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  • kkarhan@infosec.spaceK kkarhan@infosec.space

    @Stege @fluepke ist auch kein Unterschied.

    Palmer ist selbst nur Fahrgast und ist soweit ich weiß weder direkt.noch indirekt.mit der Surchsetzung von Hausrecht und Beförderungsbedingungen ermächtigt.

    • Ich hätte gesagt: "Erstmal Dienstausweis ihrerseits!" und mangels entsprechendem Vorzeigen direkt mal Sprechtaste an Tür genutzt und Tf-Führer*in auf einen "Nötigenden Fahrgast" hingewiesen, damit jene*r direkt mal LSt. und die die BuPos ranholen können.

    OBs haben auch keine Immunität, daher wäre das gerechtfertigt.

    #NitLegalAdvice

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    schrieb zuletzt editiert von
    #18

    @kkarhan Zugchef oder Zugbegleitpersonal rankarren: Aufdringlicher Fahrgast. Halten Sie mir den bitte von der Pelle oder bespaßen Sie ihn oder was auch immer. Ich möchte gerne in Ruhe reise. Dankö!

    kkarhan@infosec.spaceK 1 Antwort Letzte Antwort
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    • himmelssohn@social.adlerhorst.netH himmelssohn@social.adlerhorst.net

      @flxtr
      Das Problem, das Palmer beschreibt, existiert ja tatsächlich. Die Korruptheit und Ignoranz unserer politischen Vertreter sind doch für jeden ein Vorbild zum Brechen ehemals geltender Regeln. Und nicht die heutigen Jugendlichen haben die Grenzen des Handelns niedergetrampelt.
      @fluepke

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      #19

      @himmelssohn @flxtr wir wissen ja auch gar nicht, ob der Jugendliche einen Übergangsfahrschein hatte.

      Wenn mich jemand ohne jede Befugnis mich zu kontrollieren, so derart blöde anpimmelt, würde ich aus Prinzip auch erstmal einen zweite Klasse Fahrausweis hervor zücken.

      Vorteil dabei ist: Dann kümmert sich der Schlippsträger selbstständig um das Herankarren des Zugpersonals und ich kann erstmal bequem sitzen bleiben 🙂

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • jamesbont@mastodon.socialJ jamesbont@mastodon.social

        @fluepke

        hoheitliche Handlung oder aristokratische Handlung.

        Öffentliches Amt sollte reichen ist aber kein Freibrief für faschistische oder rassistische Äußerungen oder gar Handlungen oder Populismus.

        Der Bürger ist der Souverän und damit auch der Staat. Die zur Regierung oder Opposition gewählten sind deren/uns aller Vertreter.Nicht mehr und nicht minder.

        Ist das so schwer zu verstehen?

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        fluepke@chaos.social
        schrieb zuletzt editiert von
        #20

        @JamesBont nein, ein öffentliches Amt sollte eben nicht reichen. In einer Demokratie haben wir Gewaltenteilung mit klaren Zuständigkeiten.

        jamesbont@mastodon.socialJ 1 Antwort Letzte Antwort
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        • fluepke@chaos.socialF fluepke@chaos.social

          @kkarhan Zugchef oder Zugbegleitpersonal rankarren: Aufdringlicher Fahrgast. Halten Sie mir den bitte von der Pelle oder bespaßen Sie ihn oder was auch immer. Ich möchte gerne in Ruhe reise. Dankö!

          kkarhan@infosec.spaceK This user is from outside of this forum
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          kkarhan@infosec.space
          schrieb zuletzt editiert von
          #21

          @fluepke +1

          • Sollen die sich mit dem rumschlagen. Die werden dafür schließlich bezahlt…
          fluepke@chaos.socialF 1 Antwort Letzte Antwort
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          • kkarhan@infosec.spaceK kkarhan@infosec.space

            @fluepke +1

            • Sollen die sich mit dem rumschlagen. Die werden dafür schließlich bezahlt…
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            schrieb zuletzt editiert von
            #22

            @kkarhan idealerweise social-engineered man als fauler Mensch son Dulli dahingehend, dass der sich ums Herankarren des Personals kümmert. Beispielsweise, in dem man einen falschen Fahrschein vorzeigt und trotzdem nicht weggeht 🙂

            kkarhan@infosec.spaceK 1 Antwort Letzte Antwort
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            • fluepke@chaos.socialF fluepke@chaos.social

              Falls mir hier Jurist:innen folgen und sich auskennen: Sollte hier möglicherweise ein § 132 StGB vorliegen, bitte den Herrn Palmer mal anzeigen.

              Das kann meiner Meinung nach echt nicht angehen, dass sich irgendwelche Dorfpolizisten fernab ihres Zuständigkeitsgebiets irgendwelche Sonderrechte anmaßen.

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              weizenspreu@chaos.social
              schrieb zuletzt editiert von
              #23

              @fluepke Da er entsprechender Amtsträger ist, sehe ich hier keine Form der Amtsanmaßung. Eine Amtsanmaßung wäre in diesem Fall nur gegeben, wenn er ein anderes Amt ausgeführt hätte, obwohl es ihm nicht übertragen wurde.

              fluepke@chaos.socialF 1 Antwort Letzte Antwort
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              • fluepke@chaos.socialF fluepke@chaos.social

                @flxtr ich bin kein Anwalt, aber für mich stellt sich der Sachverhalt so dar, als habe Herr Palmer angefangen, indem er ohne jede Befugnis eine Ticketkontrolle durchführte. Der Teenager da dürfte bis zur Sichtung des Dienstausweises auch nicht gewusst haben, es mit einem Amts- und "Würden"träger zu tun zu haben.

                flxtr@social.tchncs.deF This user is from outside of this forum
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                flxtr@social.tchncs.de
                schrieb zuletzt editiert von
                #24

                @fluepke LOL. Im Original-Artikel wirds noch besser.

                > Der OB wies ihn darauf hin, dass das Filmen einzelner Personen in einer solchen Konfliktsituation rechtlich problematisch sein könne, insbesondere ohne Einwilligung.

                Aha, nachdem er sich also als Oberpolizist in Dienst versetzt haben will und eine Maßnahme durchführt, will er dann wieder Privatperson sein, die man dabei nicht filmen darf. Das ist ja lächerlich, wie er da Leute belehren will. Ich kann schon verstehen, dass solchen Charakteren, in der Situation, in der ihnen nicht der Respekt entgegen gebracht wird, der ihnen ihrer Ansicht nach zusteht, die Pferde durchgehen und sie unsachlich werden. Aber die Peinlichkeit im Nachhinein auch noch so auszuwälzen, nachdem man Zeit hatte das alles nochmal zu überdenken ... 🤦

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                • weizenspreu@chaos.socialW weizenspreu@chaos.social

                  @fluepke Da er entsprechender Amtsträger ist, sehe ich hier keine Form der Amtsanmaßung. Eine Amtsanmaßung wäre in diesem Fall nur gegeben, wenn er ein anderes Amt ausgeführt hätte, obwohl es ihm nicht übertragen wurde.

                  fluepke@chaos.socialF This user is from outside of this forum
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                  fluepke@chaos.social
                  schrieb zuletzt editiert von
                  #25

                  @weizenspreu er hätte dort tatsächlich Personalien feststellen dürfen?

                  weizenspreu@chaos.socialW 1 Antwort Letzte Antwort
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                  • fluepke@chaos.socialF fluepke@chaos.social

                    @kkarhan idealerweise social-engineered man als fauler Mensch son Dulli dahingehend, dass der sich ums Herankarren des Personals kümmert. Beispielsweise, in dem man einen falschen Fahrschein vorzeigt und trotzdem nicht weggeht 🙂

                    kkarhan@infosec.spaceK This user is from outside of this forum
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                    kkarhan@infosec.space
                    schrieb zuletzt editiert von
                    #26

                    @fluepke ja bzw. sich verweigert bis echte Kontroletti kommt, und dann extra langsam (aus Soli) rumkramt.

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • wando@troet.cafeW wando@troet.cafe shared this topic
                    • fluepke@chaos.socialF fluepke@chaos.social

                      @weizenspreu er hätte dort tatsächlich Personalien feststellen dürfen?

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                      schrieb zuletzt editiert von
                      #27

                      @fluepke Als Leiter der Polizeibehörde der Stadt Tübingen bei der Verfolgung einer gegenwärtigen Straftat (hier potentiell die Erschleichung von Beförderungsleistungen nach § 265a StGB durch Nutzung der besseren Beförderung in der 1. Klasse trotz Ticket für die 2. Klasse)?

                      Durchaus.

                      weizenspreu@chaos.socialW G nightdice@unfug.socialN recumbenttravel@defcon.socialR 4 Antworten Letzte Antwort
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                      • kkarhan@infosec.spaceK kkarhan@infosec.space

                        @Stege @fluepke ist auch kein Unterschied.

                        Palmer ist selbst nur Fahrgast und ist soweit ich weiß weder direkt.noch indirekt.mit der Surchsetzung von Hausrecht und Beförderungsbedingungen ermächtigt.

                        • Ich hätte gesagt: "Erstmal Dienstausweis ihrerseits!" und mangels entsprechendem Vorzeigen direkt mal Sprechtaste an Tür genutzt und Tf-Führer*in auf einen "Nötigenden Fahrgast" hingewiesen, damit jene*r direkt mal LSt. und die die BuPos ranholen können.

                        OBs haben auch keine Immunität, daher wäre das gerechtfertigt.

                        #NitLegalAdvice

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                        schrieb zuletzt editiert von
                        #28

                        @kkarhan
                        Das waren Jugendliche, ihre Erfahrung ist bestimmt nicht von Zugbegleitys recht gegen Schlipsträger zu bekommen.
                        Und wenn ein Zugbegeity so richtig eingeschüchtert ist vom Herrn Ober(pim)bürgermeister ?

                        Jedenfalls feier ich die anderen Fahrgäste.
                        @Stege @fluepke

                        kkarhan@infosec.spaceK 1 Antwort Letzte Antwort
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                        • wando@troet.cafeW wando@troet.cafe

                          @kkarhan
                          Das waren Jugendliche, ihre Erfahrung ist bestimmt nicht von Zugbegleitys recht gegen Schlipsträger zu bekommen.
                          Und wenn ein Zugbegeity so richtig eingeschüchtert ist vom Herrn Ober(pim)bürgermeister ?

                          Jedenfalls feier ich die anderen Fahrgäste.
                          @Stege @fluepke

                          kkarhan@infosec.spaceK This user is from outside of this forum
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                          kkarhan@infosec.space
                          schrieb zuletzt editiert von
                          #29

                          @Stege @fluepke @Wando +9001%

                          axebos@mastodon.socialA 1 Antwort Letzte Antwort
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                          • weizenspreu@chaos.socialW weizenspreu@chaos.social

                            @fluepke Als Leiter der Polizeibehörde der Stadt Tübingen bei der Verfolgung einer gegenwärtigen Straftat (hier potentiell die Erschleichung von Beförderungsleistungen nach § 265a StGB durch Nutzung der besseren Beförderung in der 1. Klasse trotz Ticket für die 2. Klasse)?

                            Durchaus.

                            weizenspreu@chaos.socialW This user is from outside of this forum
                            weizenspreu@chaos.socialW This user is from outside of this forum
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                            schrieb zuletzt editiert von
                            #30

                            @fluepke Bei entsprechenden Regelungen im länderspezifischen Polizeigesetz wäre das auch durch Polizeibeamte des Bundes und anderer Bundesländer zulässig: §§ 123 Abs. 1 Nr. 3, 124 Abs. 1 PolG.

                            weizenspreu@chaos.socialW 1 Antwort Letzte Antwort
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                            • weizenspreu@chaos.socialW weizenspreu@chaos.social

                              @fluepke Bei entsprechenden Regelungen im länderspezifischen Polizeigesetz wäre das auch durch Polizeibeamte des Bundes und anderer Bundesländer zulässig: §§ 123 Abs. 1 Nr. 3, 124 Abs. 1 PolG.

                              weizenspreu@chaos.socialW This user is from outside of this forum
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                              schrieb zuletzt editiert von
                              #31

                              @fluepke Es lässt sich trefflich streiten, ob ein OB gleichzeitig Leiter der Polizeibehörde sein sollte und man kann Palmer aus ziemlich vielen Gründen einschließlich seines an den Tag gelegten Blockwartverhaltens unerträglich finden.

                              Aber unter den vorliegenden Informationen dürfte er erstmal keine Straftat begangen haben.

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • fluepke@chaos.socialF fluepke@chaos.social

                                https://www.tagesspiegel.de/politik/bald-traut-sich-niemand-mehr-fehlverhalten-anzusprechen-boris-palmer-offenbar-im-zug-angefeindet-15214881.html

                                IANAL, aber: Wer unter Berufung auf ein öffentliches Amt Personalien feststellen will, übt eine hoheitliche Handlung aus.

                                Erfolgt das außerhalb jeder Zuständigkeit, bewegt man sich im Bereich der Amtsanmaßung (§ 132 StGB).

                                flxtr@social.tchncs.deF This user is from outside of this forum
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                                schrieb zuletzt editiert von
                                #32

                                @fluepke
                                Ahja, das war der Fall damals: https://www.merkur.de/politik/tuebingen-boris-palmer-kassiert-anzeige-wegen-noetigung-studenten-auf-offener-strasse-bedraengt-zr-9851711.html

                                Palmer war der Ansicht, jemand hätte sich im Vorbeigehen über ihn geäußert. Daraufhin hat er die Person stellen wollen (das scheint so sein Ding zu sein), den Weg versperrt etc. Die Person meinte, ihn nicht zu kennen. Das war wohl zu viel. 😁 Und als die Person sich bedrängt fühlte und laut wurde, hatte Palmer die Polizeikarte gespielt und wollte ihm Ruhestörung anhängen und hat mit 5000€ Ordnungsgeld gedroht. Auch damals wollten sich Passanten nicht so recht mit P. solidarisieren und haben sein Verhalten durchgängig als vollkommen neben der Spur beschrieben. Damals war er es übrigens der Einzelpersonen in einer Konfliktsituation fotografiert hatte.

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • fluepke@chaos.socialF fluepke@chaos.social

                                  Falls mir hier Jurist:innen folgen und sich auskennen: Sollte hier möglicherweise ein § 132 StGB vorliegen, bitte den Herrn Palmer mal anzeigen.

                                  Das kann meiner Meinung nach echt nicht angehen, dass sich irgendwelche Dorfpolizisten fernab ihres Zuständigkeitsgebiets irgendwelche Sonderrechte anmaßen.

                                  black_knight@mastodon.socialB This user is from outside of this forum
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                                  schrieb zuletzt editiert von
                                  #33

                                  @fluepke dick move anyway

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • weizenspreu@chaos.socialW weizenspreu@chaos.social

                                    @fluepke Als Leiter der Polizeibehörde der Stadt Tübingen bei der Verfolgung einer gegenwärtigen Straftat (hier potentiell die Erschleichung von Beförderungsleistungen nach § 265a StGB durch Nutzung der besseren Beförderung in der 1. Klasse trotz Ticket für die 2. Klasse)?

                                    Durchaus.

                                    G This user is from outside of this forum
                                    G This user is from outside of this forum
                                    gw170817@ioc.exchange
                                    schrieb zuletzt editiert von
                                    #34

                                    @weizenspreu @fluepke Darf er das außerhalb seiner Kommune, im besonderen wenn der Zug durch diese nie durchgefahren ist, oder nicht eigentlich nur wenn seine Tätigkeit über Amtshilfe aus einen der Kommunen durch die der Zug während sich die verdächtige Person in ihm befand durchgefahren ist angefordert wurde? Hatte da noch so vage Erinnerungen aus Lehrgängen bzgl. so Zuständigkeitsbereichen, bin aber kompletter Laie 😅…Ich beziehe mich dabei nicht auf den Zeitungsartikel sondern auf die fiktive Situation der Fahrt im Schienenpersonenfernverkehr

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • energisch_@troet.cafeE energisch_@troet.cafe shared this topic
                                    • fluepke@chaos.socialF fluepke@chaos.social

                                      https://www.tagesspiegel.de/politik/bald-traut-sich-niemand-mehr-fehlverhalten-anzusprechen-boris-palmer-offenbar-im-zug-angefeindet-15214881.html

                                      IANAL, aber: Wer unter Berufung auf ein öffentliches Amt Personalien feststellen will, übt eine hoheitliche Handlung aus.

                                      Erfolgt das außerhalb jeder Zuständigkeit, bewegt man sich im Bereich der Amtsanmaßung (§ 132 StGB).

                                      energisch_@troet.cafeE This user is from outside of this forum
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                                      schrieb zuletzt editiert von
                                      #35

                                      @fluepke was für ein armseliger Mensch das sein muss. Würde er sich einmischen, wenn es um wirklich wichtiges ginge, z.B. Diskriminierung, Bedrohung? Oder würde er wegsehen, wie viele andere. Aber wegen Kleinigkeiten ein Fass aufmachen.

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • fluepke@chaos.socialF fluepke@chaos.social

                                        @JamesBont nein, ein öffentliches Amt sollte eben nicht reichen. In einer Demokratie haben wir Gewaltenteilung mit klaren Zuständigkeiten.

                                        jamesbont@mastodon.socialJ This user is from outside of this forum
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                                        schrieb zuletzt editiert von
                                        #36

                                        @fluepke

                                        Und wozu diente dein NEIN?

                                        Gewaltenteilung ist richtig, genauso dass der Bürger den Souverän stellt. Das sind die Grundlagen einer Demokratie.

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • fluepke@chaos.socialF fluepke@chaos.social

                                          https://www.tagesspiegel.de/politik/bald-traut-sich-niemand-mehr-fehlverhalten-anzusprechen-boris-palmer-offenbar-im-zug-angefeindet-15214881.html

                                          IANAL, aber: Wer unter Berufung auf ein öffentliches Amt Personalien feststellen will, übt eine hoheitliche Handlung aus.

                                          Erfolgt das außerhalb jeder Zuständigkeit, bewegt man sich im Bereich der Amtsanmaßung (§ 132 StGB).

                                          artevaeckt@ruhr.socialA This user is from outside of this forum
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                                          schrieb zuletzt editiert von
                                          #37

                                          @fluepke was ein armes Opfer. Ich hoffe er hält bald mal endlich die Fresse

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