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  3. Vergewaltigte Kinder oder wie die FAZ sie nennt: "minderjährige Gespielinnen".

Vergewaltigte Kinder oder wie die FAZ sie nennt: "minderjährige Gespielinnen".

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Uncategorized
85 Beiträge 39 Kommentatoren 0 Aufrufe
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  • josef_k_punkt@sueden.socialJ josef_k_punkt@sueden.social

    @satyr1349 @sixtus @hiker
    Danke, da findet man auch noch "Bösewicht" statt Verbrecher und "zuführte" statt verkaufte. Oder gibt es bei Bösewichten etwas gratis?

    stubenhocker@troet.cafeS This user is from outside of this forum
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    schrieb zuletzt editiert von
    #70

    @Josef_K_Punkt
    "Zuführen" klingt für mich polizeilich, "verkaufen" kaufmännisch.

    Und natürlich gibts bei Bösewichten gratis Bonbons, bei Verbrechern ein Gratislink, bei Dealern eine gratis Stoffprobe.. 🤷‍♂️
    @satyr1349 @sixtus @hiker@akk.fedcast.ch

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    • svenscholz@mastodon.socialS svenscholz@mastodon.social

      @divVerent Das ist doch völliger Unfug, im Englischen gibts dafür das Wort "Children", und wer stattdessen "underage women" schreibt oder sagt hat keine Angst vor angeblicher "linker Wokeness" sondern vor der Wahrheit.

      @SoziAufTour @sixtus

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      schrieb zuletzt editiert von
      #71

      @svenscholz @SoziAufTour @sixtus Korrekt. Meine Theorie zu "underage women" ist weiterhin, dass irgendein Filter "girl" geflaggt hat, und der Schreiber daraus "underage women" gemacht hat. Klar, hätte auch "female children" nehmen können, wäre zumindest _besser_. Am besten hätte man aber in dem Kontext "girl" gelassen und irgendeine Exception bekommen.

      Und das muss ja auch nur einmal jemandem passiert sein - von da an schreiben alle voneinander ab...

      IMHO sind solche Umschreibungen alle Unfug und wir sollten Language Policing abschaffen und Dinge stattdessen so beschreiben, wie sie sind. Z.B. sollte Master-Slave-Terminologie nur dort abgeschafft werden, wo keine Sklaverei modelliert wird (also z.B. beim IDE-Port).

      Wo das Konzept tatsächlich implementiert wurde, sind die Terme schon richtig - man mag aber überlegen, ob das wirklich die richtige Implementation ist. Nach meiner Erfahrung mit verteilten Systemen ist nämlich das Sklaverei-Konstrukt nicht skalierbar und stattdessen "viele Maschinen mit gleichen Rollen" deutlich ausfallsicherer.

      Wenn wir dagegen die Instanzen einfach nur in Active/Standby umbenennen, bleibt das kaputte System bestehen und wird immer noch genauso gerne zusammenbrechen, wenn der Active ausfällt und der Standby den Query-Traffic nicht schafft, da er an einem überlasteten Switch hängt.

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      • stubenhocker@troet.cafeS stubenhocker@troet.cafe

        @svenscholz
        Zur Wahrheit gehört auch, dass Kinder Minderjährige sind und Erwachsene Volljährige, könnte man natürlich in Gesetzestexten auch mutiger formulieren.

        Durch welchen Begriff ich mich aber mehr abgewertet fühle ist jedoch sehr Situationsabhängig und folgte meinen Lebensphasen keinem pauschalen Muster.
        Aber vermutlich würde mehr Struktur und regelmäßige Tabletteneinnahme da weiterhelfen. 🙃
        @divVerent @SoziAufTour @sixtus

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        schrieb zuletzt editiert von
        #72

        @stubenhocker

        Wobei wir in Deutschland legal "Kind" als unter 14 definieren.

        "Jugendliche" sind 14-18 und "Erwachsene" ab 18.

        Im Strafrecht gibt es noch die Kategorie "Heranwachsende" von 18-21, in denen das Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen *kann*.

        Sex zwischen Erwachsenen und Jugendlichen ist in Deutschland (und vielen Ländern) legal, allerdings nicht gegen Entgelt.

        Missbrauch und Zwang sind immer verboten.

        1/2

        @svenscholz @divVerent @sixtus

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        • mina@berlin.socialM mina@berlin.social

          @stubenhocker

          Wobei wir in Deutschland legal "Kind" als unter 14 definieren.

          "Jugendliche" sind 14-18 und "Erwachsene" ab 18.

          Im Strafrecht gibt es noch die Kategorie "Heranwachsende" von 18-21, in denen das Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen *kann*.

          Sex zwischen Erwachsenen und Jugendlichen ist in Deutschland (und vielen Ländern) legal, allerdings nicht gegen Entgelt.

          Missbrauch und Zwang sind immer verboten.

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          @svenscholz @divVerent @sixtus

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          mina@berlin.social
          schrieb zuletzt editiert von
          #73

          @stubenhocker

          Ich halte es für genauso absurd, 17-Jährige als "Kinder" zu bezeichnen wie sie "minderjährige Frauen" zu nennen.

          In Meldungen und Kommentaren sollte in dem Fall immer die korrekte Bezeichnung "Minderjährige" (als Substantiv, ohne weitere Begriffe) verwendet werden.

          2/2

          @svenscholz @divVerent @sixtus

          divverent@social.vivaldi.netD stubenhocker@troet.cafeS 2 Antworten Letzte Antwort
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          • mina@berlin.socialM mina@berlin.social

            @stubenhocker

            Ich halte es für genauso absurd, 17-Jährige als "Kinder" zu bezeichnen wie sie "minderjährige Frauen" zu nennen.

            In Meldungen und Kommentaren sollte in dem Fall immer die korrekte Bezeichnung "Minderjährige" (als Substantiv, ohne weitere Begriffe) verwendet werden.

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            @svenscholz @divVerent @sixtus

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            schrieb zuletzt editiert von
            #74

            @mina @stubenhocker @svenscholz @sixtus Im Deutschen kann man dabei ja auch noch das Geschlecht angeben - im Englischen geht es nicht.

            mina@berlin.socialM 1 Antwort Letzte Antwort
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            • divverent@social.vivaldi.netD divverent@social.vivaldi.net

              @SoziAufTour @Giliell @sixtus Denk doch mal nach. Es ging hier um Berichterstattung zum Fall Epstein. Das hat sich nicht die FAZ aus den Fingern gesaugt. Das haben sie von Medien aus den USA. Und zwar von den eher linkeren Medien, also den Democrats-Medien. Unabhängige Medien haben die USA nicht einmal annähernd, und die rechtsradikalen, also Republicans-, Medien berichten darüber überhaupt nicht.

              Also muss die FAZ das übersetzt haben. Der bescheuerte Wortfilter sitzt bei den US-Medien, von denen sie das haben. Das haben die dann wörtlich übersetzt, und - auch aufgrund ihrer eigenen rechten Gesinnung - dann den verharmlosenden Quatsch auch noch stehen gelassen.

              Damit sehe ich "underage women" als erklärt an, und nur darauf bezog ich mich in meinem Toot. Wo das Wort "Gespielinnen" herkommt, weiß ich noch nicht - was wäre das englische Äquivalent?

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              giliell@mastodon.social
              schrieb zuletzt editiert von
              #75

              @divVerent @SoziAufTour @sixtus Welch effing linken US Medien?

              divverent@social.vivaldi.netD 1 Antwort Letzte Antwort
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              • giliell@mastodon.socialG giliell@mastodon.social

                @divVerent @SoziAufTour @sixtus Welch effing linken US Medien?

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                schrieb zuletzt editiert von
                #76

                @Giliell @SoziAufTour @sixtus Da hast du einen Punkt. Sie nennen sich gerne links, sind aber dennoch ziemlich rechts - nur nicht so, wie die Republikaner es wollen.

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • mina@berlin.socialM mina@berlin.social

                  @stubenhocker

                  Ich halte es für genauso absurd, 17-Jährige als "Kinder" zu bezeichnen wie sie "minderjährige Frauen" zu nennen.

                  In Meldungen und Kommentaren sollte in dem Fall immer die korrekte Bezeichnung "Minderjährige" (als Substantiv, ohne weitere Begriffe) verwendet werden.

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                  @svenscholz @divVerent @sixtus

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                  schrieb zuletzt editiert von
                  #77

                  @mina
                  Ja.. Da war doch noch was mit "Heranwachsenden", weil man zwar ab 18 "voll geschäftsfähig" ist, aber noch nicht voll Erwachsen, "voll Strafmündig" oder sowas 🙃
                  @svenscholz @divVerent @sixtus

                  mina@berlin.socialM 1 Antwort Letzte Antwort
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                  • divverent@social.vivaldi.netD divverent@social.vivaldi.net

                    @mina @stubenhocker @svenscholz @sixtus Im Deutschen kann man dabei ja auch noch das Geschlecht angeben - im Englischen geht es nicht.

                    mina@berlin.socialM This user is from outside of this forum
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                    schrieb zuletzt editiert von
                    #78

                    @divVerent

                    Muss man das überhaupt in dem Zusammenhang?

                    Wären die Verbrechen mehr oder weniger schlimm, wenn auch Jungs betroffen wären?

                    Entscheidend ist doch, dass es sich um Minderjährige handelte und dass Missbrauch, auch an erwachsenen Frauen, stattgefunden hat.

                    @stubenhocker @svenscholz @sixtus

                    stubenhocker@troet.cafeS divverent@social.vivaldi.netD 2 Antworten Letzte Antwort
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                    • stubenhocker@troet.cafeS stubenhocker@troet.cafe

                      @mina
                      Ja.. Da war doch noch was mit "Heranwachsenden", weil man zwar ab 18 "voll geschäftsfähig" ist, aber noch nicht voll Erwachsen, "voll Strafmündig" oder sowas 🙃
                      @svenscholz @divVerent @sixtus

                      mina@berlin.socialM This user is from outside of this forum
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                      schrieb zuletzt editiert von
                      #79

                      @stubenhocker

                      Grundsätzlich bist du ab 18 voll strafmündig. Gerichte haben aber bis 21 einen Ermessensspielraum, ob sie das Jugendstrafrecht zur Anwendung bringen.

                      Die Altersgrenzen sind in Deutschland schon recht sinnvoll definiert.

                      @svenscholz @divVerent @sixtus

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                      • mina@berlin.socialM mina@berlin.social

                        @divVerent

                        Muss man das überhaupt in dem Zusammenhang?

                        Wären die Verbrechen mehr oder weniger schlimm, wenn auch Jungs betroffen wären?

                        Entscheidend ist doch, dass es sich um Minderjährige handelte und dass Missbrauch, auch an erwachsenen Frauen, stattgefunden hat.

                        @stubenhocker @svenscholz @sixtus

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                        stubenhocker@troet.cafe
                        schrieb zuletzt editiert von
                        #80

                        @mina
                        Also vor dem Gesetz sollte das egal sein. Auf der Strasse erlebe ich aber eher, dass eine Frau zu schlagen schlimmer sei als einen Mann. 🤷‍♂️
                        @divVerent @svenscholz @sixtus

                        stubenhocker@troet.cafeS 1 Antwort Letzte Antwort
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                        • mina@berlin.socialM mina@berlin.social

                          @divVerent

                          Muss man das überhaupt in dem Zusammenhang?

                          Wären die Verbrechen mehr oder weniger schlimm, wenn auch Jungs betroffen wären?

                          Entscheidend ist doch, dass es sich um Minderjährige handelte und dass Missbrauch, auch an erwachsenen Frauen, stattgefunden hat.

                          @stubenhocker @svenscholz @sixtus

                          divverent@social.vivaldi.netD This user is from outside of this forum
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                          divverent@social.vivaldi.net
                          schrieb zuletzt editiert von
                          #81

                          @mina @stubenhocker @svenscholz @sixtus In den USA würde es kaum einen interessieren, wären es "nur" Jungen gewesen 😞

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • mina@berlin.socialM mina@berlin.social

                            @stubenhocker

                            Grundsätzlich bist du ab 18 voll strafmündig. Gerichte haben aber bis 21 einen Ermessensspielraum, ob sie das Jugendstrafrecht zur Anwendung bringen.

                            Die Altersgrenzen sind in Deutschland schon recht sinnvoll definiert.

                            @svenscholz @divVerent @sixtus

                            stubenhocker@troet.cafeS This user is from outside of this forum
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                            stubenhocker@troet.cafe
                            schrieb zuletzt editiert von
                            #82

                            @mina
                            Das mit dem Ermessensspielraum ist, dass man von 18-20,99 noch nach Jugendstrafrecht verurteilt werden darf, oder? @svenscholz @divVerent @sixtus

                            mina@berlin.socialM 1 Antwort Letzte Antwort
                            0
                            • stubenhocker@troet.cafeS stubenhocker@troet.cafe

                              @mina
                              Also vor dem Gesetz sollte das egal sein. Auf der Strasse erlebe ich aber eher, dass eine Frau zu schlagen schlimmer sei als einen Mann. 🤷‍♂️
                              @divVerent @svenscholz @sixtus

                              stubenhocker@troet.cafeS This user is from outside of this forum
                              stubenhocker@troet.cafeS This user is from outside of this forum
                              stubenhocker@troet.cafe
                              schrieb zuletzt editiert von
                              #83

                              @mina
                              Und unter Gefängnisinsassen gelten dann nochmal gaaanz andere "Gesetze"! Von daher ist es, wenn es emotional darum geht wie schlimm jemand für seine Tat büßen soll, sehr entscheidend. 🙄
                              @divVerent @svenscholz @sixtus

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              0
                              • hiker@akk.fedcast.chH hiker@akk.fedcast.ch
                                @Josef_K_Punkt
                                Der Text ist evtl. ja KI generiert... @satyr1349 @sixtus
                                randithree@mastodon.socialR This user is from outside of this forum
                                randithree@mastodon.socialR This user is from outside of this forum
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                                schrieb zuletzt editiert von
                                #84

                                @hiker @satyr1349 @sixtus @Josef_K_Punkt
                                Und das heißt?

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • stubenhocker@troet.cafeS stubenhocker@troet.cafe

                                  @mina
                                  Das mit dem Ermessensspielraum ist, dass man von 18-20,99 noch nach Jugendstrafrecht verurteilt werden darf, oder? @svenscholz @divVerent @sixtus

                                  mina@berlin.socialM This user is from outside of this forum
                                  mina@berlin.socialM This user is from outside of this forum
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                                  schrieb zuletzt editiert von
                                  #85

                                  @stubenhocker

                                  Ja. Wenn das Gericht zu dem Schluss kommt, dass die angeklagte Person noch nicht ganz die übliche emotionale Reife eines Erwachsenen hat.

                                  @svenscholz @divVerent @sixtus

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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