https://www.tagesspiegel.de/politik/bald-traut-sich-niemand-mehr-fehlverhalten-anzusprechen-boris-palmer-offenbar-im-zug-angefeindet-15214881.html
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@Stege @fluepke ist auch kein Unterschied.
Palmer ist selbst nur Fahrgast und ist soweit ich weiß weder direkt.noch indirekt.mit der Surchsetzung von Hausrecht und Beförderungsbedingungen ermächtigt.
- Ich hätte gesagt: "Erstmal Dienstausweis ihrerseits!" und mangels entsprechendem Vorzeigen direkt mal Sprechtaste an Tür genutzt und Tf-Führer*in auf einen "Nötigenden Fahrgast" hingewiesen, damit jene*r direkt mal LSt. und die die BuPos ranholen können.
OBs haben auch keine Immunität, daher wäre das gerechtfertigt.
@kkarhan Zugchef oder Zugbegleitpersonal rankarren: Aufdringlicher Fahrgast. Halten Sie mir den bitte von der Pelle oder bespaßen Sie ihn oder was auch immer. Ich möchte gerne in Ruhe reise. Dankö!
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@himmelssohn @flxtr wir wissen ja auch gar nicht, ob der Jugendliche einen Übergangsfahrschein hatte.
Wenn mich jemand ohne jede Befugnis mich zu kontrollieren, so derart blöde anpimmelt, würde ich aus Prinzip auch erstmal einen zweite Klasse Fahrausweis hervor zücken.
Vorteil dabei ist: Dann kümmert sich der Schlippsträger selbstständig um das Herankarren des Zugpersonals und ich kann erstmal bequem sitzen bleiben

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hoheitliche Handlung oder aristokratische Handlung.
Öffentliches Amt sollte reichen ist aber kein Freibrief für faschistische oder rassistische Äußerungen oder gar Handlungen oder Populismus.
Der Bürger ist der Souverän und damit auch der Staat. Die zur Regierung oder Opposition gewählten sind deren/uns aller Vertreter.Nicht mehr und nicht minder.
Ist das so schwer zu verstehen?
@JamesBont nein, ein öffentliches Amt sollte eben nicht reichen. In einer Demokratie haben wir Gewaltenteilung mit klaren Zuständigkeiten.
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@kkarhan Zugchef oder Zugbegleitpersonal rankarren: Aufdringlicher Fahrgast. Halten Sie mir den bitte von der Pelle oder bespaßen Sie ihn oder was auch immer. Ich möchte gerne in Ruhe reise. Dankö!
@fluepke +1
- Sollen die sich mit dem rumschlagen. Die werden dafür schließlich bezahlt…
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@fluepke +1
- Sollen die sich mit dem rumschlagen. Die werden dafür schließlich bezahlt…
@kkarhan idealerweise social-engineered man als fauler Mensch son Dulli dahingehend, dass der sich ums Herankarren des Personals kümmert. Beispielsweise, in dem man einen falschen Fahrschein vorzeigt und trotzdem nicht weggeht

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Falls mir hier Jurist:innen folgen und sich auskennen: Sollte hier möglicherweise ein § 132 StGB vorliegen, bitte den Herrn Palmer mal anzeigen.
Das kann meiner Meinung nach echt nicht angehen, dass sich irgendwelche Dorfpolizisten fernab ihres Zuständigkeitsgebiets irgendwelche Sonderrechte anmaßen.
@fluepke Da er entsprechender Amtsträger ist, sehe ich hier keine Form der Amtsanmaßung. Eine Amtsanmaßung wäre in diesem Fall nur gegeben, wenn er ein anderes Amt ausgeführt hätte, obwohl es ihm nicht übertragen wurde.
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@flxtr ich bin kein Anwalt, aber für mich stellt sich der Sachverhalt so dar, als habe Herr Palmer angefangen, indem er ohne jede Befugnis eine Ticketkontrolle durchführte. Der Teenager da dürfte bis zur Sichtung des Dienstausweises auch nicht gewusst haben, es mit einem Amts- und "Würden"träger zu tun zu haben.
@fluepke LOL. Im Original-Artikel wirds noch besser.
> Der OB wies ihn darauf hin, dass das Filmen einzelner Personen in einer solchen Konfliktsituation rechtlich problematisch sein könne, insbesondere ohne Einwilligung.
Aha, nachdem er sich also als Oberpolizist in Dienst versetzt haben will und eine Maßnahme durchführt, will er dann wieder Privatperson sein, die man dabei nicht filmen darf. Das ist ja lächerlich, wie er da Leute belehren will. Ich kann schon verstehen, dass solchen Charakteren, in der Situation, in der ihnen nicht der Respekt entgegen gebracht wird, der ihnen ihrer Ansicht nach zusteht, die Pferde durchgehen und sie unsachlich werden. Aber die Peinlichkeit im Nachhinein auch noch so auszuwälzen, nachdem man Zeit hatte das alles nochmal zu überdenken ...

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@fluepke Da er entsprechender Amtsträger ist, sehe ich hier keine Form der Amtsanmaßung. Eine Amtsanmaßung wäre in diesem Fall nur gegeben, wenn er ein anderes Amt ausgeführt hätte, obwohl es ihm nicht übertragen wurde.
@weizenspreu er hätte dort tatsächlich Personalien feststellen dürfen?
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@kkarhan idealerweise social-engineered man als fauler Mensch son Dulli dahingehend, dass der sich ums Herankarren des Personals kümmert. Beispielsweise, in dem man einen falschen Fahrschein vorzeigt und trotzdem nicht weggeht

@fluepke ja bzw. sich verweigert bis echte Kontroletti kommt, und dann extra langsam (aus Soli) rumkramt.
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W wando@troet.cafe shared this topic
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@weizenspreu er hätte dort tatsächlich Personalien feststellen dürfen?
@fluepke Als Leiter der Polizeibehörde der Stadt Tübingen bei der Verfolgung einer gegenwärtigen Straftat (hier potentiell die Erschleichung von Beförderungsleistungen nach § 265a StGB durch Nutzung der besseren Beförderung in der 1. Klasse trotz Ticket für die 2. Klasse)?
Durchaus.
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@Stege @fluepke ist auch kein Unterschied.
Palmer ist selbst nur Fahrgast und ist soweit ich weiß weder direkt.noch indirekt.mit der Surchsetzung von Hausrecht und Beförderungsbedingungen ermächtigt.
- Ich hätte gesagt: "Erstmal Dienstausweis ihrerseits!" und mangels entsprechendem Vorzeigen direkt mal Sprechtaste an Tür genutzt und Tf-Führer*in auf einen "Nötigenden Fahrgast" hingewiesen, damit jene*r direkt mal LSt. und die die BuPos ranholen können.
OBs haben auch keine Immunität, daher wäre das gerechtfertigt.
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@fluepke Als Leiter der Polizeibehörde der Stadt Tübingen bei der Verfolgung einer gegenwärtigen Straftat (hier potentiell die Erschleichung von Beförderungsleistungen nach § 265a StGB durch Nutzung der besseren Beförderung in der 1. Klasse trotz Ticket für die 2. Klasse)?
Durchaus.
@fluepke Bei entsprechenden Regelungen im länderspezifischen Polizeigesetz wäre das auch durch Polizeibeamte des Bundes und anderer Bundesländer zulässig: §§ 123 Abs. 1 Nr. 3, 124 Abs. 1 PolG.
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@fluepke Bei entsprechenden Regelungen im länderspezifischen Polizeigesetz wäre das auch durch Polizeibeamte des Bundes und anderer Bundesländer zulässig: §§ 123 Abs. 1 Nr. 3, 124 Abs. 1 PolG.
@fluepke Es lässt sich trefflich streiten, ob ein OB gleichzeitig Leiter der Polizeibehörde sein sollte und man kann Palmer aus ziemlich vielen Gründen einschließlich seines an den Tag gelegten Blockwartverhaltens unerträglich finden.
Aber unter den vorliegenden Informationen dürfte er erstmal keine Straftat begangen haben.
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IANAL, aber: Wer unter Berufung auf ein öffentliches Amt Personalien feststellen will, übt eine hoheitliche Handlung aus.
Erfolgt das außerhalb jeder Zuständigkeit, bewegt man sich im Bereich der Amtsanmaßung (§ 132 StGB).
@fluepke
Ahja, das war der Fall damals: https://www.merkur.de/politik/tuebingen-boris-palmer-kassiert-anzeige-wegen-noetigung-studenten-auf-offener-strasse-bedraengt-zr-9851711.htmlPalmer war der Ansicht, jemand hätte sich im Vorbeigehen über ihn geäußert. Daraufhin hat er die Person stellen wollen (das scheint so sein Ding zu sein), den Weg versperrt etc. Die Person meinte, ihn nicht zu kennen. Das war wohl zu viel.
Und als die Person sich bedrängt fühlte und laut wurde, hatte Palmer die Polizeikarte gespielt und wollte ihm Ruhestörung anhängen und hat mit 5000€ Ordnungsgeld gedroht. Auch damals wollten sich Passanten nicht so recht mit P. solidarisieren und haben sein Verhalten durchgängig als vollkommen neben der Spur beschrieben. Damals war er es übrigens der Einzelpersonen in einer Konfliktsituation fotografiert hatte. -
Falls mir hier Jurist:innen folgen und sich auskennen: Sollte hier möglicherweise ein § 132 StGB vorliegen, bitte den Herrn Palmer mal anzeigen.
Das kann meiner Meinung nach echt nicht angehen, dass sich irgendwelche Dorfpolizisten fernab ihres Zuständigkeitsgebiets irgendwelche Sonderrechte anmaßen.
@fluepke dick move anyway
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@fluepke Als Leiter der Polizeibehörde der Stadt Tübingen bei der Verfolgung einer gegenwärtigen Straftat (hier potentiell die Erschleichung von Beförderungsleistungen nach § 265a StGB durch Nutzung der besseren Beförderung in der 1. Klasse trotz Ticket für die 2. Klasse)?
Durchaus.
@weizenspreu @fluepke Darf er das außerhalb seiner Kommune, im besonderen wenn der Zug durch diese nie durchgefahren ist, oder nicht eigentlich nur wenn seine Tätigkeit über Amtshilfe aus einen der Kommunen durch die der Zug während sich die verdächtige Person in ihm befand durchgefahren ist angefordert wurde? Hatte da noch so vage Erinnerungen aus Lehrgängen bzgl. so Zuständigkeitsbereichen, bin aber kompletter Laie
…Ich beziehe mich dabei nicht auf den Zeitungsartikel sondern auf die fiktive Situation der Fahrt im Schienenpersonenfernverkehr -
E energisch_@troet.cafe shared this topic
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IANAL, aber: Wer unter Berufung auf ein öffentliches Amt Personalien feststellen will, übt eine hoheitliche Handlung aus.
Erfolgt das außerhalb jeder Zuständigkeit, bewegt man sich im Bereich der Amtsanmaßung (§ 132 StGB).
@fluepke was für ein armseliger Mensch das sein muss. Würde er sich einmischen, wenn es um wirklich wichtiges ginge, z.B. Diskriminierung, Bedrohung? Oder würde er wegsehen, wie viele andere. Aber wegen Kleinigkeiten ein Fass aufmachen.
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@JamesBont nein, ein öffentliches Amt sollte eben nicht reichen. In einer Demokratie haben wir Gewaltenteilung mit klaren Zuständigkeiten.
Und wozu diente dein NEIN?
Gewaltenteilung ist richtig, genauso dass der Bürger den Souverän stellt. Das sind die Grundlagen einer Demokratie.
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IANAL, aber: Wer unter Berufung auf ein öffentliches Amt Personalien feststellen will, übt eine hoheitliche Handlung aus.
Erfolgt das außerhalb jeder Zuständigkeit, bewegt man sich im Bereich der Amtsanmaßung (§ 132 StGB).
@fluepke was ein armes Opfer. Ich hoffe er hält bald mal endlich die Fresse