Mastodon Skip to content
  • Home
  • Aktuell
  • Tags
  • Über dieses Forum
Einklappen
Grafik mit zwei überlappenden Sprechblasen, eine grün und eine lila.
Abspeckgeflüster – Forum für Menschen mit Gewicht(ung)

Kostenlos. Werbefrei. Menschlich. Dein Abnehmforum.

  1. Home
  2. Uncategorized
  3. Vergewaltigte Kinder oder wie die FAZ sie nennt: "minderjährige Gespielinnen".

Vergewaltigte Kinder oder wie die FAZ sie nennt: "minderjährige Gespielinnen".

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Uncategorized
85 Beiträge 39 Kommentatoren 0 Aufrufe
  • Älteste zuerst
  • Neuste zuerst
  • Meiste Stimmen
Antworten
  • In einem neuen Thema antworten
Anmelden zum Antworten
Dieses Thema wurde gelöscht. Nur Nutzer mit entsprechenden Rechten können es sehen.
  • giliell@mastodon.socialG giliell@mastodon.social

    @divVerent @SoziAufTour @sixtus Welch effing linken US Medien?

    divverent@social.vivaldi.netD This user is from outside of this forum
    divverent@social.vivaldi.netD This user is from outside of this forum
    divverent@social.vivaldi.net
    schrieb zuletzt editiert von
    #76

    @Giliell @SoziAufTour @sixtus Da hast du einen Punkt. Sie nennen sich gerne links, sind aber dennoch ziemlich rechts - nur nicht so, wie die Republikaner es wollen.

    1 Antwort Letzte Antwort
    0
    • mina@berlin.socialM mina@berlin.social

      @stubenhocker

      Ich halte es für genauso absurd, 17-Jährige als "Kinder" zu bezeichnen wie sie "minderjährige Frauen" zu nennen.

      In Meldungen und Kommentaren sollte in dem Fall immer die korrekte Bezeichnung "Minderjährige" (als Substantiv, ohne weitere Begriffe) verwendet werden.

      2/2

      @svenscholz @divVerent @sixtus

      stubenhocker@troet.cafeS This user is from outside of this forum
      stubenhocker@troet.cafeS This user is from outside of this forum
      stubenhocker@troet.cafe
      schrieb zuletzt editiert von
      #77

      @mina
      Ja.. Da war doch noch was mit "Heranwachsenden", weil man zwar ab 18 "voll geschäftsfähig" ist, aber noch nicht voll Erwachsen, "voll Strafmündig" oder sowas 🙃
      @svenscholz @divVerent @sixtus

      mina@berlin.socialM 1 Antwort Letzte Antwort
      0
      • divverent@social.vivaldi.netD divverent@social.vivaldi.net

        @mina @stubenhocker @svenscholz @sixtus Im Deutschen kann man dabei ja auch noch das Geschlecht angeben - im Englischen geht es nicht.

        mina@berlin.socialM This user is from outside of this forum
        mina@berlin.socialM This user is from outside of this forum
        mina@berlin.social
        schrieb zuletzt editiert von
        #78

        @divVerent

        Muss man das überhaupt in dem Zusammenhang?

        Wären die Verbrechen mehr oder weniger schlimm, wenn auch Jungs betroffen wären?

        Entscheidend ist doch, dass es sich um Minderjährige handelte und dass Missbrauch, auch an erwachsenen Frauen, stattgefunden hat.

        @stubenhocker @svenscholz @sixtus

        stubenhocker@troet.cafeS divverent@social.vivaldi.netD 2 Antworten Letzte Antwort
        0
        • stubenhocker@troet.cafeS stubenhocker@troet.cafe

          @mina
          Ja.. Da war doch noch was mit "Heranwachsenden", weil man zwar ab 18 "voll geschäftsfähig" ist, aber noch nicht voll Erwachsen, "voll Strafmündig" oder sowas 🙃
          @svenscholz @divVerent @sixtus

          mina@berlin.socialM This user is from outside of this forum
          mina@berlin.socialM This user is from outside of this forum
          mina@berlin.social
          schrieb zuletzt editiert von
          #79

          @stubenhocker

          Grundsätzlich bist du ab 18 voll strafmündig. Gerichte haben aber bis 21 einen Ermessensspielraum, ob sie das Jugendstrafrecht zur Anwendung bringen.

          Die Altersgrenzen sind in Deutschland schon recht sinnvoll definiert.

          @svenscholz @divVerent @sixtus

          stubenhocker@troet.cafeS 1 Antwort Letzte Antwort
          0
          • mina@berlin.socialM mina@berlin.social

            @divVerent

            Muss man das überhaupt in dem Zusammenhang?

            Wären die Verbrechen mehr oder weniger schlimm, wenn auch Jungs betroffen wären?

            Entscheidend ist doch, dass es sich um Minderjährige handelte und dass Missbrauch, auch an erwachsenen Frauen, stattgefunden hat.

            @stubenhocker @svenscholz @sixtus

            stubenhocker@troet.cafeS This user is from outside of this forum
            stubenhocker@troet.cafeS This user is from outside of this forum
            stubenhocker@troet.cafe
            schrieb zuletzt editiert von
            #80

            @mina
            Also vor dem Gesetz sollte das egal sein. Auf der Strasse erlebe ich aber eher, dass eine Frau zu schlagen schlimmer sei als einen Mann. 🤷‍♂️
            @divVerent @svenscholz @sixtus

            stubenhocker@troet.cafeS 1 Antwort Letzte Antwort
            0
            • mina@berlin.socialM mina@berlin.social

              @divVerent

              Muss man das überhaupt in dem Zusammenhang?

              Wären die Verbrechen mehr oder weniger schlimm, wenn auch Jungs betroffen wären?

              Entscheidend ist doch, dass es sich um Minderjährige handelte und dass Missbrauch, auch an erwachsenen Frauen, stattgefunden hat.

              @stubenhocker @svenscholz @sixtus

              divverent@social.vivaldi.netD This user is from outside of this forum
              divverent@social.vivaldi.netD This user is from outside of this forum
              divverent@social.vivaldi.net
              schrieb zuletzt editiert von
              #81

              @mina @stubenhocker @svenscholz @sixtus In den USA würde es kaum einen interessieren, wären es "nur" Jungen gewesen 😞

              1 Antwort Letzte Antwort
              0
              • mina@berlin.socialM mina@berlin.social

                @stubenhocker

                Grundsätzlich bist du ab 18 voll strafmündig. Gerichte haben aber bis 21 einen Ermessensspielraum, ob sie das Jugendstrafrecht zur Anwendung bringen.

                Die Altersgrenzen sind in Deutschland schon recht sinnvoll definiert.

                @svenscholz @divVerent @sixtus

                stubenhocker@troet.cafeS This user is from outside of this forum
                stubenhocker@troet.cafeS This user is from outside of this forum
                stubenhocker@troet.cafe
                schrieb zuletzt editiert von
                #82

                @mina
                Das mit dem Ermessensspielraum ist, dass man von 18-20,99 noch nach Jugendstrafrecht verurteilt werden darf, oder? @svenscholz @divVerent @sixtus

                mina@berlin.socialM 1 Antwort Letzte Antwort
                0
                • stubenhocker@troet.cafeS stubenhocker@troet.cafe

                  @mina
                  Also vor dem Gesetz sollte das egal sein. Auf der Strasse erlebe ich aber eher, dass eine Frau zu schlagen schlimmer sei als einen Mann. 🤷‍♂️
                  @divVerent @svenscholz @sixtus

                  stubenhocker@troet.cafeS This user is from outside of this forum
                  stubenhocker@troet.cafeS This user is from outside of this forum
                  stubenhocker@troet.cafe
                  schrieb zuletzt editiert von
                  #83

                  @mina
                  Und unter Gefängnisinsassen gelten dann nochmal gaaanz andere "Gesetze"! Von daher ist es, wenn es emotional darum geht wie schlimm jemand für seine Tat büßen soll, sehr entscheidend. 🙄
                  @divVerent @svenscholz @sixtus

                  1 Antwort Letzte Antwort
                  0
                  • hiker@akk.fedcast.chH hiker@akk.fedcast.ch
                    @Josef_K_Punkt
                    Der Text ist evtl. ja KI generiert... @satyr1349 @sixtus
                    randithree@mastodon.socialR This user is from outside of this forum
                    randithree@mastodon.socialR This user is from outside of this forum
                    randithree@mastodon.social
                    schrieb zuletzt editiert von
                    #84

                    @hiker @satyr1349 @sixtus @Josef_K_Punkt
                    Und das heißt?

                    1 Antwort Letzte Antwort
                    0
                    • stubenhocker@troet.cafeS stubenhocker@troet.cafe

                      @mina
                      Das mit dem Ermessensspielraum ist, dass man von 18-20,99 noch nach Jugendstrafrecht verurteilt werden darf, oder? @svenscholz @divVerent @sixtus

                      mina@berlin.socialM This user is from outside of this forum
                      mina@berlin.socialM This user is from outside of this forum
                      mina@berlin.social
                      schrieb zuletzt editiert von
                      #85

                      @stubenhocker

                      Ja. Wenn das Gericht zu dem Schluss kommt, dass die angeklagte Person noch nicht ganz die übliche emotionale Reife eines Erwachsenen hat.

                      @svenscholz @divVerent @sixtus

                      1 Antwort Letzte Antwort
                      0
                      Antworten
                      • In einem neuen Thema antworten
                      Anmelden zum Antworten
                      • Älteste zuerst
                      • Neuste zuerst
                      • Meiste Stimmen



                      Copyright (c) 2025 abSpecktrum (@abspecklog@fedimonster.de)

                      Erstellt mit Schlaflosigkeit, Kaffee, Brokkoli & ♥

                      Impressum | Datenschutzerklärung | Nutzungsbedingungen

                      • Anmelden

                      • Du hast noch kein Konto? Registrieren

                      • Anmelden oder registrieren, um zu suchen
                      • Erster Beitrag
                        Letzter Beitrag
                      0
                      • Home
                      • Aktuell
                      • Tags
                      • Über dieses Forum