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Abspeckgeflüster – Forum für Menschen mit Gewicht(ung)

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  • flxtr@social.tchncs.deF flxtr@social.tchncs.de

    @weizenspreu
    Als "Leiter der Polizeibehörde" kann er sich als Vollzugsbeamter in Dienst versetzen? Dachte, das ist ein Verwaltungsposten. In dem Fall, als er 2018 einen Passanten angepöbelt und bedrängt hatte und dem dann noch eine Owi anhängen wollte, hatten Jurist*innen m.W. verneint, dass seine Befugnisse in der Situation über Jedermannsrechte hinaus gehen. Oder hab ich da was falsch verstanden? @nightdice @fluepke

    weizenspreu@chaos.socialW This user is from outside of this forum
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    weizenspreu@chaos.social
    schrieb zuletzt editiert von
    #64

    @flxtr @nightdice @fluepke Btw. fordert der § 127 Abs. 1 S. 2 StPO lediglich einen „Beamten des Polizeidienstes“ nicht explizit einen Vollzugsbeamten.

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    • fluepke@chaos.socialF fluepke@chaos.social

      Als pinkhaariger Mensch bin ich in Zügen leider daran gewöhnt, dass verzogene Schlippsträger mit Autoritätskomplexen sich für die Hütung "ihrer" Machtzone zuständig halten und glauben, mein Ticket kontrollieren zu dürfen. Manche gut situierten Anzugsträger muss man halt zu einem der 1. Klasse angemessenen, zurückhaltenden Verhalten ermahnen. Ein "Halt die Fresse" ist zwar etwas direkt, aber durchaus angebracht bei so aufmüpfigen Verhalten, finde ich.

      jesterchen@social.tchncs.deJ This user is from outside of this forum
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      jesterchen@social.tchncs.de
      schrieb zuletzt editiert von
      #65

      @fluepke Besonders loben möchte ich an dieser Stelle die Lehrerin. Sie scheint offentsichtlich nicht nur Recht zu kennen, sondern auch über Gerechtigkeit nachzudenken.

      Oh, wie mir Menschen, die Regeln nur um der Regeln Willen befolgen, auf den Sack gehen. Aktives, kritisches und selbstkritisches Denken zu trainieren ist eine hohe Kunst, etwas, das m.E. in der Schule sehr viel mehr geübt werden sollte. Und wenn man zu dem Schluß kommt, daß man sich bei einer Regel nicht sicher ist, was eine Verletzung für Folgen haben könnte, dann auf die Regel zu vertrauen, ist ja weiterhin nicht verboten. Aber nachts um 3 bei Regen alleine an der gottverlassenen Ampel im freien Feld zu stehen, zu sehen das nichts und niemand in der Gegend ist, und auf Grün zu warten............

      Mehr solcher Lehrerinnen!

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      • weizenspreu@chaos.socialW weizenspreu@chaos.social

        @recumbenttravel Als Leiter der örtlichen Polizei der Stadt Tübingen?

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        recumbenttravel@defcon.social
        schrieb zuletzt editiert von
        #66

        @weizenspreu ist er das denn?

        weizenspreu@chaos.socialW 1 Antwort Letzte Antwort
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        • weizenspreu@chaos.socialW weizenspreu@chaos.social

          @recumbenttravel Für die Identitätsfeststellung nach § 127 Abs. 1 S. 2 StPO bedarf es eines „Beamten des Polizeidienstes“.

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          schrieb zuletzt editiert von
          #67

          @weizenspreu aha, hier erfahren wir nun, es ging ihm gar nicht um den Sachverhalt einer möglichen Leistungserschleichung, sondern um die Herabsetzung.

          https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.auseinandersetzung-im-zug-sheriff-palmer-tuebinger-ob-verlangt-nicht-zum-ersten-mal-die-personalien.fd02d1fa-6a50-4e94-8cc6-ce174bdb3ca2.html

          recumbenttravel@defcon.socialR weizenspreu@chaos.socialW 2 Antworten Letzte Antwort
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          • recumbenttravel@defcon.socialR recumbenttravel@defcon.social

            @weizenspreu aha, hier erfahren wir nun, es ging ihm gar nicht um den Sachverhalt einer möglichen Leistungserschleichung, sondern um die Herabsetzung.

            https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.auseinandersetzung-im-zug-sheriff-palmer-tuebinger-ob-verlangt-nicht-zum-ersten-mal-die-personalien.fd02d1fa-6a50-4e94-8cc6-ce174bdb3ca2.html

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            recumbenttravel@defcon.social
            schrieb zuletzt editiert von
            #68

            @weizenspreu aber auch dabei hätte der "Dienstausweis" besser in der Geldbörse verbleiben sollen, er handelte ja offenbar in Zivilcourage

            weizenspreu@chaos.socialW 1 Antwort Letzte Antwort
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            • recumbenttravel@defcon.socialR recumbenttravel@defcon.social

              @weizenspreu aha, hier erfahren wir nun, es ging ihm gar nicht um den Sachverhalt einer möglichen Leistungserschleichung, sondern um die Herabsetzung.

              https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.auseinandersetzung-im-zug-sheriff-palmer-tuebinger-ob-verlangt-nicht-zum-ersten-mal-die-personalien.fd02d1fa-6a50-4e94-8cc6-ce174bdb3ca2.html

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              weizenspreu@chaos.social
              schrieb zuletzt editiert von
              #69

              @recumbenttravel Es lagen also gleich zwei Straftaten vor.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • recumbenttravel@defcon.socialR recumbenttravel@defcon.social

                @weizenspreu aber auch dabei hätte der "Dienstausweis" besser in der Geldbörse verbleiben sollen, er handelte ja offenbar in Zivilcourage

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                schrieb zuletzt editiert von
                #70

                @recumbenttravel Bei der ersten Straftat potentiell ja, bei der zweiten hat er sich als Amtsträger zu erkennen gegeben.

                recumbenttravel@defcon.socialR 1 Antwort Letzte Antwort
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                • recumbenttravel@defcon.socialR recumbenttravel@defcon.social

                  @weizenspreu ist er das denn?

                  weizenspreu@chaos.socialW This user is from outside of this forum
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                  weizenspreu@chaos.social
                  schrieb zuletzt editiert von
                  #71

                  @recumbenttravel Ich verabschiede mich mit einem Verweis auf https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/tuebingen-oberbuergermeister-palmer-streit-studenten-polizei-zustaendig

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • weizenspreu@chaos.socialW weizenspreu@chaos.social

                    @recumbenttravel Bei der ersten Straftat potentiell ja, bei der zweiten hat er sich als Amtsträger zu erkennen gegeben.

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                    recumbenttravel@defcon.social
                    schrieb zuletzt editiert von
                    #72

                    @weizenspreu fassen wir es als Aufgabe für die Examensklausur im Verwaltungsrecht zusammen: Ein städtisches Ordnungsamt stattet seine Mitarbeitenden mit Dienstausweisen aus, auf denen "Ortspolizei C-Stadt" steht. Ein Mitarbeiter dieser Behörde verlangt unter Vorzeigen dieses Ausweises in einem vom jeweiligen Bundesland, zu dem C-Stadt gehört, bestellten Regionalzug der Staatsbahn die Personalien eines Mitreisenden, während der Staatsbahnzug die Gemarkung der Stadt C durchfuhr.

                    Klären Sie Zuständigkeit, Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit des Verwaltungshandelns.

                    weizenspreu@chaos.socialW 1 Antwort Letzte Antwort
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                    • axebos@mastodon.socialA axebos@mastodon.social

                      @kkarhan @Stege @fluepke @Wando

                      Sollte sich mal lieber fragen, weshalb die Bahn ein vorsintflutliches Mehrklassensystem betreibt, das assozial und zudem nicht barrierefrei, pünktlich und fahrradfreundlich ist.

                      kmachel@muenchen.socialK This user is from outside of this forum
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                      kmachel@muenchen.social
                      schrieb zuletzt editiert von
                      #73

                      @axebos @kkarhan @Stege @fluepke @Wando

                      Noch dazu ineffizient. In Regional Zügen ist die 1. Klasse so gut wie immer leer. Aber davor Leute dich gedrängt.

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • recumbenttravel@defcon.socialR recumbenttravel@defcon.social

                        @weizenspreu fassen wir es als Aufgabe für die Examensklausur im Verwaltungsrecht zusammen: Ein städtisches Ordnungsamt stattet seine Mitarbeitenden mit Dienstausweisen aus, auf denen "Ortspolizei C-Stadt" steht. Ein Mitarbeiter dieser Behörde verlangt unter Vorzeigen dieses Ausweises in einem vom jeweiligen Bundesland, zu dem C-Stadt gehört, bestellten Regionalzug der Staatsbahn die Personalien eines Mitreisenden, während der Staatsbahnzug die Gemarkung der Stadt C durchfuhr.

                        Klären Sie Zuständigkeit, Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit des Verwaltungshandelns.

                        weizenspreu@chaos.socialW This user is from outside of this forum
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                        weizenspreu@chaos.social
                        schrieb zuletzt editiert von
                        #74

                        @recumbenttravel Es fehlen die zwei Straftaten des Mitreisenden sowie die Position des „Mitarbeitenden“ als Oberbürgermeister und Leiter der Ortspolizei.

                        Durch Entstellung des Sachverhalts in der Fallbearbeitung musste die Arbeit leider mit 0 Notenpunkten bewertet werden. Schade.

                        recumbenttravel@defcon.socialR 1 Antwort Letzte Antwort
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                        • weizenspreu@chaos.socialW weizenspreu@chaos.social

                          @recumbenttravel Es fehlen die zwei Straftaten des Mitreisenden sowie die Position des „Mitarbeitenden“ als Oberbürgermeister und Leiter der Ortspolizei.

                          Durch Entstellung des Sachverhalts in der Fallbearbeitung musste die Arbeit leider mit 0 Notenpunkten bewertet werden. Schade.

                          recumbenttravel@defcon.socialR This user is from outside of this forum
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                          recumbenttravel@defcon.social
                          schrieb zuletzt editiert von
                          #75

                          @weizenspreu der Hinweis Staatsbahn ist entscheidend. Der Fall entzieht sich dadurch dem kommunalen Ordnungs- und Polizeirecht. Es geht somit um die Auseinandersetzung von zwei Zivilisten.

                          recumbenttravel@defcon.socialR weizenspreu@chaos.socialW 2 Antworten Letzte Antwort
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                          • weizenspreu@chaos.socialW weizenspreu@chaos.social

                            @flxtr @nightdice @fluepke Wer sind „Jurist*innen“? Gab es ein Gerichtsurteil?

                            Wie im Thread ausgeführt, bewegen wir uns hier nach meiner Ansicht nicht im OWiG, sondern im StGB. Im OWiG hätte er seine Befugnis überschritten, da dort das Jedermannrecht nicht greift (stand auch so im Thread, auf den hier geantwortet wurde).

                            flxtr@social.tchncs.deF This user is from outside of this forum
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                            schrieb zuletzt editiert von
                            #76

                            @weizenspreu Palmer wurde wegen des 2018-Falls nicht verurteilt, da er keinen unmittelbaren, sondern nur psychischen Zwang ausgeübt habe (Nötigung stand im Raum): https://www.swp.de/lokales/tuebingen/streit-mit-student-palmer-hat-seine-amtsbefugnisse-nicht-ueberschritten-406933.html

                            Laut LTO hätte er wohl grundsätzlich Befugnis Personalien bei Owis festzustellen: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/tuebingen-oberbuergermeister-palmer-streit-studenten-polizei-zustaendig Quellen zu abweichenden Meinungen finde ich nicht mehr und ziehe den Bezug auf Jurist*innen-Meinung zurück.

                            Bleibt also in beiden Fällen, dass er erst einen Streit beginnt und sich dann irgendwas herbeizieht (Ruhestörung, Beleidigung), um sein Gegenüber dann als "Polizist" zu einer unterwürfigen Handlung zu bringen, was die StA zumindest 2018 aber nicht für Nötigung oder Ausnutzen seiner Stellung hielt. 🫤

                            @nightdice @fluepke

                            weizenspreu@chaos.socialW 2 Antworten Letzte Antwort
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                            • recumbenttravel@defcon.socialR recumbenttravel@defcon.social

                              @weizenspreu der Hinweis Staatsbahn ist entscheidend. Der Fall entzieht sich dadurch dem kommunalen Ordnungs- und Polizeirecht. Es geht somit um die Auseinandersetzung von zwei Zivilisten.

                              recumbenttravel@defcon.socialR This user is from outside of this forum
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                              schrieb zuletzt editiert von
                              #77

                              @weizenspreu §3 BPolG fehlte im Prüfschema. Daher leider fehlgeleitete Analyse. Schade. 😉

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • recumbenttravel@defcon.socialR recumbenttravel@defcon.social

                                @weizenspreu der Hinweis Staatsbahn ist entscheidend. Der Fall entzieht sich dadurch dem kommunalen Ordnungs- und Polizeirecht. Es geht somit um die Auseinandersetzung von zwei Zivilisten.

                                weizenspreu@chaos.socialW This user is from outside of this forum
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                                schrieb zuletzt editiert von
                                #78

                                @recumbenttravel Wenn der Herr meint. Ich mute jetzt.

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • flxtr@social.tchncs.deF flxtr@social.tchncs.de

                                  @weizenspreu Palmer wurde wegen des 2018-Falls nicht verurteilt, da er keinen unmittelbaren, sondern nur psychischen Zwang ausgeübt habe (Nötigung stand im Raum): https://www.swp.de/lokales/tuebingen/streit-mit-student-palmer-hat-seine-amtsbefugnisse-nicht-ueberschritten-406933.html

                                  Laut LTO hätte er wohl grundsätzlich Befugnis Personalien bei Owis festzustellen: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/tuebingen-oberbuergermeister-palmer-streit-studenten-polizei-zustaendig Quellen zu abweichenden Meinungen finde ich nicht mehr und ziehe den Bezug auf Jurist*innen-Meinung zurück.

                                  Bleibt also in beiden Fällen, dass er erst einen Streit beginnt und sich dann irgendwas herbeizieht (Ruhestörung, Beleidigung), um sein Gegenüber dann als "Polizist" zu einer unterwürfigen Handlung zu bringen, was die StA zumindest 2018 aber nicht für Nötigung oder Ausnutzen seiner Stellung hielt. 🫤

                                  @nightdice @fluepke

                                  weizenspreu@chaos.socialW This user is from outside of this forum
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                                  schrieb zuletzt editiert von
                                  #79

                                  @flxtr @nightdice @fluepke Das freut mich doch, dass meine Rechtsansicht geteilt wird.

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  0
                                  • flxtr@social.tchncs.deF flxtr@social.tchncs.de

                                    @weizenspreu Palmer wurde wegen des 2018-Falls nicht verurteilt, da er keinen unmittelbaren, sondern nur psychischen Zwang ausgeübt habe (Nötigung stand im Raum): https://www.swp.de/lokales/tuebingen/streit-mit-student-palmer-hat-seine-amtsbefugnisse-nicht-ueberschritten-406933.html

                                    Laut LTO hätte er wohl grundsätzlich Befugnis Personalien bei Owis festzustellen: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/tuebingen-oberbuergermeister-palmer-streit-studenten-polizei-zustaendig Quellen zu abweichenden Meinungen finde ich nicht mehr und ziehe den Bezug auf Jurist*innen-Meinung zurück.

                                    Bleibt also in beiden Fällen, dass er erst einen Streit beginnt und sich dann irgendwas herbeizieht (Ruhestörung, Beleidigung), um sein Gegenüber dann als "Polizist" zu einer unterwürfigen Handlung zu bringen, was die StA zumindest 2018 aber nicht für Nötigung oder Ausnutzen seiner Stellung hielt. 🫤

                                    @nightdice @fluepke

                                    weizenspreu@chaos.socialW This user is from outside of this forum
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                                    #80

                                    @flxtr @nightdice @fluepke Zur sonstigen Meinung bzgl. des Vorgangs siehe ansonsten hier: https://chaos.social/@weizenspreu/116020877235838413

                                    flxtr@social.tchncs.deF 1 Antwort Letzte Antwort
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                                      @flxtr @nightdice @fluepke Zur sonstigen Meinung bzgl. des Vorgangs siehe ansonsten hier: https://chaos.social/@weizenspreu/116020877235838413

                                      flxtr@social.tchncs.deF This user is from outside of this forum
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                                      #81

                                      @weizenspreu Danke für die Geduld mit uns Laien, die wir zunächst nicht glauben wollen, was so alles rechtens ist. 🙂
                                      @nightdice @fluepke

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