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  • kkarhan@infosec.spaceK kkarhan@infosec.space

    @fluepke +1

    • Sollen die sich mit dem rumschlagen. Die werden dafür schließlich bezahlt…
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    fluepke@chaos.social
    schrieb zuletzt editiert von
    #22

    @kkarhan idealerweise social-engineered man als fauler Mensch son Dulli dahingehend, dass der sich ums Herankarren des Personals kümmert. Beispielsweise, in dem man einen falschen Fahrschein vorzeigt und trotzdem nicht weggeht 🙂

    kkarhan@infosec.spaceK 1 Antwort Letzte Antwort
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    • fluepke@chaos.socialF fluepke@chaos.social

      Falls mir hier Jurist:innen folgen und sich auskennen: Sollte hier möglicherweise ein § 132 StGB vorliegen, bitte den Herrn Palmer mal anzeigen.

      Das kann meiner Meinung nach echt nicht angehen, dass sich irgendwelche Dorfpolizisten fernab ihres Zuständigkeitsgebiets irgendwelche Sonderrechte anmaßen.

      weizenspreu@chaos.socialW This user is from outside of this forum
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      weizenspreu@chaos.social
      schrieb zuletzt editiert von
      #23

      @fluepke Da er entsprechender Amtsträger ist, sehe ich hier keine Form der Amtsanmaßung. Eine Amtsanmaßung wäre in diesem Fall nur gegeben, wenn er ein anderes Amt ausgeführt hätte, obwohl es ihm nicht übertragen wurde.

      fluepke@chaos.socialF 1 Antwort Letzte Antwort
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      • fluepke@chaos.socialF fluepke@chaos.social

        @flxtr ich bin kein Anwalt, aber für mich stellt sich der Sachverhalt so dar, als habe Herr Palmer angefangen, indem er ohne jede Befugnis eine Ticketkontrolle durchführte. Der Teenager da dürfte bis zur Sichtung des Dienstausweises auch nicht gewusst haben, es mit einem Amts- und "Würden"träger zu tun zu haben.

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        schrieb zuletzt editiert von
        #24

        @fluepke LOL. Im Original-Artikel wirds noch besser.

        > Der OB wies ihn darauf hin, dass das Filmen einzelner Personen in einer solchen Konfliktsituation rechtlich problematisch sein könne, insbesondere ohne Einwilligung.

        Aha, nachdem er sich also als Oberpolizist in Dienst versetzt haben will und eine Maßnahme durchführt, will er dann wieder Privatperson sein, die man dabei nicht filmen darf. Das ist ja lächerlich, wie er da Leute belehren will. Ich kann schon verstehen, dass solchen Charakteren, in der Situation, in der ihnen nicht der Respekt entgegen gebracht wird, der ihnen ihrer Ansicht nach zusteht, die Pferde durchgehen und sie unsachlich werden. Aber die Peinlichkeit im Nachhinein auch noch so auszuwälzen, nachdem man Zeit hatte das alles nochmal zu überdenken ... 🤦

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        • weizenspreu@chaos.socialW weizenspreu@chaos.social

          @fluepke Da er entsprechender Amtsträger ist, sehe ich hier keine Form der Amtsanmaßung. Eine Amtsanmaßung wäre in diesem Fall nur gegeben, wenn er ein anderes Amt ausgeführt hätte, obwohl es ihm nicht übertragen wurde.

          fluepke@chaos.socialF This user is from outside of this forum
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          fluepke@chaos.social
          schrieb zuletzt editiert von
          #25

          @weizenspreu er hätte dort tatsächlich Personalien feststellen dürfen?

          weizenspreu@chaos.socialW 1 Antwort Letzte Antwort
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          • fluepke@chaos.socialF fluepke@chaos.social

            @kkarhan idealerweise social-engineered man als fauler Mensch son Dulli dahingehend, dass der sich ums Herankarren des Personals kümmert. Beispielsweise, in dem man einen falschen Fahrschein vorzeigt und trotzdem nicht weggeht 🙂

            kkarhan@infosec.spaceK This user is from outside of this forum
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            kkarhan@infosec.space
            schrieb zuletzt editiert von
            #26

            @fluepke ja bzw. sich verweigert bis echte Kontroletti kommt, und dann extra langsam (aus Soli) rumkramt.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • wando@troet.cafeW wando@troet.cafe shared this topic
            • fluepke@chaos.socialF fluepke@chaos.social

              @weizenspreu er hätte dort tatsächlich Personalien feststellen dürfen?

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              weizenspreu@chaos.social
              schrieb zuletzt editiert von
              #27

              @fluepke Als Leiter der Polizeibehörde der Stadt Tübingen bei der Verfolgung einer gegenwärtigen Straftat (hier potentiell die Erschleichung von Beförderungsleistungen nach § 265a StGB durch Nutzung der besseren Beförderung in der 1. Klasse trotz Ticket für die 2. Klasse)?

              Durchaus.

              weizenspreu@chaos.socialW G nightdice@unfug.socialN recumbenttravel@defcon.socialR 4 Antworten Letzte Antwort
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              • kkarhan@infosec.spaceK kkarhan@infosec.space

                @Stege @fluepke ist auch kein Unterschied.

                Palmer ist selbst nur Fahrgast und ist soweit ich weiß weder direkt.noch indirekt.mit der Surchsetzung von Hausrecht und Beförderungsbedingungen ermächtigt.

                • Ich hätte gesagt: "Erstmal Dienstausweis ihrerseits!" und mangels entsprechendem Vorzeigen direkt mal Sprechtaste an Tür genutzt und Tf-Führer*in auf einen "Nötigenden Fahrgast" hingewiesen, damit jene*r direkt mal LSt. und die die BuPos ranholen können.

                OBs haben auch keine Immunität, daher wäre das gerechtfertigt.

                #NitLegalAdvice

                wando@troet.cafeW This user is from outside of this forum
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                wando@troet.cafe
                schrieb zuletzt editiert von
                #28

                @kkarhan
                Das waren Jugendliche, ihre Erfahrung ist bestimmt nicht von Zugbegleitys recht gegen Schlipsträger zu bekommen.
                Und wenn ein Zugbegeity so richtig eingeschüchtert ist vom Herrn Ober(pim)bürgermeister ?

                Jedenfalls feier ich die anderen Fahrgäste.
                @Stege @fluepke

                kkarhan@infosec.spaceK 1 Antwort Letzte Antwort
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                • wando@troet.cafeW wando@troet.cafe

                  @kkarhan
                  Das waren Jugendliche, ihre Erfahrung ist bestimmt nicht von Zugbegleitys recht gegen Schlipsträger zu bekommen.
                  Und wenn ein Zugbegeity so richtig eingeschüchtert ist vom Herrn Ober(pim)bürgermeister ?

                  Jedenfalls feier ich die anderen Fahrgäste.
                  @Stege @fluepke

                  kkarhan@infosec.spaceK This user is from outside of this forum
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                  kkarhan@infosec.space
                  schrieb zuletzt editiert von
                  #29

                  @Stege @fluepke @Wando +9001%

                  axebos@mastodon.socialA 1 Antwort Letzte Antwort
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                  • weizenspreu@chaos.socialW weizenspreu@chaos.social

                    @fluepke Als Leiter der Polizeibehörde der Stadt Tübingen bei der Verfolgung einer gegenwärtigen Straftat (hier potentiell die Erschleichung von Beförderungsleistungen nach § 265a StGB durch Nutzung der besseren Beförderung in der 1. Klasse trotz Ticket für die 2. Klasse)?

                    Durchaus.

                    weizenspreu@chaos.socialW This user is from outside of this forum
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                    weizenspreu@chaos.social
                    schrieb zuletzt editiert von
                    #30

                    @fluepke Bei entsprechenden Regelungen im länderspezifischen Polizeigesetz wäre das auch durch Polizeibeamte des Bundes und anderer Bundesländer zulässig: §§ 123 Abs. 1 Nr. 3, 124 Abs. 1 PolG.

                    weizenspreu@chaos.socialW 1 Antwort Letzte Antwort
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                    • weizenspreu@chaos.socialW weizenspreu@chaos.social

                      @fluepke Bei entsprechenden Regelungen im länderspezifischen Polizeigesetz wäre das auch durch Polizeibeamte des Bundes und anderer Bundesländer zulässig: §§ 123 Abs. 1 Nr. 3, 124 Abs. 1 PolG.

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                      schrieb zuletzt editiert von
                      #31

                      @fluepke Es lässt sich trefflich streiten, ob ein OB gleichzeitig Leiter der Polizeibehörde sein sollte und man kann Palmer aus ziemlich vielen Gründen einschließlich seines an den Tag gelegten Blockwartverhaltens unerträglich finden.

                      Aber unter den vorliegenden Informationen dürfte er erstmal keine Straftat begangen haben.

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • fluepke@chaos.socialF fluepke@chaos.social

                        https://www.tagesspiegel.de/politik/bald-traut-sich-niemand-mehr-fehlverhalten-anzusprechen-boris-palmer-offenbar-im-zug-angefeindet-15214881.html

                        IANAL, aber: Wer unter Berufung auf ein öffentliches Amt Personalien feststellen will, übt eine hoheitliche Handlung aus.

                        Erfolgt das außerhalb jeder Zuständigkeit, bewegt man sich im Bereich der Amtsanmaßung (§ 132 StGB).

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                        schrieb zuletzt editiert von
                        #32

                        @fluepke
                        Ahja, das war der Fall damals: https://www.merkur.de/politik/tuebingen-boris-palmer-kassiert-anzeige-wegen-noetigung-studenten-auf-offener-strasse-bedraengt-zr-9851711.html

                        Palmer war der Ansicht, jemand hätte sich im Vorbeigehen über ihn geäußert. Daraufhin hat er die Person stellen wollen (das scheint so sein Ding zu sein), den Weg versperrt etc. Die Person meinte, ihn nicht zu kennen. Das war wohl zu viel. 😁 Und als die Person sich bedrängt fühlte und laut wurde, hatte Palmer die Polizeikarte gespielt und wollte ihm Ruhestörung anhängen und hat mit 5000€ Ordnungsgeld gedroht. Auch damals wollten sich Passanten nicht so recht mit P. solidarisieren und haben sein Verhalten durchgängig als vollkommen neben der Spur beschrieben. Damals war er es übrigens der Einzelpersonen in einer Konfliktsituation fotografiert hatte.

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • fluepke@chaos.socialF fluepke@chaos.social

                          Falls mir hier Jurist:innen folgen und sich auskennen: Sollte hier möglicherweise ein § 132 StGB vorliegen, bitte den Herrn Palmer mal anzeigen.

                          Das kann meiner Meinung nach echt nicht angehen, dass sich irgendwelche Dorfpolizisten fernab ihres Zuständigkeitsgebiets irgendwelche Sonderrechte anmaßen.

                          black_knight@mastodon.socialB This user is from outside of this forum
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                          black_knight@mastodon.social
                          schrieb zuletzt editiert von
                          #33

                          @fluepke dick move anyway

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • weizenspreu@chaos.socialW weizenspreu@chaos.social

                            @fluepke Als Leiter der Polizeibehörde der Stadt Tübingen bei der Verfolgung einer gegenwärtigen Straftat (hier potentiell die Erschleichung von Beförderungsleistungen nach § 265a StGB durch Nutzung der besseren Beförderung in der 1. Klasse trotz Ticket für die 2. Klasse)?

                            Durchaus.

                            G This user is from outside of this forum
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                            gw170817@ioc.exchange
                            schrieb zuletzt editiert von
                            #34

                            @weizenspreu @fluepke Darf er das außerhalb seiner Kommune, im besonderen wenn der Zug durch diese nie durchgefahren ist, oder nicht eigentlich nur wenn seine Tätigkeit über Amtshilfe aus einen der Kommunen durch die der Zug während sich die verdächtige Person in ihm befand durchgefahren ist angefordert wurde? Hatte da noch so vage Erinnerungen aus Lehrgängen bzgl. so Zuständigkeitsbereichen, bin aber kompletter Laie 😅…Ich beziehe mich dabei nicht auf den Zeitungsartikel sondern auf die fiktive Situation der Fahrt im Schienenpersonenfernverkehr

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                              https://www.tagesspiegel.de/politik/bald-traut-sich-niemand-mehr-fehlverhalten-anzusprechen-boris-palmer-offenbar-im-zug-angefeindet-15214881.html

                              IANAL, aber: Wer unter Berufung auf ein öffentliches Amt Personalien feststellen will, übt eine hoheitliche Handlung aus.

                              Erfolgt das außerhalb jeder Zuständigkeit, bewegt man sich im Bereich der Amtsanmaßung (§ 132 StGB).

                              energisch_@troet.cafeE This user is from outside of this forum
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                              schrieb zuletzt editiert von
                              #35

                              @fluepke was für ein armseliger Mensch das sein muss. Würde er sich einmischen, wenn es um wirklich wichtiges ginge, z.B. Diskriminierung, Bedrohung? Oder würde er wegsehen, wie viele andere. Aber wegen Kleinigkeiten ein Fass aufmachen.

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • fluepke@chaos.socialF fluepke@chaos.social

                                @JamesBont nein, ein öffentliches Amt sollte eben nicht reichen. In einer Demokratie haben wir Gewaltenteilung mit klaren Zuständigkeiten.

                                jamesbont@mastodon.socialJ This user is from outside of this forum
                                jamesbont@mastodon.socialJ This user is from outside of this forum
                                jamesbont@mastodon.social
                                schrieb zuletzt editiert von
                                #36

                                @fluepke

                                Und wozu diente dein NEIN?

                                Gewaltenteilung ist richtig, genauso dass der Bürger den Souverän stellt. Das sind die Grundlagen einer Demokratie.

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • fluepke@chaos.socialF fluepke@chaos.social

                                  https://www.tagesspiegel.de/politik/bald-traut-sich-niemand-mehr-fehlverhalten-anzusprechen-boris-palmer-offenbar-im-zug-angefeindet-15214881.html

                                  IANAL, aber: Wer unter Berufung auf ein öffentliches Amt Personalien feststellen will, übt eine hoheitliche Handlung aus.

                                  Erfolgt das außerhalb jeder Zuständigkeit, bewegt man sich im Bereich der Amtsanmaßung (§ 132 StGB).

                                  artevaeckt@ruhr.socialA This user is from outside of this forum
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                                  schrieb zuletzt editiert von
                                  #37

                                  @fluepke was ein armes Opfer. Ich hoffe er hält bald mal endlich die Fresse

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  0
                                  • fluepke@chaos.socialF fluepke@chaos.social

                                    Als pinkhaariger Mensch bin ich in Zügen leider daran gewöhnt, dass verzogene Schlippsträger mit Autoritätskomplexen sich für die Hütung "ihrer" Machtzone zuständig halten und glauben, mein Ticket kontrollieren zu dürfen. Manche gut situierten Anzugsträger muss man halt zu einem der 1. Klasse angemessenen, zurückhaltenden Verhalten ermahnen. Ein "Halt die Fresse" ist zwar etwas direkt, aber durchaus angebracht bei so aufmüpfigen Verhalten, finde ich.

                                    nadnoennas@chaos.socialN This user is from outside of this forum
                                    nadnoennas@chaos.socialN This user is from outside of this forum
                                    nadnoennas@chaos.social
                                    schrieb zuletzt editiert von
                                    #38

                                    @fluepke "verzogene Schlipsträger" Mein Begriff des Tages Palmer einfach die Vorzeige-Karen Deutschlands.

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                                    • fluepke@chaos.socialF fluepke@chaos.social

                                      https://www.tagesspiegel.de/politik/bald-traut-sich-niemand-mehr-fehlverhalten-anzusprechen-boris-palmer-offenbar-im-zug-angefeindet-15214881.html

                                      IANAL, aber: Wer unter Berufung auf ein öffentliches Amt Personalien feststellen will, übt eine hoheitliche Handlung aus.

                                      Erfolgt das außerhalb jeder Zuständigkeit, bewegt man sich im Bereich der Amtsanmaßung (§ 132 StGB).

                                      holger@hellinger.wtfH This user is from outside of this forum
                                      holger@hellinger.wtfH This user is from outside of this forum
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                                      #39

                                      @fluepke Das Einzige, was der Bericht zeigt, ist, dass es eine Schande für Deutschland ist, dass das Fahren ohne Fahrschein eine Straftat darstellt. 20 km/h in der 30er Zone sind zwar zu schnell, aber nur eine Ordnungswidrigkeit. Und das zeigt das eigentliche Problem, das wir haben. Selbsternannte Hilfspolizei wie der Herr Palmer (Vergleiche mit den Grünen sind hier fehl am Platz, er ist raus) sind das Problem. Ob er sich auch den RaserInnen vor der Schule in den Weg stellt?

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                                      • kkarhan@infosec.spaceK kkarhan@infosec.space

                                        @Stege @fluepke @Wando +9001%

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                                        #40

                                        @kkarhan @Stege @fluepke @Wando

                                        Sollte sich mal lieber fragen, weshalb die Bahn ein vorsintflutliches Mehrklassensystem betreibt, das assozial und zudem nicht barrierefrei, pünktlich und fahrradfreundlich ist.

                                        kmachel@muenchen.socialK 1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • fluepke@chaos.socialF fluepke@chaos.social

                                          https://www.tagesspiegel.de/politik/bald-traut-sich-niemand-mehr-fehlverhalten-anzusprechen-boris-palmer-offenbar-im-zug-angefeindet-15214881.html

                                          IANAL, aber: Wer unter Berufung auf ein öffentliches Amt Personalien feststellen will, übt eine hoheitliche Handlung aus.

                                          Erfolgt das außerhalb jeder Zuständigkeit, bewegt man sich im Bereich der Amtsanmaßung (§ 132 StGB).

                                          F This user is from outside of this forum
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                                          fate59@mastodon.social
                                          schrieb zuletzt editiert von
                                          #41

                                          @fluepke Ein wahrscheinlich nicht in allen Teilen ganz ernst gemeinter Kommentar https://www.staatsanzeiger.de/nachrichten/kreis-und-kommune/braucht-boris-palmer-ein-politisches-upgrade/ Etwas ernster: https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.auseinandersetzung-im-zug-sheriff-palmer-tuebinger-ob-verlangt-nicht-zum-ersten-mal-die-personalien.fd02d1fa-6a50-4e94-8cc6-ce174bdb3ca2.html

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