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Abspeckgeflüster – Forum für Menschen mit Gewicht(ung)

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  3. https://www.tagesspiegel.de/politik/bald-traut-sich-niemand-mehr-fehlverhalten-anzusprechen-boris-palmer-offenbar-im-zug-angefeindet-15214881.html

https://www.tagesspiegel.de/politik/bald-traut-sich-niemand-mehr-fehlverhalten-anzusprechen-boris-palmer-offenbar-im-zug-angefeindet-15214881.html

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  • weizenspreu@chaos.socialW weizenspreu@chaos.social

    @fluepke Bei entsprechenden Regelungen im länderspezifischen Polizeigesetz wäre das auch durch Polizeibeamte des Bundes und anderer Bundesländer zulässig: §§ 123 Abs. 1 Nr. 3, 124 Abs. 1 PolG.

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    weizenspreu@chaos.social
    schrieb zuletzt editiert von
    #31

    @fluepke Es lässt sich trefflich streiten, ob ein OB gleichzeitig Leiter der Polizeibehörde sein sollte und man kann Palmer aus ziemlich vielen Gründen einschließlich seines an den Tag gelegten Blockwartverhaltens unerträglich finden.

    Aber unter den vorliegenden Informationen dürfte er erstmal keine Straftat begangen haben.

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    • fluepke@chaos.socialF fluepke@chaos.social

      https://www.tagesspiegel.de/politik/bald-traut-sich-niemand-mehr-fehlverhalten-anzusprechen-boris-palmer-offenbar-im-zug-angefeindet-15214881.html

      IANAL, aber: Wer unter Berufung auf ein öffentliches Amt Personalien feststellen will, übt eine hoheitliche Handlung aus.

      Erfolgt das außerhalb jeder Zuständigkeit, bewegt man sich im Bereich der Amtsanmaßung (§ 132 StGB).

      flxtr@social.tchncs.deF This user is from outside of this forum
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      schrieb zuletzt editiert von
      #32

      @fluepke
      Ahja, das war der Fall damals: https://www.merkur.de/politik/tuebingen-boris-palmer-kassiert-anzeige-wegen-noetigung-studenten-auf-offener-strasse-bedraengt-zr-9851711.html

      Palmer war der Ansicht, jemand hätte sich im Vorbeigehen über ihn geäußert. Daraufhin hat er die Person stellen wollen (das scheint so sein Ding zu sein), den Weg versperrt etc. Die Person meinte, ihn nicht zu kennen. Das war wohl zu viel. 😁 Und als die Person sich bedrängt fühlte und laut wurde, hatte Palmer die Polizeikarte gespielt und wollte ihm Ruhestörung anhängen und hat mit 5000€ Ordnungsgeld gedroht. Auch damals wollten sich Passanten nicht so recht mit P. solidarisieren und haben sein Verhalten durchgängig als vollkommen neben der Spur beschrieben. Damals war er es übrigens der Einzelpersonen in einer Konfliktsituation fotografiert hatte.

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      • fluepke@chaos.socialF fluepke@chaos.social

        Falls mir hier Jurist:innen folgen und sich auskennen: Sollte hier möglicherweise ein § 132 StGB vorliegen, bitte den Herrn Palmer mal anzeigen.

        Das kann meiner Meinung nach echt nicht angehen, dass sich irgendwelche Dorfpolizisten fernab ihres Zuständigkeitsgebiets irgendwelche Sonderrechte anmaßen.

        black_knight@mastodon.socialB This user is from outside of this forum
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        black_knight@mastodon.social
        schrieb zuletzt editiert von
        #33

        @fluepke dick move anyway

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        • weizenspreu@chaos.socialW weizenspreu@chaos.social

          @fluepke Als Leiter der Polizeibehörde der Stadt Tübingen bei der Verfolgung einer gegenwärtigen Straftat (hier potentiell die Erschleichung von Beförderungsleistungen nach § 265a StGB durch Nutzung der besseren Beförderung in der 1. Klasse trotz Ticket für die 2. Klasse)?

          Durchaus.

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          gw170817@ioc.exchange
          schrieb zuletzt editiert von
          #34

          @weizenspreu @fluepke Darf er das außerhalb seiner Kommune, im besonderen wenn der Zug durch diese nie durchgefahren ist, oder nicht eigentlich nur wenn seine Tätigkeit über Amtshilfe aus einen der Kommunen durch die der Zug während sich die verdächtige Person in ihm befand durchgefahren ist angefordert wurde? Hatte da noch so vage Erinnerungen aus Lehrgängen bzgl. so Zuständigkeitsbereichen, bin aber kompletter Laie 😅…Ich beziehe mich dabei nicht auf den Zeitungsartikel sondern auf die fiktive Situation der Fahrt im Schienenpersonenfernverkehr

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          • energisch_@troet.cafeE energisch_@troet.cafe shared this topic
          • fluepke@chaos.socialF fluepke@chaos.social

            https://www.tagesspiegel.de/politik/bald-traut-sich-niemand-mehr-fehlverhalten-anzusprechen-boris-palmer-offenbar-im-zug-angefeindet-15214881.html

            IANAL, aber: Wer unter Berufung auf ein öffentliches Amt Personalien feststellen will, übt eine hoheitliche Handlung aus.

            Erfolgt das außerhalb jeder Zuständigkeit, bewegt man sich im Bereich der Amtsanmaßung (§ 132 StGB).

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            schrieb zuletzt editiert von
            #35

            @fluepke was für ein armseliger Mensch das sein muss. Würde er sich einmischen, wenn es um wirklich wichtiges ginge, z.B. Diskriminierung, Bedrohung? Oder würde er wegsehen, wie viele andere. Aber wegen Kleinigkeiten ein Fass aufmachen.

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            • fluepke@chaos.socialF fluepke@chaos.social

              @JamesBont nein, ein öffentliches Amt sollte eben nicht reichen. In einer Demokratie haben wir Gewaltenteilung mit klaren Zuständigkeiten.

              jamesbont@mastodon.socialJ This user is from outside of this forum
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              jamesbont@mastodon.social
              schrieb zuletzt editiert von
              #36

              @fluepke

              Und wozu diente dein NEIN?

              Gewaltenteilung ist richtig, genauso dass der Bürger den Souverän stellt. Das sind die Grundlagen einer Demokratie.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • fluepke@chaos.socialF fluepke@chaos.social

                https://www.tagesspiegel.de/politik/bald-traut-sich-niemand-mehr-fehlverhalten-anzusprechen-boris-palmer-offenbar-im-zug-angefeindet-15214881.html

                IANAL, aber: Wer unter Berufung auf ein öffentliches Amt Personalien feststellen will, übt eine hoheitliche Handlung aus.

                Erfolgt das außerhalb jeder Zuständigkeit, bewegt man sich im Bereich der Amtsanmaßung (§ 132 StGB).

                artevaeckt@ruhr.socialA This user is from outside of this forum
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                schrieb zuletzt editiert von
                #37

                @fluepke was ein armes Opfer. Ich hoffe er hält bald mal endlich die Fresse

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • fluepke@chaos.socialF fluepke@chaos.social

                  Als pinkhaariger Mensch bin ich in Zügen leider daran gewöhnt, dass verzogene Schlippsträger mit Autoritätskomplexen sich für die Hütung "ihrer" Machtzone zuständig halten und glauben, mein Ticket kontrollieren zu dürfen. Manche gut situierten Anzugsträger muss man halt zu einem der 1. Klasse angemessenen, zurückhaltenden Verhalten ermahnen. Ein "Halt die Fresse" ist zwar etwas direkt, aber durchaus angebracht bei so aufmüpfigen Verhalten, finde ich.

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                  nadnoennas@chaos.social
                  schrieb zuletzt editiert von
                  #38

                  @fluepke "verzogene Schlipsträger" Mein Begriff des Tages Palmer einfach die Vorzeige-Karen Deutschlands.

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • fluepke@chaos.socialF fluepke@chaos.social

                    https://www.tagesspiegel.de/politik/bald-traut-sich-niemand-mehr-fehlverhalten-anzusprechen-boris-palmer-offenbar-im-zug-angefeindet-15214881.html

                    IANAL, aber: Wer unter Berufung auf ein öffentliches Amt Personalien feststellen will, übt eine hoheitliche Handlung aus.

                    Erfolgt das außerhalb jeder Zuständigkeit, bewegt man sich im Bereich der Amtsanmaßung (§ 132 StGB).

                    holger@hellinger.wtfH This user is from outside of this forum
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                    holger@hellinger.wtf
                    schrieb zuletzt editiert von
                    #39

                    @fluepke Das Einzige, was der Bericht zeigt, ist, dass es eine Schande für Deutschland ist, dass das Fahren ohne Fahrschein eine Straftat darstellt. 20 km/h in der 30er Zone sind zwar zu schnell, aber nur eine Ordnungswidrigkeit. Und das zeigt das eigentliche Problem, das wir haben. Selbsternannte Hilfspolizei wie der Herr Palmer (Vergleiche mit den Grünen sind hier fehl am Platz, er ist raus) sind das Problem. Ob er sich auch den RaserInnen vor der Schule in den Weg stellt?

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                    • kkarhan@infosec.spaceK kkarhan@infosec.space

                      @Stege @fluepke @Wando +9001%

                      axebos@mastodon.socialA This user is from outside of this forum
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                      axebos@mastodon.social
                      schrieb zuletzt editiert von
                      #40

                      @kkarhan @Stege @fluepke @Wando

                      Sollte sich mal lieber fragen, weshalb die Bahn ein vorsintflutliches Mehrklassensystem betreibt, das assozial und zudem nicht barrierefrei, pünktlich und fahrradfreundlich ist.

                      kmachel@muenchen.socialK 1 Antwort Letzte Antwort
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                      • fluepke@chaos.socialF fluepke@chaos.social

                        https://www.tagesspiegel.de/politik/bald-traut-sich-niemand-mehr-fehlverhalten-anzusprechen-boris-palmer-offenbar-im-zug-angefeindet-15214881.html

                        IANAL, aber: Wer unter Berufung auf ein öffentliches Amt Personalien feststellen will, übt eine hoheitliche Handlung aus.

                        Erfolgt das außerhalb jeder Zuständigkeit, bewegt man sich im Bereich der Amtsanmaßung (§ 132 StGB).

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                        fate59@mastodon.social
                        schrieb zuletzt editiert von
                        #41

                        @fluepke Ein wahrscheinlich nicht in allen Teilen ganz ernst gemeinter Kommentar https://www.staatsanzeiger.de/nachrichten/kreis-und-kommune/braucht-boris-palmer-ein-politisches-upgrade/ Etwas ernster: https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.auseinandersetzung-im-zug-sheriff-palmer-tuebinger-ob-verlangt-nicht-zum-ersten-mal-die-personalien.fd02d1fa-6a50-4e94-8cc6-ce174bdb3ca2.html

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                        • fluepke@chaos.socialF fluepke@chaos.social

                          https://www.tagesspiegel.de/politik/bald-traut-sich-niemand-mehr-fehlverhalten-anzusprechen-boris-palmer-offenbar-im-zug-angefeindet-15214881.html

                          IANAL, aber: Wer unter Berufung auf ein öffentliches Amt Personalien feststellen will, übt eine hoheitliche Handlung aus.

                          Erfolgt das außerhalb jeder Zuständigkeit, bewegt man sich im Bereich der Amtsanmaßung (§ 132 StGB).

                          musevg@23.socialM This user is from outside of this forum
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                          musevg@23.social
                          schrieb zuletzt editiert von
                          #42

                          @fluepke
                          Ich bin auf jeden Fall froh dass wir hier im Fediverse uns immer wieder trauen, das Fehlverhalten des respektablen Herrn #Dimpfelmoser anzusprechen.

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                          • fluepke@chaos.socialF fluepke@chaos.social

                            Als pinkhaariger Mensch bin ich in Zügen leider daran gewöhnt, dass verzogene Schlippsträger mit Autoritätskomplexen sich für die Hütung "ihrer" Machtzone zuständig halten und glauben, mein Ticket kontrollieren zu dürfen. Manche gut situierten Anzugsträger muss man halt zu einem der 1. Klasse angemessenen, zurückhaltenden Verhalten ermahnen. Ein "Halt die Fresse" ist zwar etwas direkt, aber durchaus angebracht bei so aufmüpfigen Verhalten, finde ich.

                            holger@hellinger.wtfH This user is from outside of this forum
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                            holger@hellinger.wtf
                            schrieb zuletzt editiert von
                            #43

                            @fluepke passiert sogar mir als altem weißen Mann, wenn ich mit Band-Hoodie und nur Rucksack zum Kunden fahre, was öfter passiert, wenn ich nur einen Tag unterwegs bin. Wenn ich den 20 Jahre alten Rimowa-Koffer in die Ablage wuchte, passiert das nie. Anekdote: Einer hat den Schaffner angesprochen, auf mich gezeigt, der hat aber zuerst ihn kontrolliert und der hatte ein Supersparpreis-Ticket, das in dem Zug nicht galt. Ich saß laut lachend am Platz und der Typ war peinlich berührt. 😁

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • weizenspreu@chaos.socialW weizenspreu@chaos.social

                              @fluepke Als Leiter der Polizeibehörde der Stadt Tübingen bei der Verfolgung einer gegenwärtigen Straftat (hier potentiell die Erschleichung von Beförderungsleistungen nach § 265a StGB durch Nutzung der besseren Beförderung in der 1. Klasse trotz Ticket für die 2. Klasse)?

                              Durchaus.

                              nightdice@unfug.socialN This user is from outside of this forum
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                              nightdice@unfug.social
                              schrieb zuletzt editiert von
                              #44

                              @weizenspreu
                              Obwohl Züge Zuständigkeit der Bundespolizei sind?

                              @fluepke

                              weizenspreu@chaos.socialW 1 Antwort Letzte Antwort
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                              • nightdice@unfug.socialN nightdice@unfug.social

                                @weizenspreu
                                Obwohl Züge Zuständigkeit der Bundespolizei sind?

                                @fluepke

                                weizenspreu@chaos.socialW This user is from outside of this forum
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                                weizenspreu@chaos.social
                                schrieb zuletzt editiert von
                                #45

                                @nightdice @fluepke § 265a StGB ist kein Antragsdelikt iSd. § 77 StGB. Es sollte also daher §§ 127 Abs. 1 S. 2, 163b StPO Vorrang haben.

                                weizenspreu@chaos.socialW 1 Antwort Letzte Antwort
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                                • weizenspreu@chaos.socialW weizenspreu@chaos.social

                                  @nightdice @fluepke § 265a StGB ist kein Antragsdelikt iSd. § 77 StGB. Es sollte also daher §§ 127 Abs. 1 S. 2, 163b StPO Vorrang haben.

                                  weizenspreu@chaos.socialW This user is from outside of this forum
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                                  schrieb zuletzt editiert von
                                  #46

                                  @nightdice @fluepke Ein wenig problematisch ist, dass im Artikel von einer „Ordungswidrigkeit“ die Rede ist, auf die sich der § 127 StPO nicht erstreckt (aus § 46 Abs. 3 S. 1 OWiG). Jedoch sehe ich im vorliegenden Fall keine Ordnungswidrigkeit sondern eben eine Straftat berührt.

                                  weizenspreu@chaos.socialW 1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • weizenspreu@chaos.socialW weizenspreu@chaos.social

                                    @nightdice @fluepke Ein wenig problematisch ist, dass im Artikel von einer „Ordungswidrigkeit“ die Rede ist, auf die sich der § 127 StPO nicht erstreckt (aus § 46 Abs. 3 S. 1 OWiG). Jedoch sehe ich im vorliegenden Fall keine Ordnungswidrigkeit sondern eben eine Straftat berührt.

                                    weizenspreu@chaos.socialW This user is from outside of this forum
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                                    schrieb zuletzt editiert von
                                    #47

                                    @nightdice @fluepke Btw. würde auch eine rechtswidrige Identitätsfeststellung außerhalb des Zuständigkeitsbereichs keine Straftat begründen, da es in meinen Augen an einer entsprechenden Strafnorm mangelt.

                                    nightdice@unfug.socialN flxtr@social.tchncs.deF 2 Antworten Letzte Antwort
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                                    • fluepke@chaos.socialF fluepke@chaos.social

                                      https://www.tagesspiegel.de/politik/bald-traut-sich-niemand-mehr-fehlverhalten-anzusprechen-boris-palmer-offenbar-im-zug-angefeindet-15214881.html

                                      IANAL, aber: Wer unter Berufung auf ein öffentliches Amt Personalien feststellen will, übt eine hoheitliche Handlung aus.

                                      Erfolgt das außerhalb jeder Zuständigkeit, bewegt man sich im Bereich der Amtsanmaßung (§ 132 StGB).

                                      leobm@norden.socialL This user is from outside of this forum
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                                      schrieb zuletzt editiert von
                                      #48

                                      @fluepke Warum gibt’s überhaupt noch erste Klasse? 🤔
                                      Wahrscheinlich war die zweite Klasse überfüllt und die erste Klasse einfach leer. Wer wurde hier genau geschädigt?

                                      Hört sich alles sehr peinlich an. Alter (weißer) Mann der hier den Rechthaber spielt.

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • himmelssohn@social.adlerhorst.netH himmelssohn@social.adlerhorst.net

                                        @flxtr
                                        Das Problem, das Palmer beschreibt, existiert ja tatsächlich. Die Korruptheit und Ignoranz unserer politischen Vertreter sind doch für jeden ein Vorbild zum Brechen ehemals geltender Regeln. Und nicht die heutigen Jugendlichen haben die Grenzen des Handelns niedergetrampelt.
                                        @fluepke

                                        leobm@norden.socialL This user is from outside of this forum
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                                        schrieb zuletzt editiert von
                                        #49

                                        @himmelssohn @flxtr @fluepke Ja siehe #Spahn oder die#CumEx Geschichte. Hat alles keine Folgen für diese Leute. Warum soll sich da der einfache Bürger noch geneigt fühlen an Regeln zu halten? Da kommt man sich langsam echt dumm vor. 🤷🏻‍♂️

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • weizenspreu@chaos.socialW weizenspreu@chaos.social

                                          @fluepke Als Leiter der Polizeibehörde der Stadt Tübingen bei der Verfolgung einer gegenwärtigen Straftat (hier potentiell die Erschleichung von Beförderungsleistungen nach § 265a StGB durch Nutzung der besseren Beförderung in der 1. Klasse trotz Ticket für die 2. Klasse)?

                                          Durchaus.

                                          recumbenttravel@defcon.socialR This user is from outside of this forum
                                          recumbenttravel@defcon.socialR This user is from outside of this forum
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                                          schrieb zuletzt editiert von
                                          #50

                                          @weizenspreu es steht nicht in dem Artikel, in welchem Zug es geschah. In Tübingen fahren afaik nur Züge der Staatsbahn. In diesen Zügen gilt BPolG, kein Landespolizei- und Ordnungsrecht. @fluepke

                                          weizenspreu@chaos.socialW 1 Antwort Letzte Antwort
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