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  • heptasean@social.tchncs.deH heptasean@social.tchncs.de

    @fluepke Dass ein solcher Law-and-Order-Otto sich jahrelang bei den Grünen wohl gefühlt hat, wirft kein gutes Licht insbesondere auf den LV Baden-Württemberg. Wie unangenehm kann man sein? Palmer: Ich!

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    fluepke@chaos.social
    schrieb zuletzt editiert von
    #8

    @HeptaSean pass auf, morgen früh um 5:30 Uhr steht Herr Pallmer wegen Hasskommentares zur Hausdurchsuchung vor der Tür und wedelt stolz mit seinem Dienstausweis als Leiter einer Ortspolizeibehörde. 😂

    heptasean@social.tchncs.deH 1 Antwort Letzte Antwort
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    • fluepke@chaos.socialF fluepke@chaos.social

      @HeptaSean pass auf, morgen früh um 5:30 Uhr steht Herr Pallmer wegen Hasskommentares zur Hausdurchsuchung vor der Tür und wedelt stolz mit seinem Dienstausweis als Leiter einer Ortspolizeibehörde. 😂

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      schrieb zuletzt editiert von
      #9

      @fluepke Überhaupt kein Bock auf den Stress, aber ich hätte jetzt gehofft, noch sehr deutlich im erlaubten Rahmen des Werturteils über eine Person des öffentlichen Lebens zu sein.

      fluepke@chaos.socialF 1 Antwort Letzte Antwort
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      • heptasean@social.tchncs.deH heptasean@social.tchncs.de

        @fluepke Überhaupt kein Bock auf den Stress, aber ich hätte jetzt gehofft, noch sehr deutlich im erlaubten Rahmen des Werturteils über eine Person des öffentlichen Lebens zu sein.

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        schrieb zuletzt editiert von
        #10

        @HeptaSean das entscheiden weder wir noch Gerichte. Ein bisschen mehr Respekt vor der Autorität eines "Leiter einer Ortspolizeibehörde", wenn ich bitten darf! /s

        Wenn ich "Polizeibehörde" höre, muss ich immer an die Einsatzfahrzeuge des Ordnungsamts Chemnitz denken, die sich … naja … wie Herr Palmer ein wenig aufplustern. 😂

        heptasean@social.tchncs.deH 1 Antwort Letzte Antwort
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        • fluepke@chaos.socialF fluepke@chaos.social

          Falls mir hier Jurist:innen folgen und sich auskennen: Sollte hier möglicherweise ein § 132 StGB vorliegen, bitte den Herrn Palmer mal anzeigen.

          Das kann meiner Meinung nach echt nicht angehen, dass sich irgendwelche Dorfpolizisten fernab ihres Zuständigkeitsgebiets irgendwelche Sonderrechte anmaßen.

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          schrieb zuletzt editiert von
          #11

          @fluepke zumal #BorisPalmer generell ein net negative für die Gesellschaft ist.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • fluepke@chaos.socialF fluepke@chaos.social

            https://www.tagesspiegel.de/politik/bald-traut-sich-niemand-mehr-fehlverhalten-anzusprechen-boris-palmer-offenbar-im-zug-angefeindet-15214881.html

            IANAL, aber: Wer unter Berufung auf ein öffentliches Amt Personalien feststellen will, übt eine hoheitliche Handlung aus.

            Erfolgt das außerhalb jeder Zuständigkeit, bewegt man sich im Bereich der Amtsanmaßung (§ 132 StGB).

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            schrieb zuletzt editiert von
            #12

            @fluepke Wie er sich auch nicht schämt, diesen Blödsinn in der Öffentlichkeit zuzugeben und sich in Widersprüche zu verzetteln. Warum zückt er denn seinen Dienstausweis und insinuiert Polizeibefugnisse, wenn er die Personalien angeblich wegen einer vermeintlichen Beleidigung gegen ihn haben wollte? "Halt die Fresse" ist m.W. auch keine Beleidigung, das vorangegangene Dutzen regelmäßig aber schon, wenn es, wie hier mutmaßlich, herabsetzend gemeint war.

            Ist ja auch nicht das erste mal, dass er sich als Polizist aufspielt. Üblicher Weise macht er das bei Leuten, die manchem nicht ins Stadtbild passen.

            himmelssohn@social.adlerhorst.netH fluepke@chaos.socialF 2 Antworten Letzte Antwort
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            • fluepke@chaos.socialF fluepke@chaos.social

              @HeptaSean das entscheiden weder wir noch Gerichte. Ein bisschen mehr Respekt vor der Autorität eines "Leiter einer Ortspolizeibehörde", wenn ich bitten darf! /s

              Wenn ich "Polizeibehörde" höre, muss ich immer an die Einsatzfahrzeuge des Ordnungsamts Chemnitz denken, die sich … naja … wie Herr Palmer ein wenig aufplustern. 😂

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              schrieb zuletzt editiert von
              #13

              @fluepke „Kreispolizeibehörden“ hier in NRW sind ja tatsächlich für die „echte“ Polizei zuständig. Sind „Ortspolizeibehörden“ in BaWü „nur“ diese aufgewerteten Ordnungsämter?

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • fluepke@chaos.socialF fluepke@chaos.social

                @Stege Guten Tag! Allgemeine Verkehrskontrolle!

                Ja! Man stelle sich mal vor, der würde so einen Stunt auf irgendeinem Autobahnparkplatz fernab seines Kaffs abziehe. Da sähe das öffentliche Meinungsbild aber schnell ganz anders aus. Auch wenn ich inhaltlich zu der Zuggeschichte keinen Unterschied erkenne.

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                schrieb zuletzt editiert von
                #14

                @Stege @fluepke ist auch kein Unterschied.

                Palmer ist selbst nur Fahrgast und ist soweit ich weiß weder direkt.noch indirekt.mit der Surchsetzung von Hausrecht und Beförderungsbedingungen ermächtigt.

                • Ich hätte gesagt: "Erstmal Dienstausweis ihrerseits!" und mangels entsprechendem Vorzeigen direkt mal Sprechtaste an Tür genutzt und Tf-Führer*in auf einen "Nötigenden Fahrgast" hingewiesen, damit jene*r direkt mal LSt. und die die BuPos ranholen können.

                OBs haben auch keine Immunität, daher wäre das gerechtfertigt.

                #NitLegalAdvice

                fluepke@chaos.socialF wando@troet.cafeW 2 Antworten Letzte Antwort
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                • flxtr@social.tchncs.deF flxtr@social.tchncs.de

                  @fluepke Wie er sich auch nicht schämt, diesen Blödsinn in der Öffentlichkeit zuzugeben und sich in Widersprüche zu verzetteln. Warum zückt er denn seinen Dienstausweis und insinuiert Polizeibefugnisse, wenn er die Personalien angeblich wegen einer vermeintlichen Beleidigung gegen ihn haben wollte? "Halt die Fresse" ist m.W. auch keine Beleidigung, das vorangegangene Dutzen regelmäßig aber schon, wenn es, wie hier mutmaßlich, herabsetzend gemeint war.

                  Ist ja auch nicht das erste mal, dass er sich als Polizist aufspielt. Üblicher Weise macht er das bei Leuten, die manchem nicht ins Stadtbild passen.

                  himmelssohn@social.adlerhorst.netH This user is from outside of this forum
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                  himmelssohn@social.adlerhorst.net
                  schrieb zuletzt editiert von
                  #15

                  @flxtr
                  Das Problem, das Palmer beschreibt, existiert ja tatsächlich. Die Korruptheit und Ignoranz unserer politischen Vertreter sind doch für jeden ein Vorbild zum Brechen ehemals geltender Regeln. Und nicht die heutigen Jugendlichen haben die Grenzen des Handelns niedergetrampelt.
                  @fluepke

                  fluepke@chaos.socialF leobm@norden.socialL 2 Antworten Letzte Antwort
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                  • flxtr@social.tchncs.deF flxtr@social.tchncs.de

                    @fluepke Wie er sich auch nicht schämt, diesen Blödsinn in der Öffentlichkeit zuzugeben und sich in Widersprüche zu verzetteln. Warum zückt er denn seinen Dienstausweis und insinuiert Polizeibefugnisse, wenn er die Personalien angeblich wegen einer vermeintlichen Beleidigung gegen ihn haben wollte? "Halt die Fresse" ist m.W. auch keine Beleidigung, das vorangegangene Dutzen regelmäßig aber schon, wenn es, wie hier mutmaßlich, herabsetzend gemeint war.

                    Ist ja auch nicht das erste mal, dass er sich als Polizist aufspielt. Üblicher Weise macht er das bei Leuten, die manchem nicht ins Stadtbild passen.

                    fluepke@chaos.socialF This user is from outside of this forum
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                    fluepke@chaos.social
                    schrieb zuletzt editiert von
                    #16

                    @flxtr ich bin kein Anwalt, aber für mich stellt sich der Sachverhalt so dar, als habe Herr Palmer angefangen, indem er ohne jede Befugnis eine Ticketkontrolle durchführte. Der Teenager da dürfte bis zur Sichtung des Dienstausweises auch nicht gewusst haben, es mit einem Amts- und "Würden"träger zu tun zu haben.

                    flxtr@social.tchncs.deF 1 Antwort Letzte Antwort
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                    • fluepke@chaos.socialF fluepke@chaos.social

                      https://www.tagesspiegel.de/politik/bald-traut-sich-niemand-mehr-fehlverhalten-anzusprechen-boris-palmer-offenbar-im-zug-angefeindet-15214881.html

                      IANAL, aber: Wer unter Berufung auf ein öffentliches Amt Personalien feststellen will, übt eine hoheitliche Handlung aus.

                      Erfolgt das außerhalb jeder Zuständigkeit, bewegt man sich im Bereich der Amtsanmaßung (§ 132 StGB).

                      jamesbont@mastodon.socialJ This user is from outside of this forum
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                      jamesbont@mastodon.social
                      schrieb zuletzt editiert von
                      #17

                      @fluepke

                      hoheitliche Handlung oder aristokratische Handlung.

                      Öffentliches Amt sollte reichen ist aber kein Freibrief für faschistische oder rassistische Äußerungen oder gar Handlungen oder Populismus.

                      Der Bürger ist der Souverän und damit auch der Staat. Die zur Regierung oder Opposition gewählten sind deren/uns aller Vertreter.Nicht mehr und nicht minder.

                      Ist das so schwer zu verstehen?

                      fluepke@chaos.socialF 1 Antwort Letzte Antwort
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                      • kkarhan@infosec.spaceK kkarhan@infosec.space

                        @Stege @fluepke ist auch kein Unterschied.

                        Palmer ist selbst nur Fahrgast und ist soweit ich weiß weder direkt.noch indirekt.mit der Surchsetzung von Hausrecht und Beförderungsbedingungen ermächtigt.

                        • Ich hätte gesagt: "Erstmal Dienstausweis ihrerseits!" und mangels entsprechendem Vorzeigen direkt mal Sprechtaste an Tür genutzt und Tf-Führer*in auf einen "Nötigenden Fahrgast" hingewiesen, damit jene*r direkt mal LSt. und die die BuPos ranholen können.

                        OBs haben auch keine Immunität, daher wäre das gerechtfertigt.

                        #NitLegalAdvice

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                        fluepke@chaos.social
                        schrieb zuletzt editiert von
                        #18

                        @kkarhan Zugchef oder Zugbegleitpersonal rankarren: Aufdringlicher Fahrgast. Halten Sie mir den bitte von der Pelle oder bespaßen Sie ihn oder was auch immer. Ich möchte gerne in Ruhe reise. Dankö!

                        kkarhan@infosec.spaceK 1 Antwort Letzte Antwort
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                        • himmelssohn@social.adlerhorst.netH himmelssohn@social.adlerhorst.net

                          @flxtr
                          Das Problem, das Palmer beschreibt, existiert ja tatsächlich. Die Korruptheit und Ignoranz unserer politischen Vertreter sind doch für jeden ein Vorbild zum Brechen ehemals geltender Regeln. Und nicht die heutigen Jugendlichen haben die Grenzen des Handelns niedergetrampelt.
                          @fluepke

                          fluepke@chaos.socialF This user is from outside of this forum
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                          schrieb zuletzt editiert von
                          #19

                          @himmelssohn @flxtr wir wissen ja auch gar nicht, ob der Jugendliche einen Übergangsfahrschein hatte.

                          Wenn mich jemand ohne jede Befugnis mich zu kontrollieren, so derart blöde anpimmelt, würde ich aus Prinzip auch erstmal einen zweite Klasse Fahrausweis hervor zücken.

                          Vorteil dabei ist: Dann kümmert sich der Schlippsträger selbstständig um das Herankarren des Zugpersonals und ich kann erstmal bequem sitzen bleiben 🙂

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • jamesbont@mastodon.socialJ jamesbont@mastodon.social

                            @fluepke

                            hoheitliche Handlung oder aristokratische Handlung.

                            Öffentliches Amt sollte reichen ist aber kein Freibrief für faschistische oder rassistische Äußerungen oder gar Handlungen oder Populismus.

                            Der Bürger ist der Souverän und damit auch der Staat. Die zur Regierung oder Opposition gewählten sind deren/uns aller Vertreter.Nicht mehr und nicht minder.

                            Ist das so schwer zu verstehen?

                            fluepke@chaos.socialF This user is from outside of this forum
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                            schrieb zuletzt editiert von
                            #20

                            @JamesBont nein, ein öffentliches Amt sollte eben nicht reichen. In einer Demokratie haben wir Gewaltenteilung mit klaren Zuständigkeiten.

                            jamesbont@mastodon.socialJ 1 Antwort Letzte Antwort
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                            • fluepke@chaos.socialF fluepke@chaos.social

                              @kkarhan Zugchef oder Zugbegleitpersonal rankarren: Aufdringlicher Fahrgast. Halten Sie mir den bitte von der Pelle oder bespaßen Sie ihn oder was auch immer. Ich möchte gerne in Ruhe reise. Dankö!

                              kkarhan@infosec.spaceK This user is from outside of this forum
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                              schrieb zuletzt editiert von
                              #21

                              @fluepke +1

                              • Sollen die sich mit dem rumschlagen. Die werden dafür schließlich bezahlt…
                              fluepke@chaos.socialF 1 Antwort Letzte Antwort
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                              • kkarhan@infosec.spaceK kkarhan@infosec.space

                                @fluepke +1

                                • Sollen die sich mit dem rumschlagen. Die werden dafür schließlich bezahlt…
                                fluepke@chaos.socialF This user is from outside of this forum
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                                schrieb zuletzt editiert von
                                #22

                                @kkarhan idealerweise social-engineered man als fauler Mensch son Dulli dahingehend, dass der sich ums Herankarren des Personals kümmert. Beispielsweise, in dem man einen falschen Fahrschein vorzeigt und trotzdem nicht weggeht 🙂

                                kkarhan@infosec.spaceK 1 Antwort Letzte Antwort
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                                • fluepke@chaos.socialF fluepke@chaos.social

                                  Falls mir hier Jurist:innen folgen und sich auskennen: Sollte hier möglicherweise ein § 132 StGB vorliegen, bitte den Herrn Palmer mal anzeigen.

                                  Das kann meiner Meinung nach echt nicht angehen, dass sich irgendwelche Dorfpolizisten fernab ihres Zuständigkeitsgebiets irgendwelche Sonderrechte anmaßen.

                                  weizenspreu@chaos.socialW This user is from outside of this forum
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                                  #23

                                  @fluepke Da er entsprechender Amtsträger ist, sehe ich hier keine Form der Amtsanmaßung. Eine Amtsanmaßung wäre in diesem Fall nur gegeben, wenn er ein anderes Amt ausgeführt hätte, obwohl es ihm nicht übertragen wurde.

                                  fluepke@chaos.socialF 1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • fluepke@chaos.socialF fluepke@chaos.social

                                    @flxtr ich bin kein Anwalt, aber für mich stellt sich der Sachverhalt so dar, als habe Herr Palmer angefangen, indem er ohne jede Befugnis eine Ticketkontrolle durchführte. Der Teenager da dürfte bis zur Sichtung des Dienstausweises auch nicht gewusst haben, es mit einem Amts- und "Würden"träger zu tun zu haben.

                                    flxtr@social.tchncs.deF This user is from outside of this forum
                                    flxtr@social.tchncs.deF This user is from outside of this forum
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                                    schrieb zuletzt editiert von
                                    #24

                                    @fluepke LOL. Im Original-Artikel wirds noch besser.

                                    > Der OB wies ihn darauf hin, dass das Filmen einzelner Personen in einer solchen Konfliktsituation rechtlich problematisch sein könne, insbesondere ohne Einwilligung.

                                    Aha, nachdem er sich also als Oberpolizist in Dienst versetzt haben will und eine Maßnahme durchführt, will er dann wieder Privatperson sein, die man dabei nicht filmen darf. Das ist ja lächerlich, wie er da Leute belehren will. Ich kann schon verstehen, dass solchen Charakteren, in der Situation, in der ihnen nicht der Respekt entgegen gebracht wird, der ihnen ihrer Ansicht nach zusteht, die Pferde durchgehen und sie unsachlich werden. Aber die Peinlichkeit im Nachhinein auch noch so auszuwälzen, nachdem man Zeit hatte das alles nochmal zu überdenken ... 🤦

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                                    • weizenspreu@chaos.socialW weizenspreu@chaos.social

                                      @fluepke Da er entsprechender Amtsträger ist, sehe ich hier keine Form der Amtsanmaßung. Eine Amtsanmaßung wäre in diesem Fall nur gegeben, wenn er ein anderes Amt ausgeführt hätte, obwohl es ihm nicht übertragen wurde.

                                      fluepke@chaos.socialF This user is from outside of this forum
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                                      fluepke@chaos.social
                                      schrieb zuletzt editiert von
                                      #25

                                      @weizenspreu er hätte dort tatsächlich Personalien feststellen dürfen?

                                      weizenspreu@chaos.socialW 1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • fluepke@chaos.socialF fluepke@chaos.social

                                        @kkarhan idealerweise social-engineered man als fauler Mensch son Dulli dahingehend, dass der sich ums Herankarren des Personals kümmert. Beispielsweise, in dem man einen falschen Fahrschein vorzeigt und trotzdem nicht weggeht 🙂

                                        kkarhan@infosec.spaceK This user is from outside of this forum
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                                        #26

                                        @fluepke ja bzw. sich verweigert bis echte Kontroletti kommt, und dann extra langsam (aus Soli) rumkramt.

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • fluepke@chaos.socialF fluepke@chaos.social

                                          @weizenspreu er hätte dort tatsächlich Personalien feststellen dürfen?

                                          weizenspreu@chaos.socialW This user is from outside of this forum
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                                          schrieb zuletzt editiert von
                                          #27

                                          @fluepke Als Leiter der Polizeibehörde der Stadt Tübingen bei der Verfolgung einer gegenwärtigen Straftat (hier potentiell die Erschleichung von Beförderungsleistungen nach § 265a StGB durch Nutzung der besseren Beförderung in der 1. Klasse trotz Ticket für die 2. Klasse)?

                                          Durchaus.

                                          weizenspreu@chaos.socialW G nightdice@unfug.socialN recumbenttravel@defcon.socialR 4 Antworten Letzte Antwort
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