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  3. https://www.tagesspiegel.de/politik/bald-traut-sich-niemand-mehr-fehlverhalten-anzusprechen-boris-palmer-offenbar-im-zug-angefeindet-15214881.html

https://www.tagesspiegel.de/politik/bald-traut-sich-niemand-mehr-fehlverhalten-anzusprechen-boris-palmer-offenbar-im-zug-angefeindet-15214881.html

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  • fluepke@chaos.socialF fluepke@chaos.social

    Falls mir hier Jurist:innen folgen und sich auskennen: Sollte hier möglicherweise ein § 132 StGB vorliegen, bitte den Herrn Palmer mal anzeigen.

    Das kann meiner Meinung nach echt nicht angehen, dass sich irgendwelche Dorfpolizisten fernab ihres Zuständigkeitsgebiets irgendwelche Sonderrechte anmaßen.

    black_knight@mastodon.socialB This user is from outside of this forum
    black_knight@mastodon.socialB This user is from outside of this forum
    black_knight@mastodon.social
    schrieb zuletzt editiert von
    #33

    @fluepke dick move anyway

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    • weizenspreu@chaos.socialW weizenspreu@chaos.social

      @fluepke Als Leiter der Polizeibehörde der Stadt Tübingen bei der Verfolgung einer gegenwärtigen Straftat (hier potentiell die Erschleichung von Beförderungsleistungen nach § 265a StGB durch Nutzung der besseren Beförderung in der 1. Klasse trotz Ticket für die 2. Klasse)?

      Durchaus.

      G This user is from outside of this forum
      G This user is from outside of this forum
      gw170817@ioc.exchange
      schrieb zuletzt editiert von
      #34

      @weizenspreu @fluepke Darf er das außerhalb seiner Kommune, im besonderen wenn der Zug durch diese nie durchgefahren ist, oder nicht eigentlich nur wenn seine Tätigkeit über Amtshilfe aus einen der Kommunen durch die der Zug während sich die verdächtige Person in ihm befand durchgefahren ist angefordert wurde? Hatte da noch so vage Erinnerungen aus Lehrgängen bzgl. so Zuständigkeitsbereichen, bin aber kompletter Laie 😅…Ich beziehe mich dabei nicht auf den Zeitungsartikel sondern auf die fiktive Situation der Fahrt im Schienenpersonenfernverkehr

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      • energisch_@troet.cafeE energisch_@troet.cafe shared this topic
      • fluepke@chaos.socialF fluepke@chaos.social

        https://www.tagesspiegel.de/politik/bald-traut-sich-niemand-mehr-fehlverhalten-anzusprechen-boris-palmer-offenbar-im-zug-angefeindet-15214881.html

        IANAL, aber: Wer unter Berufung auf ein öffentliches Amt Personalien feststellen will, übt eine hoheitliche Handlung aus.

        Erfolgt das außerhalb jeder Zuständigkeit, bewegt man sich im Bereich der Amtsanmaßung (§ 132 StGB).

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        energisch_@troet.cafe
        schrieb zuletzt editiert von
        #35

        @fluepke was für ein armseliger Mensch das sein muss. Würde er sich einmischen, wenn es um wirklich wichtiges ginge, z.B. Diskriminierung, Bedrohung? Oder würde er wegsehen, wie viele andere. Aber wegen Kleinigkeiten ein Fass aufmachen.

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        • fluepke@chaos.socialF fluepke@chaos.social

          @JamesBont nein, ein öffentliches Amt sollte eben nicht reichen. In einer Demokratie haben wir Gewaltenteilung mit klaren Zuständigkeiten.

          jamesbont@mastodon.socialJ This user is from outside of this forum
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          jamesbont@mastodon.social
          schrieb zuletzt editiert von
          #36

          @fluepke

          Und wozu diente dein NEIN?

          Gewaltenteilung ist richtig, genauso dass der Bürger den Souverän stellt. Das sind die Grundlagen einer Demokratie.

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          • fluepke@chaos.socialF fluepke@chaos.social

            https://www.tagesspiegel.de/politik/bald-traut-sich-niemand-mehr-fehlverhalten-anzusprechen-boris-palmer-offenbar-im-zug-angefeindet-15214881.html

            IANAL, aber: Wer unter Berufung auf ein öffentliches Amt Personalien feststellen will, übt eine hoheitliche Handlung aus.

            Erfolgt das außerhalb jeder Zuständigkeit, bewegt man sich im Bereich der Amtsanmaßung (§ 132 StGB).

            artevaeckt@ruhr.socialA This user is from outside of this forum
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            artevaeckt@ruhr.social
            schrieb zuletzt editiert von
            #37

            @fluepke was ein armes Opfer. Ich hoffe er hält bald mal endlich die Fresse

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • fluepke@chaos.socialF fluepke@chaos.social

              Als pinkhaariger Mensch bin ich in Zügen leider daran gewöhnt, dass verzogene Schlippsträger mit Autoritätskomplexen sich für die Hütung "ihrer" Machtzone zuständig halten und glauben, mein Ticket kontrollieren zu dürfen. Manche gut situierten Anzugsträger muss man halt zu einem der 1. Klasse angemessenen, zurückhaltenden Verhalten ermahnen. Ein "Halt die Fresse" ist zwar etwas direkt, aber durchaus angebracht bei so aufmüpfigen Verhalten, finde ich.

              nadnoennas@chaos.socialN This user is from outside of this forum
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              nadnoennas@chaos.social
              schrieb zuletzt editiert von
              #38

              @fluepke "verzogene Schlipsträger" Mein Begriff des Tages Palmer einfach die Vorzeige-Karen Deutschlands.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • fluepke@chaos.socialF fluepke@chaos.social

                https://www.tagesspiegel.de/politik/bald-traut-sich-niemand-mehr-fehlverhalten-anzusprechen-boris-palmer-offenbar-im-zug-angefeindet-15214881.html

                IANAL, aber: Wer unter Berufung auf ein öffentliches Amt Personalien feststellen will, übt eine hoheitliche Handlung aus.

                Erfolgt das außerhalb jeder Zuständigkeit, bewegt man sich im Bereich der Amtsanmaßung (§ 132 StGB).

                holger@hellinger.wtfH This user is from outside of this forum
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                holger@hellinger.wtf
                schrieb zuletzt editiert von
                #39

                @fluepke Das Einzige, was der Bericht zeigt, ist, dass es eine Schande für Deutschland ist, dass das Fahren ohne Fahrschein eine Straftat darstellt. 20 km/h in der 30er Zone sind zwar zu schnell, aber nur eine Ordnungswidrigkeit. Und das zeigt das eigentliche Problem, das wir haben. Selbsternannte Hilfspolizei wie der Herr Palmer (Vergleiche mit den Grünen sind hier fehl am Platz, er ist raus) sind das Problem. Ob er sich auch den RaserInnen vor der Schule in den Weg stellt?

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                • kkarhan@infosec.spaceK kkarhan@infosec.space

                  @Stege @fluepke @Wando +9001%

                  axebos@mastodon.socialA This user is from outside of this forum
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                  axebos@mastodon.social
                  schrieb zuletzt editiert von
                  #40

                  @kkarhan @Stege @fluepke @Wando

                  Sollte sich mal lieber fragen, weshalb die Bahn ein vorsintflutliches Mehrklassensystem betreibt, das assozial und zudem nicht barrierefrei, pünktlich und fahrradfreundlich ist.

                  kmachel@muenchen.socialK 1 Antwort Letzte Antwort
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                  • fluepke@chaos.socialF fluepke@chaos.social

                    https://www.tagesspiegel.de/politik/bald-traut-sich-niemand-mehr-fehlverhalten-anzusprechen-boris-palmer-offenbar-im-zug-angefeindet-15214881.html

                    IANAL, aber: Wer unter Berufung auf ein öffentliches Amt Personalien feststellen will, übt eine hoheitliche Handlung aus.

                    Erfolgt das außerhalb jeder Zuständigkeit, bewegt man sich im Bereich der Amtsanmaßung (§ 132 StGB).

                    F This user is from outside of this forum
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                    fate59@mastodon.social
                    schrieb zuletzt editiert von
                    #41

                    @fluepke Ein wahrscheinlich nicht in allen Teilen ganz ernst gemeinter Kommentar https://www.staatsanzeiger.de/nachrichten/kreis-und-kommune/braucht-boris-palmer-ein-politisches-upgrade/ Etwas ernster: https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.auseinandersetzung-im-zug-sheriff-palmer-tuebinger-ob-verlangt-nicht-zum-ersten-mal-die-personalien.fd02d1fa-6a50-4e94-8cc6-ce174bdb3ca2.html

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                    • fluepke@chaos.socialF fluepke@chaos.social

                      https://www.tagesspiegel.de/politik/bald-traut-sich-niemand-mehr-fehlverhalten-anzusprechen-boris-palmer-offenbar-im-zug-angefeindet-15214881.html

                      IANAL, aber: Wer unter Berufung auf ein öffentliches Amt Personalien feststellen will, übt eine hoheitliche Handlung aus.

                      Erfolgt das außerhalb jeder Zuständigkeit, bewegt man sich im Bereich der Amtsanmaßung (§ 132 StGB).

                      musevg@23.socialM This user is from outside of this forum
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                      musevg@23.social
                      schrieb zuletzt editiert von
                      #42

                      @fluepke
                      Ich bin auf jeden Fall froh dass wir hier im Fediverse uns immer wieder trauen, das Fehlverhalten des respektablen Herrn #Dimpfelmoser anzusprechen.

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • fluepke@chaos.socialF fluepke@chaos.social

                        Als pinkhaariger Mensch bin ich in Zügen leider daran gewöhnt, dass verzogene Schlippsträger mit Autoritätskomplexen sich für die Hütung "ihrer" Machtzone zuständig halten und glauben, mein Ticket kontrollieren zu dürfen. Manche gut situierten Anzugsträger muss man halt zu einem der 1. Klasse angemessenen, zurückhaltenden Verhalten ermahnen. Ein "Halt die Fresse" ist zwar etwas direkt, aber durchaus angebracht bei so aufmüpfigen Verhalten, finde ich.

                        holger@hellinger.wtfH This user is from outside of this forum
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                        schrieb zuletzt editiert von
                        #43

                        @fluepke passiert sogar mir als altem weißen Mann, wenn ich mit Band-Hoodie und nur Rucksack zum Kunden fahre, was öfter passiert, wenn ich nur einen Tag unterwegs bin. Wenn ich den 20 Jahre alten Rimowa-Koffer in die Ablage wuchte, passiert das nie. Anekdote: Einer hat den Schaffner angesprochen, auf mich gezeigt, der hat aber zuerst ihn kontrolliert und der hatte ein Supersparpreis-Ticket, das in dem Zug nicht galt. Ich saß laut lachend am Platz und der Typ war peinlich berührt. 😁

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        0
                        • weizenspreu@chaos.socialW weizenspreu@chaos.social

                          @fluepke Als Leiter der Polizeibehörde der Stadt Tübingen bei der Verfolgung einer gegenwärtigen Straftat (hier potentiell die Erschleichung von Beförderungsleistungen nach § 265a StGB durch Nutzung der besseren Beförderung in der 1. Klasse trotz Ticket für die 2. Klasse)?

                          Durchaus.

                          nightdice@unfug.socialN This user is from outside of this forum
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                          nightdice@unfug.social
                          schrieb zuletzt editiert von
                          #44

                          @weizenspreu
                          Obwohl Züge Zuständigkeit der Bundespolizei sind?

                          @fluepke

                          weizenspreu@chaos.socialW 1 Antwort Letzte Antwort
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                          • nightdice@unfug.socialN nightdice@unfug.social

                            @weizenspreu
                            Obwohl Züge Zuständigkeit der Bundespolizei sind?

                            @fluepke

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                            schrieb zuletzt editiert von
                            #45

                            @nightdice @fluepke § 265a StGB ist kein Antragsdelikt iSd. § 77 StGB. Es sollte also daher §§ 127 Abs. 1 S. 2, 163b StPO Vorrang haben.

                            weizenspreu@chaos.socialW 1 Antwort Letzte Antwort
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                            • weizenspreu@chaos.socialW weizenspreu@chaos.social

                              @nightdice @fluepke § 265a StGB ist kein Antragsdelikt iSd. § 77 StGB. Es sollte also daher §§ 127 Abs. 1 S. 2, 163b StPO Vorrang haben.

                              weizenspreu@chaos.socialW This user is from outside of this forum
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                              schrieb zuletzt editiert von
                              #46

                              @nightdice @fluepke Ein wenig problematisch ist, dass im Artikel von einer „Ordungswidrigkeit“ die Rede ist, auf die sich der § 127 StPO nicht erstreckt (aus § 46 Abs. 3 S. 1 OWiG). Jedoch sehe ich im vorliegenden Fall keine Ordnungswidrigkeit sondern eben eine Straftat berührt.

                              weizenspreu@chaos.socialW 1 Antwort Letzte Antwort
                              0
                              • weizenspreu@chaos.socialW weizenspreu@chaos.social

                                @nightdice @fluepke Ein wenig problematisch ist, dass im Artikel von einer „Ordungswidrigkeit“ die Rede ist, auf die sich der § 127 StPO nicht erstreckt (aus § 46 Abs. 3 S. 1 OWiG). Jedoch sehe ich im vorliegenden Fall keine Ordnungswidrigkeit sondern eben eine Straftat berührt.

                                weizenspreu@chaos.socialW This user is from outside of this forum
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                                schrieb zuletzt editiert von
                                #47

                                @nightdice @fluepke Btw. würde auch eine rechtswidrige Identitätsfeststellung außerhalb des Zuständigkeitsbereichs keine Straftat begründen, da es in meinen Augen an einer entsprechenden Strafnorm mangelt.

                                nightdice@unfug.socialN flxtr@social.tchncs.deF 2 Antworten Letzte Antwort
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                                • fluepke@chaos.socialF fluepke@chaos.social

                                  https://www.tagesspiegel.de/politik/bald-traut-sich-niemand-mehr-fehlverhalten-anzusprechen-boris-palmer-offenbar-im-zug-angefeindet-15214881.html

                                  IANAL, aber: Wer unter Berufung auf ein öffentliches Amt Personalien feststellen will, übt eine hoheitliche Handlung aus.

                                  Erfolgt das außerhalb jeder Zuständigkeit, bewegt man sich im Bereich der Amtsanmaßung (§ 132 StGB).

                                  leobm@norden.socialL This user is from outside of this forum
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                                  schrieb zuletzt editiert von
                                  #48

                                  @fluepke Warum gibt’s überhaupt noch erste Klasse? 🤔
                                  Wahrscheinlich war die zweite Klasse überfüllt und die erste Klasse einfach leer. Wer wurde hier genau geschädigt?

                                  Hört sich alles sehr peinlich an. Alter (weißer) Mann der hier den Rechthaber spielt.

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • himmelssohn@social.adlerhorst.netH himmelssohn@social.adlerhorst.net

                                    @flxtr
                                    Das Problem, das Palmer beschreibt, existiert ja tatsächlich. Die Korruptheit und Ignoranz unserer politischen Vertreter sind doch für jeden ein Vorbild zum Brechen ehemals geltender Regeln. Und nicht die heutigen Jugendlichen haben die Grenzen des Handelns niedergetrampelt.
                                    @fluepke

                                    leobm@norden.socialL This user is from outside of this forum
                                    leobm@norden.socialL This user is from outside of this forum
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                                    schrieb zuletzt editiert von
                                    #49

                                    @himmelssohn @flxtr @fluepke Ja siehe #Spahn oder die#CumEx Geschichte. Hat alles keine Folgen für diese Leute. Warum soll sich da der einfache Bürger noch geneigt fühlen an Regeln zu halten? Da kommt man sich langsam echt dumm vor. 🤷🏻‍♂️

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • weizenspreu@chaos.socialW weizenspreu@chaos.social

                                      @fluepke Als Leiter der Polizeibehörde der Stadt Tübingen bei der Verfolgung einer gegenwärtigen Straftat (hier potentiell die Erschleichung von Beförderungsleistungen nach § 265a StGB durch Nutzung der besseren Beförderung in der 1. Klasse trotz Ticket für die 2. Klasse)?

                                      Durchaus.

                                      recumbenttravel@defcon.socialR This user is from outside of this forum
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                                      schrieb zuletzt editiert von
                                      #50

                                      @weizenspreu es steht nicht in dem Artikel, in welchem Zug es geschah. In Tübingen fahren afaik nur Züge der Staatsbahn. In diesen Zügen gilt BPolG, kein Landespolizei- und Ordnungsrecht. @fluepke

                                      weizenspreu@chaos.socialW 1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • recumbenttravel@defcon.socialR recumbenttravel@defcon.social

                                        @weizenspreu es steht nicht in dem Artikel, in welchem Zug es geschah. In Tübingen fahren afaik nur Züge der Staatsbahn. In diesen Zügen gilt BPolG, kein Landespolizei- und Ordnungsrecht. @fluepke

                                        weizenspreu@chaos.socialW This user is from outside of this forum
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                                        schrieb zuletzt editiert von
                                        #51

                                        @recumbenttravel @fluepke Gerne den Thread hier lesen: https://chaos.social/@weizenspreu/116022460950129833

                                        recumbenttravel@defcon.socialR 1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • weizenspreu@chaos.socialW weizenspreu@chaos.social

                                          @recumbenttravel @fluepke Gerne den Thread hier lesen: https://chaos.social/@weizenspreu/116022460950129833

                                          recumbenttravel@defcon.socialR This user is from outside of this forum
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                                          schrieb zuletzt editiert von
                                          #52

                                          @weizenspreu Falsche Rechtsgrundlage, denn im DB Zug gilt allein BPolG. @fluepke

                                          weizenspreu@chaos.socialW 1 Antwort Letzte Antwort
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