StPO.

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                              schrieb zuletzt editiert von
                              #54

                              @weizenspreu ja, aber für die Durchsetzung ist allein BPoL zuständig. @fluepke

                              recumbenttravel@defcon.socialR weizenspreu@chaos.socialW 2 Antworten Letzte Antwort
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                              • weizenspreu@chaos.socialW weizenspreu@chaos.social

                                @nightdice @fluepke Btw. würde auch eine rechtswidrige Identitätsfeststellung außerhalb des Zuständigkeitsbereichs keine Straftat begründen, da es in meinen Augen an einer entsprechenden Strafnorm mangelt.

                                nightdice@unfug.socialN This user is from outside of this forum
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                                schrieb zuletzt editiert von
                                #55

                                @weizenspreu
                                danke für die ausführliche Antwort!
                                Kann ich als Laienmensch nur teilweise nachvollziehen, aber ich finde sowas immer interessant.

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • recumbenttravel@defcon.socialR recumbenttravel@defcon.social

                                  @weizenspreu ja, aber für die Durchsetzung ist allein BPoL zuständig. @fluepke

                                  recumbenttravel@defcon.socialR This user is from outside of this forum
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                                  schrieb zuletzt editiert von
                                  #56

                                  @weizenspreu Herr Palmer hat dort daher nichts zu sagen. Was für ein Delikt es ist, falls er trotzdem tut, weiß nich nicht. @fluepke

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • recumbenttravel@defcon.socialR recumbenttravel@defcon.social

                                    @weizenspreu ja, aber für die Durchsetzung ist allein BPoL zuständig. @fluepke

                                    weizenspreu@chaos.socialW This user is from outside of this forum
                                    weizenspreu@chaos.socialW This user is from outside of this forum
                                    weizenspreu@chaos.social
                                    schrieb zuletzt editiert von
                                    #57

                                    @recumbenttravel @fluepke Du willst damit also zum Ausdruck bringen, dass es im Zug unzulässig wäre, das Jedermannrecht nach § 127 Abs. 1 StPO anzuwenden? 😄

                                    recumbenttravel@defcon.socialR 1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • weizenspreu@chaos.socialW weizenspreu@chaos.social

                                      @nightdice @fluepke Btw. würde auch eine rechtswidrige Identitätsfeststellung außerhalb des Zuständigkeitsbereichs keine Straftat begründen, da es in meinen Augen an einer entsprechenden Strafnorm mangelt.

                                      flxtr@social.tchncs.deF This user is from outside of this forum
                                      flxtr@social.tchncs.deF This user is from outside of this forum
                                      flxtr@social.tchncs.de
                                      schrieb zuletzt editiert von
                                      #58

                                      @weizenspreu
                                      Als "Leiter der Polizeibehörde" kann er sich als Vollzugsbeamter in Dienst versetzen? Dachte, das ist ein Verwaltungsposten. In dem Fall, als er 2018 einen Passanten angepöbelt und bedrängt hatte und dem dann noch eine Owi anhängen wollte, hatten Jurist*innen m.W. verneint, dass seine Befugnisse in der Situation über Jedermannsrechte hinaus gehen. Oder hab ich da was falsch verstanden? @nightdice @fluepke

                                      weizenspreu@chaos.socialW 2 Antworten Letzte Antwort
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                                      • flxtr@social.tchncs.deF flxtr@social.tchncs.de

                                        @weizenspreu
                                        Als "Leiter der Polizeibehörde" kann er sich als Vollzugsbeamter in Dienst versetzen? Dachte, das ist ein Verwaltungsposten. In dem Fall, als er 2018 einen Passanten angepöbelt und bedrängt hatte und dem dann noch eine Owi anhängen wollte, hatten Jurist*innen m.W. verneint, dass seine Befugnisse in der Situation über Jedermannsrechte hinaus gehen. Oder hab ich da was falsch verstanden? @nightdice @fluepke

                                        weizenspreu@chaos.socialW This user is from outside of this forum
                                        weizenspreu@chaos.socialW This user is from outside of this forum
                                        weizenspreu@chaos.social
                                        schrieb zuletzt editiert von
                                        #59

                                        @flxtr @nightdice @fluepke Wer sind „Jurist*innen“? Gab es ein Gerichtsurteil?

                                        Wie im Thread ausgeführt, bewegen wir uns hier nach meiner Ansicht nicht im OWiG, sondern im StGB. Im OWiG hätte er seine Befugnis überschritten, da dort das Jedermannrecht nicht greift (stand auch so im Thread, auf den hier geantwortet wurde).

                                        flxtr@social.tchncs.deF 1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • weizenspreu@chaos.socialW weizenspreu@chaos.social

                                          @recumbenttravel @fluepke Du willst damit also zum Ausdruck bringen, dass es im Zug unzulässig wäre, das Jedermannrecht nach § 127 Abs. 1 StPO anzuwenden? 😄

                                          recumbenttravel@defcon.socialR This user is from outside of this forum
                                          recumbenttravel@defcon.socialR This user is from outside of this forum
                                          recumbenttravel@defcon.social
                                          schrieb zuletzt editiert von
                                          #60

                                          @weizenspreu wozu dann das Vorweisen des "Ortspolizeiausweises"? Derer hätte es für die Handlung nicht bedurft, sondern es geschah naheliegenderweise unter dem Vorsatz damit eine hoheitliche Amtsstellung zu suggerieren. Die wegen Geltung BPolG jedoch nicht bestand.

                                          weizenspreu@chaos.socialW 1 Antwort Letzte Antwort
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