https://www.tagesspiegel.de/politik/bald-traut-sich-niemand-mehr-fehlverhalten-anzusprechen-boris-palmer-offenbar-im-zug-angefeindet-15214881.html
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@kkarhan idealerweise social-engineered man als fauler Mensch son Dulli dahingehend, dass der sich ums Herankarren des Personals kümmert. Beispielsweise, in dem man einen falschen Fahrschein vorzeigt und trotzdem nicht weggeht

@fluepke ja bzw. sich verweigert bis echte Kontroletti kommt, und dann extra langsam (aus Soli) rumkramt.
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W wando@troet.cafe shared this topic
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@weizenspreu er hätte dort tatsächlich Personalien feststellen dürfen?
@fluepke Als Leiter der Polizeibehörde der Stadt Tübingen bei der Verfolgung einer gegenwärtigen Straftat (hier potentiell die Erschleichung von Beförderungsleistungen nach § 265a StGB durch Nutzung der besseren Beförderung in der 1. Klasse trotz Ticket für die 2. Klasse)?
Durchaus.
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@Stege @fluepke ist auch kein Unterschied.
Palmer ist selbst nur Fahrgast und ist soweit ich weiß weder direkt.noch indirekt.mit der Surchsetzung von Hausrecht und Beförderungsbedingungen ermächtigt.
- Ich hätte gesagt: "Erstmal Dienstausweis ihrerseits!" und mangels entsprechendem Vorzeigen direkt mal Sprechtaste an Tür genutzt und Tf-Führer*in auf einen "Nötigenden Fahrgast" hingewiesen, damit jene*r direkt mal LSt. und die die BuPos ranholen können.
OBs haben auch keine Immunität, daher wäre das gerechtfertigt.
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@fluepke Als Leiter der Polizeibehörde der Stadt Tübingen bei der Verfolgung einer gegenwärtigen Straftat (hier potentiell die Erschleichung von Beförderungsleistungen nach § 265a StGB durch Nutzung der besseren Beförderung in der 1. Klasse trotz Ticket für die 2. Klasse)?
Durchaus.
@fluepke Bei entsprechenden Regelungen im länderspezifischen Polizeigesetz wäre das auch durch Polizeibeamte des Bundes und anderer Bundesländer zulässig: §§ 123 Abs. 1 Nr. 3, 124 Abs. 1 PolG.
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@fluepke Bei entsprechenden Regelungen im länderspezifischen Polizeigesetz wäre das auch durch Polizeibeamte des Bundes und anderer Bundesländer zulässig: §§ 123 Abs. 1 Nr. 3, 124 Abs. 1 PolG.
@fluepke Es lässt sich trefflich streiten, ob ein OB gleichzeitig Leiter der Polizeibehörde sein sollte und man kann Palmer aus ziemlich vielen Gründen einschließlich seines an den Tag gelegten Blockwartverhaltens unerträglich finden.
Aber unter den vorliegenden Informationen dürfte er erstmal keine Straftat begangen haben.
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IANAL, aber: Wer unter Berufung auf ein öffentliches Amt Personalien feststellen will, übt eine hoheitliche Handlung aus.
Erfolgt das außerhalb jeder Zuständigkeit, bewegt man sich im Bereich der Amtsanmaßung (§ 132 StGB).
@fluepke
Ahja, das war der Fall damals: https://www.merkur.de/politik/tuebingen-boris-palmer-kassiert-anzeige-wegen-noetigung-studenten-auf-offener-strasse-bedraengt-zr-9851711.htmlPalmer war der Ansicht, jemand hätte sich im Vorbeigehen über ihn geäußert. Daraufhin hat er die Person stellen wollen (das scheint so sein Ding zu sein), den Weg versperrt etc. Die Person meinte, ihn nicht zu kennen. Das war wohl zu viel.
Und als die Person sich bedrängt fühlte und laut wurde, hatte Palmer die Polizeikarte gespielt und wollte ihm Ruhestörung anhängen und hat mit 5000€ Ordnungsgeld gedroht. Auch damals wollten sich Passanten nicht so recht mit P. solidarisieren und haben sein Verhalten durchgängig als vollkommen neben der Spur beschrieben. Damals war er es übrigens der Einzelpersonen in einer Konfliktsituation fotografiert hatte. -
Falls mir hier Jurist:innen folgen und sich auskennen: Sollte hier möglicherweise ein § 132 StGB vorliegen, bitte den Herrn Palmer mal anzeigen.
Das kann meiner Meinung nach echt nicht angehen, dass sich irgendwelche Dorfpolizisten fernab ihres Zuständigkeitsgebiets irgendwelche Sonderrechte anmaßen.
@fluepke dick move anyway
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@fluepke Als Leiter der Polizeibehörde der Stadt Tübingen bei der Verfolgung einer gegenwärtigen Straftat (hier potentiell die Erschleichung von Beförderungsleistungen nach § 265a StGB durch Nutzung der besseren Beförderung in der 1. Klasse trotz Ticket für die 2. Klasse)?
Durchaus.
@weizenspreu @fluepke Darf er das außerhalb seiner Kommune, im besonderen wenn der Zug durch diese nie durchgefahren ist, oder nicht eigentlich nur wenn seine Tätigkeit über Amtshilfe aus einen der Kommunen durch die der Zug während sich die verdächtige Person in ihm befand durchgefahren ist angefordert wurde? Hatte da noch so vage Erinnerungen aus Lehrgängen bzgl. so Zuständigkeitsbereichen, bin aber kompletter Laie
…Ich beziehe mich dabei nicht auf den Zeitungsartikel sondern auf die fiktive Situation der Fahrt im Schienenpersonenfernverkehr -
E energisch_@troet.cafe shared this topic
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IANAL, aber: Wer unter Berufung auf ein öffentliches Amt Personalien feststellen will, übt eine hoheitliche Handlung aus.
Erfolgt das außerhalb jeder Zuständigkeit, bewegt man sich im Bereich der Amtsanmaßung (§ 132 StGB).
@fluepke was für ein armseliger Mensch das sein muss. Würde er sich einmischen, wenn es um wirklich wichtiges ginge, z.B. Diskriminierung, Bedrohung? Oder würde er wegsehen, wie viele andere. Aber wegen Kleinigkeiten ein Fass aufmachen.
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@JamesBont nein, ein öffentliches Amt sollte eben nicht reichen. In einer Demokratie haben wir Gewaltenteilung mit klaren Zuständigkeiten.
Und wozu diente dein NEIN?
Gewaltenteilung ist richtig, genauso dass der Bürger den Souverän stellt. Das sind die Grundlagen einer Demokratie.
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IANAL, aber: Wer unter Berufung auf ein öffentliches Amt Personalien feststellen will, übt eine hoheitliche Handlung aus.
Erfolgt das außerhalb jeder Zuständigkeit, bewegt man sich im Bereich der Amtsanmaßung (§ 132 StGB).
@fluepke was ein armes Opfer. Ich hoffe er hält bald mal endlich die Fresse
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Als pinkhaariger Mensch bin ich in Zügen leider daran gewöhnt, dass verzogene Schlippsträger mit Autoritätskomplexen sich für die Hütung "ihrer" Machtzone zuständig halten und glauben, mein Ticket kontrollieren zu dürfen. Manche gut situierten Anzugsträger muss man halt zu einem der 1. Klasse angemessenen, zurückhaltenden Verhalten ermahnen. Ein "Halt die Fresse" ist zwar etwas direkt, aber durchaus angebracht bei so aufmüpfigen Verhalten, finde ich.
@fluepke "verzogene Schlipsträger" Mein Begriff des Tages
Palmer einfach die Vorzeige-Karen Deutschlands. -
IANAL, aber: Wer unter Berufung auf ein öffentliches Amt Personalien feststellen will, übt eine hoheitliche Handlung aus.
Erfolgt das außerhalb jeder Zuständigkeit, bewegt man sich im Bereich der Amtsanmaßung (§ 132 StGB).
@fluepke Das Einzige, was der Bericht zeigt, ist, dass es eine Schande für Deutschland ist, dass das Fahren ohne Fahrschein eine Straftat darstellt. 20 km/h in der 30er Zone sind zwar zu schnell, aber nur eine Ordnungswidrigkeit. Und das zeigt das eigentliche Problem, das wir haben. Selbsternannte Hilfspolizei wie der Herr Palmer (Vergleiche mit den Grünen sind hier fehl am Platz, er ist raus) sind das Problem. Ob er sich auch den RaserInnen vor der Schule in den Weg stellt?
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IANAL, aber: Wer unter Berufung auf ein öffentliches Amt Personalien feststellen will, übt eine hoheitliche Handlung aus.
Erfolgt das außerhalb jeder Zuständigkeit, bewegt man sich im Bereich der Amtsanmaßung (§ 132 StGB).
@fluepke Ein wahrscheinlich nicht in allen Teilen ganz ernst gemeinter Kommentar https://www.staatsanzeiger.de/nachrichten/kreis-und-kommune/braucht-boris-palmer-ein-politisches-upgrade/ Etwas ernster: https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.auseinandersetzung-im-zug-sheriff-palmer-tuebinger-ob-verlangt-nicht-zum-ersten-mal-die-personalien.fd02d1fa-6a50-4e94-8cc6-ce174bdb3ca2.html
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IANAL, aber: Wer unter Berufung auf ein öffentliches Amt Personalien feststellen will, übt eine hoheitliche Handlung aus.
Erfolgt das außerhalb jeder Zuständigkeit, bewegt man sich im Bereich der Amtsanmaßung (§ 132 StGB).
@fluepke
Ich bin auf jeden Fall froh dass wir hier im Fediverse uns immer wieder trauen, das Fehlverhalten des respektablen Herrn #Dimpfelmoser anzusprechen. -
Als pinkhaariger Mensch bin ich in Zügen leider daran gewöhnt, dass verzogene Schlippsträger mit Autoritätskomplexen sich für die Hütung "ihrer" Machtzone zuständig halten und glauben, mein Ticket kontrollieren zu dürfen. Manche gut situierten Anzugsträger muss man halt zu einem der 1. Klasse angemessenen, zurückhaltenden Verhalten ermahnen. Ein "Halt die Fresse" ist zwar etwas direkt, aber durchaus angebracht bei so aufmüpfigen Verhalten, finde ich.
@fluepke passiert sogar mir als altem weißen Mann, wenn ich mit Band-Hoodie und nur Rucksack zum Kunden fahre, was öfter passiert, wenn ich nur einen Tag unterwegs bin. Wenn ich den 20 Jahre alten Rimowa-Koffer in die Ablage wuchte, passiert das nie. Anekdote: Einer hat den Schaffner angesprochen, auf mich gezeigt, der hat aber zuerst ihn kontrolliert und der hatte ein Supersparpreis-Ticket, das in dem Zug nicht galt. Ich saß laut lachend am Platz und der Typ war peinlich berührt.

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@fluepke Als Leiter der Polizeibehörde der Stadt Tübingen bei der Verfolgung einer gegenwärtigen Straftat (hier potentiell die Erschleichung von Beförderungsleistungen nach § 265a StGB durch Nutzung der besseren Beförderung in der 1. Klasse trotz Ticket für die 2. Klasse)?
Durchaus.
@weizenspreu
Obwohl Züge Zuständigkeit der Bundespolizei sind? -
@weizenspreu
Obwohl Züge Zuständigkeit der Bundespolizei sind?@nightdice @fluepke § 265a StGB ist kein Antragsdelikt iSd. § 77 StGB. Es sollte also daher §§ 127 Abs. 1 S. 2, 163b StPO Vorrang haben.