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  • fluepke@chaos.socialF fluepke@chaos.social

    @Stege Guten Tag! Allgemeine Verkehrskontrolle!

    Ja! Man stelle sich mal vor, der würde so einen Stunt auf irgendeinem Autobahnparkplatz fernab seines Kaffs abziehe. Da sähe das öffentliche Meinungsbild aber schnell ganz anders aus. Auch wenn ich inhaltlich zu der Zuggeschichte keinen Unterschied erkenne.

    kkarhan@infosec.spaceK This user is from outside of this forum
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    kkarhan@infosec.space
    schrieb zuletzt editiert von
    #14

    @Stege @fluepke ist auch kein Unterschied.

    Palmer ist selbst nur Fahrgast und ist soweit ich weiß weder direkt.noch indirekt.mit der Surchsetzung von Hausrecht und Beförderungsbedingungen ermächtigt.

    • Ich hätte gesagt: "Erstmal Dienstausweis ihrerseits!" und mangels entsprechendem Vorzeigen direkt mal Sprechtaste an Tür genutzt und Tf-Führer*in auf einen "Nötigenden Fahrgast" hingewiesen, damit jene*r direkt mal LSt. und die die BuPos ranholen können.

    OBs haben auch keine Immunität, daher wäre das gerechtfertigt.

    #NitLegalAdvice

    fluepke@chaos.socialF wando@troet.cafeW 2 Antworten Letzte Antwort
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    • flxtr@social.tchncs.deF flxtr@social.tchncs.de

      @fluepke Wie er sich auch nicht schämt, diesen Blödsinn in der Öffentlichkeit zuzugeben und sich in Widersprüche zu verzetteln. Warum zückt er denn seinen Dienstausweis und insinuiert Polizeibefugnisse, wenn er die Personalien angeblich wegen einer vermeintlichen Beleidigung gegen ihn haben wollte? "Halt die Fresse" ist m.W. auch keine Beleidigung, das vorangegangene Dutzen regelmäßig aber schon, wenn es, wie hier mutmaßlich, herabsetzend gemeint war.

      Ist ja auch nicht das erste mal, dass er sich als Polizist aufspielt. Üblicher Weise macht er das bei Leuten, die manchem nicht ins Stadtbild passen.

      himmelssohn@social.adlerhorst.netH This user is from outside of this forum
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      himmelssohn@social.adlerhorst.net
      schrieb zuletzt editiert von
      #15

      @flxtr
      Das Problem, das Palmer beschreibt, existiert ja tatsächlich. Die Korruptheit und Ignoranz unserer politischen Vertreter sind doch für jeden ein Vorbild zum Brechen ehemals geltender Regeln. Und nicht die heutigen Jugendlichen haben die Grenzen des Handelns niedergetrampelt.
      @fluepke

      fluepke@chaos.socialF leobm@norden.socialL 2 Antworten Letzte Antwort
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      • flxtr@social.tchncs.deF flxtr@social.tchncs.de

        @fluepke Wie er sich auch nicht schämt, diesen Blödsinn in der Öffentlichkeit zuzugeben und sich in Widersprüche zu verzetteln. Warum zückt er denn seinen Dienstausweis und insinuiert Polizeibefugnisse, wenn er die Personalien angeblich wegen einer vermeintlichen Beleidigung gegen ihn haben wollte? "Halt die Fresse" ist m.W. auch keine Beleidigung, das vorangegangene Dutzen regelmäßig aber schon, wenn es, wie hier mutmaßlich, herabsetzend gemeint war.

        Ist ja auch nicht das erste mal, dass er sich als Polizist aufspielt. Üblicher Weise macht er das bei Leuten, die manchem nicht ins Stadtbild passen.

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        fluepke@chaos.social
        schrieb zuletzt editiert von
        #16

        @flxtr ich bin kein Anwalt, aber für mich stellt sich der Sachverhalt so dar, als habe Herr Palmer angefangen, indem er ohne jede Befugnis eine Ticketkontrolle durchführte. Der Teenager da dürfte bis zur Sichtung des Dienstausweises auch nicht gewusst haben, es mit einem Amts- und "Würden"träger zu tun zu haben.

        flxtr@social.tchncs.deF 1 Antwort Letzte Antwort
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        • fluepke@chaos.socialF fluepke@chaos.social

          https://www.tagesspiegel.de/politik/bald-traut-sich-niemand-mehr-fehlverhalten-anzusprechen-boris-palmer-offenbar-im-zug-angefeindet-15214881.html

          IANAL, aber: Wer unter Berufung auf ein öffentliches Amt Personalien feststellen will, übt eine hoheitliche Handlung aus.

          Erfolgt das außerhalb jeder Zuständigkeit, bewegt man sich im Bereich der Amtsanmaßung (§ 132 StGB).

          jamesbont@mastodon.socialJ This user is from outside of this forum
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          jamesbont@mastodon.social
          schrieb zuletzt editiert von
          #17

          @fluepke

          hoheitliche Handlung oder aristokratische Handlung.

          Öffentliches Amt sollte reichen ist aber kein Freibrief für faschistische oder rassistische Äußerungen oder gar Handlungen oder Populismus.

          Der Bürger ist der Souverän und damit auch der Staat. Die zur Regierung oder Opposition gewählten sind deren/uns aller Vertreter.Nicht mehr und nicht minder.

          Ist das so schwer zu verstehen?

          fluepke@chaos.socialF 1 Antwort Letzte Antwort
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          • kkarhan@infosec.spaceK kkarhan@infosec.space

            @Stege @fluepke ist auch kein Unterschied.

            Palmer ist selbst nur Fahrgast und ist soweit ich weiß weder direkt.noch indirekt.mit der Surchsetzung von Hausrecht und Beförderungsbedingungen ermächtigt.

            • Ich hätte gesagt: "Erstmal Dienstausweis ihrerseits!" und mangels entsprechendem Vorzeigen direkt mal Sprechtaste an Tür genutzt und Tf-Führer*in auf einen "Nötigenden Fahrgast" hingewiesen, damit jene*r direkt mal LSt. und die die BuPos ranholen können.

            OBs haben auch keine Immunität, daher wäre das gerechtfertigt.

            #NitLegalAdvice

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            fluepke@chaos.social
            schrieb zuletzt editiert von
            #18

            @kkarhan Zugchef oder Zugbegleitpersonal rankarren: Aufdringlicher Fahrgast. Halten Sie mir den bitte von der Pelle oder bespaßen Sie ihn oder was auch immer. Ich möchte gerne in Ruhe reise. Dankö!

            kkarhan@infosec.spaceK 1 Antwort Letzte Antwort
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            • himmelssohn@social.adlerhorst.netH himmelssohn@social.adlerhorst.net

              @flxtr
              Das Problem, das Palmer beschreibt, existiert ja tatsächlich. Die Korruptheit und Ignoranz unserer politischen Vertreter sind doch für jeden ein Vorbild zum Brechen ehemals geltender Regeln. Und nicht die heutigen Jugendlichen haben die Grenzen des Handelns niedergetrampelt.
              @fluepke

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              fluepke@chaos.social
              schrieb zuletzt editiert von
              #19

              @himmelssohn @flxtr wir wissen ja auch gar nicht, ob der Jugendliche einen Übergangsfahrschein hatte.

              Wenn mich jemand ohne jede Befugnis mich zu kontrollieren, so derart blöde anpimmelt, würde ich aus Prinzip auch erstmal einen zweite Klasse Fahrausweis hervor zücken.

              Vorteil dabei ist: Dann kümmert sich der Schlippsträger selbstständig um das Herankarren des Zugpersonals und ich kann erstmal bequem sitzen bleiben 🙂

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • jamesbont@mastodon.socialJ jamesbont@mastodon.social

                @fluepke

                hoheitliche Handlung oder aristokratische Handlung.

                Öffentliches Amt sollte reichen ist aber kein Freibrief für faschistische oder rassistische Äußerungen oder gar Handlungen oder Populismus.

                Der Bürger ist der Souverän und damit auch der Staat. Die zur Regierung oder Opposition gewählten sind deren/uns aller Vertreter.Nicht mehr und nicht minder.

                Ist das so schwer zu verstehen?

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                fluepke@chaos.social
                schrieb zuletzt editiert von
                #20

                @JamesBont nein, ein öffentliches Amt sollte eben nicht reichen. In einer Demokratie haben wir Gewaltenteilung mit klaren Zuständigkeiten.

                jamesbont@mastodon.socialJ 1 Antwort Letzte Antwort
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                • fluepke@chaos.socialF fluepke@chaos.social

                  @kkarhan Zugchef oder Zugbegleitpersonal rankarren: Aufdringlicher Fahrgast. Halten Sie mir den bitte von der Pelle oder bespaßen Sie ihn oder was auch immer. Ich möchte gerne in Ruhe reise. Dankö!

                  kkarhan@infosec.spaceK This user is from outside of this forum
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                  kkarhan@infosec.space
                  schrieb zuletzt editiert von
                  #21

                  @fluepke +1

                  • Sollen die sich mit dem rumschlagen. Die werden dafür schließlich bezahlt…
                  fluepke@chaos.socialF 1 Antwort Letzte Antwort
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                  • kkarhan@infosec.spaceK kkarhan@infosec.space

                    @fluepke +1

                    • Sollen die sich mit dem rumschlagen. Die werden dafür schließlich bezahlt…
                    fluepke@chaos.socialF This user is from outside of this forum
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                    fluepke@chaos.social
                    schrieb zuletzt editiert von
                    #22

                    @kkarhan idealerweise social-engineered man als fauler Mensch son Dulli dahingehend, dass der sich ums Herankarren des Personals kümmert. Beispielsweise, in dem man einen falschen Fahrschein vorzeigt und trotzdem nicht weggeht 🙂

                    kkarhan@infosec.spaceK 1 Antwort Letzte Antwort
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                    • fluepke@chaos.socialF fluepke@chaos.social

                      Falls mir hier Jurist:innen folgen und sich auskennen: Sollte hier möglicherweise ein § 132 StGB vorliegen, bitte den Herrn Palmer mal anzeigen.

                      Das kann meiner Meinung nach echt nicht angehen, dass sich irgendwelche Dorfpolizisten fernab ihres Zuständigkeitsgebiets irgendwelche Sonderrechte anmaßen.

                      weizenspreu@chaos.socialW This user is from outside of this forum
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                      schrieb zuletzt editiert von
                      #23

                      @fluepke Da er entsprechender Amtsträger ist, sehe ich hier keine Form der Amtsanmaßung. Eine Amtsanmaßung wäre in diesem Fall nur gegeben, wenn er ein anderes Amt ausgeführt hätte, obwohl es ihm nicht übertragen wurde.

                      fluepke@chaos.socialF 1 Antwort Letzte Antwort
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                      • fluepke@chaos.socialF fluepke@chaos.social

                        @flxtr ich bin kein Anwalt, aber für mich stellt sich der Sachverhalt so dar, als habe Herr Palmer angefangen, indem er ohne jede Befugnis eine Ticketkontrolle durchführte. Der Teenager da dürfte bis zur Sichtung des Dienstausweises auch nicht gewusst haben, es mit einem Amts- und "Würden"träger zu tun zu haben.

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                        flxtr@social.tchncs.de
                        schrieb zuletzt editiert von
                        #24

                        @fluepke LOL. Im Original-Artikel wirds noch besser.

                        > Der OB wies ihn darauf hin, dass das Filmen einzelner Personen in einer solchen Konfliktsituation rechtlich problematisch sein könne, insbesondere ohne Einwilligung.

                        Aha, nachdem er sich also als Oberpolizist in Dienst versetzt haben will und eine Maßnahme durchführt, will er dann wieder Privatperson sein, die man dabei nicht filmen darf. Das ist ja lächerlich, wie er da Leute belehren will. Ich kann schon verstehen, dass solchen Charakteren, in der Situation, in der ihnen nicht der Respekt entgegen gebracht wird, der ihnen ihrer Ansicht nach zusteht, die Pferde durchgehen und sie unsachlich werden. Aber die Peinlichkeit im Nachhinein auch noch so auszuwälzen, nachdem man Zeit hatte das alles nochmal zu überdenken ... 🤦

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • weizenspreu@chaos.socialW weizenspreu@chaos.social

                          @fluepke Da er entsprechender Amtsträger ist, sehe ich hier keine Form der Amtsanmaßung. Eine Amtsanmaßung wäre in diesem Fall nur gegeben, wenn er ein anderes Amt ausgeführt hätte, obwohl es ihm nicht übertragen wurde.

                          fluepke@chaos.socialF This user is from outside of this forum
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                          fluepke@chaos.social
                          schrieb zuletzt editiert von
                          #25

                          @weizenspreu er hätte dort tatsächlich Personalien feststellen dürfen?

                          weizenspreu@chaos.socialW 1 Antwort Letzte Antwort
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                          • fluepke@chaos.socialF fluepke@chaos.social

                            @kkarhan idealerweise social-engineered man als fauler Mensch son Dulli dahingehend, dass der sich ums Herankarren des Personals kümmert. Beispielsweise, in dem man einen falschen Fahrschein vorzeigt und trotzdem nicht weggeht 🙂

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                            kkarhan@infosec.space
                            schrieb zuletzt editiert von
                            #26

                            @fluepke ja bzw. sich verweigert bis echte Kontroletti kommt, und dann extra langsam (aus Soli) rumkramt.

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                              @weizenspreu er hätte dort tatsächlich Personalien feststellen dürfen?

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                              schrieb zuletzt editiert von
                              #27

                              @fluepke Als Leiter der Polizeibehörde der Stadt Tübingen bei der Verfolgung einer gegenwärtigen Straftat (hier potentiell die Erschleichung von Beförderungsleistungen nach § 265a StGB durch Nutzung der besseren Beförderung in der 1. Klasse trotz Ticket für die 2. Klasse)?

                              Durchaus.

                              weizenspreu@chaos.socialW G nightdice@unfug.socialN recumbenttravel@defcon.socialR 4 Antworten Letzte Antwort
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                              • kkarhan@infosec.spaceK kkarhan@infosec.space

                                @Stege @fluepke ist auch kein Unterschied.

                                Palmer ist selbst nur Fahrgast und ist soweit ich weiß weder direkt.noch indirekt.mit der Surchsetzung von Hausrecht und Beförderungsbedingungen ermächtigt.

                                • Ich hätte gesagt: "Erstmal Dienstausweis ihrerseits!" und mangels entsprechendem Vorzeigen direkt mal Sprechtaste an Tür genutzt und Tf-Führer*in auf einen "Nötigenden Fahrgast" hingewiesen, damit jene*r direkt mal LSt. und die die BuPos ranholen können.

                                OBs haben auch keine Immunität, daher wäre das gerechtfertigt.

                                #NitLegalAdvice

                                wando@troet.cafeW This user is from outside of this forum
                                wando@troet.cafeW This user is from outside of this forum
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                                schrieb zuletzt editiert von
                                #28

                                @kkarhan
                                Das waren Jugendliche, ihre Erfahrung ist bestimmt nicht von Zugbegleitys recht gegen Schlipsträger zu bekommen.
                                Und wenn ein Zugbegeity so richtig eingeschüchtert ist vom Herrn Ober(pim)bürgermeister ?

                                Jedenfalls feier ich die anderen Fahrgäste.
                                @Stege @fluepke

                                kkarhan@infosec.spaceK 1 Antwort Letzte Antwort
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                                • wando@troet.cafeW wando@troet.cafe

                                  @kkarhan
                                  Das waren Jugendliche, ihre Erfahrung ist bestimmt nicht von Zugbegleitys recht gegen Schlipsträger zu bekommen.
                                  Und wenn ein Zugbegeity so richtig eingeschüchtert ist vom Herrn Ober(pim)bürgermeister ?

                                  Jedenfalls feier ich die anderen Fahrgäste.
                                  @Stege @fluepke

                                  kkarhan@infosec.spaceK This user is from outside of this forum
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                                  schrieb zuletzt editiert von
                                  #29

                                  @Stege @fluepke @Wando +9001%

                                  axebos@mastodon.socialA 1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • weizenspreu@chaos.socialW weizenspreu@chaos.social

                                    @fluepke Als Leiter der Polizeibehörde der Stadt Tübingen bei der Verfolgung einer gegenwärtigen Straftat (hier potentiell die Erschleichung von Beförderungsleistungen nach § 265a StGB durch Nutzung der besseren Beförderung in der 1. Klasse trotz Ticket für die 2. Klasse)?

                                    Durchaus.

                                    weizenspreu@chaos.socialW This user is from outside of this forum
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                                    schrieb zuletzt editiert von
                                    #30

                                    @fluepke Bei entsprechenden Regelungen im länderspezifischen Polizeigesetz wäre das auch durch Polizeibeamte des Bundes und anderer Bundesländer zulässig: §§ 123 Abs. 1 Nr. 3, 124 Abs. 1 PolG.

                                    weizenspreu@chaos.socialW 1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • weizenspreu@chaos.socialW weizenspreu@chaos.social

                                      @fluepke Bei entsprechenden Regelungen im länderspezifischen Polizeigesetz wäre das auch durch Polizeibeamte des Bundes und anderer Bundesländer zulässig: §§ 123 Abs. 1 Nr. 3, 124 Abs. 1 PolG.

                                      weizenspreu@chaos.socialW This user is from outside of this forum
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                                      schrieb zuletzt editiert von
                                      #31

                                      @fluepke Es lässt sich trefflich streiten, ob ein OB gleichzeitig Leiter der Polizeibehörde sein sollte und man kann Palmer aus ziemlich vielen Gründen einschließlich seines an den Tag gelegten Blockwartverhaltens unerträglich finden.

                                      Aber unter den vorliegenden Informationen dürfte er erstmal keine Straftat begangen haben.

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • fluepke@chaos.socialF fluepke@chaos.social

                                        https://www.tagesspiegel.de/politik/bald-traut-sich-niemand-mehr-fehlverhalten-anzusprechen-boris-palmer-offenbar-im-zug-angefeindet-15214881.html

                                        IANAL, aber: Wer unter Berufung auf ein öffentliches Amt Personalien feststellen will, übt eine hoheitliche Handlung aus.

                                        Erfolgt das außerhalb jeder Zuständigkeit, bewegt man sich im Bereich der Amtsanmaßung (§ 132 StGB).

                                        flxtr@social.tchncs.deF This user is from outside of this forum
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                                        schrieb zuletzt editiert von
                                        #32

                                        @fluepke
                                        Ahja, das war der Fall damals: https://www.merkur.de/politik/tuebingen-boris-palmer-kassiert-anzeige-wegen-noetigung-studenten-auf-offener-strasse-bedraengt-zr-9851711.html

                                        Palmer war der Ansicht, jemand hätte sich im Vorbeigehen über ihn geäußert. Daraufhin hat er die Person stellen wollen (das scheint so sein Ding zu sein), den Weg versperrt etc. Die Person meinte, ihn nicht zu kennen. Das war wohl zu viel. 😁 Und als die Person sich bedrängt fühlte und laut wurde, hatte Palmer die Polizeikarte gespielt und wollte ihm Ruhestörung anhängen und hat mit 5000€ Ordnungsgeld gedroht. Auch damals wollten sich Passanten nicht so recht mit P. solidarisieren und haben sein Verhalten durchgängig als vollkommen neben der Spur beschrieben. Damals war er es übrigens der Einzelpersonen in einer Konfliktsituation fotografiert hatte.

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • fluepke@chaos.socialF fluepke@chaos.social

                                          Falls mir hier Jurist:innen folgen und sich auskennen: Sollte hier möglicherweise ein § 132 StGB vorliegen, bitte den Herrn Palmer mal anzeigen.

                                          Das kann meiner Meinung nach echt nicht angehen, dass sich irgendwelche Dorfpolizisten fernab ihres Zuständigkeitsgebiets irgendwelche Sonderrechte anmaßen.

                                          black_knight@mastodon.socialB This user is from outside of this forum
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                                          black_knight@mastodon.social
                                          schrieb zuletzt editiert von
                                          #33

                                          @fluepke dick move anyway

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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