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  • weizenspreu@chaos.socialW weizenspreu@chaos.social

    @recumbenttravel Bei der ersten Straftat potentiell ja, bei der zweiten hat er sich als Amtsträger zu erkennen gegeben.

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    recumbenttravel@defcon.social
    schrieb zuletzt editiert von
    #72

    @weizenspreu fassen wir es als Aufgabe für die Examensklausur im Verwaltungsrecht zusammen: Ein städtisches Ordnungsamt stattet seine Mitarbeitenden mit Dienstausweisen aus, auf denen "Ortspolizei C-Stadt" steht. Ein Mitarbeiter dieser Behörde verlangt unter Vorzeigen dieses Ausweises in einem vom jeweiligen Bundesland, zu dem C-Stadt gehört, bestellten Regionalzug der Staatsbahn die Personalien eines Mitreisenden, während der Staatsbahnzug die Gemarkung der Stadt C durchfuhr.

    Klären Sie Zuständigkeit, Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit des Verwaltungshandelns.

    weizenspreu@chaos.socialW 1 Antwort Letzte Antwort
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    • axebos@mastodon.socialA axebos@mastodon.social

      @kkarhan @Stege @fluepke @Wando

      Sollte sich mal lieber fragen, weshalb die Bahn ein vorsintflutliches Mehrklassensystem betreibt, das assozial und zudem nicht barrierefrei, pünktlich und fahrradfreundlich ist.

      kmachel@muenchen.socialK This user is from outside of this forum
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      kmachel@muenchen.social
      schrieb zuletzt editiert von
      #73

      @axebos @kkarhan @Stege @fluepke @Wando

      Noch dazu ineffizient. In Regional Zügen ist die 1. Klasse so gut wie immer leer. Aber davor Leute dich gedrängt.

      1 Antwort Letzte Antwort
      1
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      • recumbenttravel@defcon.socialR recumbenttravel@defcon.social

        @weizenspreu fassen wir es als Aufgabe für die Examensklausur im Verwaltungsrecht zusammen: Ein städtisches Ordnungsamt stattet seine Mitarbeitenden mit Dienstausweisen aus, auf denen "Ortspolizei C-Stadt" steht. Ein Mitarbeiter dieser Behörde verlangt unter Vorzeigen dieses Ausweises in einem vom jeweiligen Bundesland, zu dem C-Stadt gehört, bestellten Regionalzug der Staatsbahn die Personalien eines Mitreisenden, während der Staatsbahnzug die Gemarkung der Stadt C durchfuhr.

        Klären Sie Zuständigkeit, Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit des Verwaltungshandelns.

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        weizenspreu@chaos.social
        schrieb zuletzt editiert von
        #74

        @recumbenttravel Es fehlen die zwei Straftaten des Mitreisenden sowie die Position des „Mitarbeitenden“ als Oberbürgermeister und Leiter der Ortspolizei.

        Durch Entstellung des Sachverhalts in der Fallbearbeitung musste die Arbeit leider mit 0 Notenpunkten bewertet werden. Schade.

        recumbenttravel@defcon.socialR 1 Antwort Letzte Antwort
        0
        • weizenspreu@chaos.socialW weizenspreu@chaos.social

          @recumbenttravel Es fehlen die zwei Straftaten des Mitreisenden sowie die Position des „Mitarbeitenden“ als Oberbürgermeister und Leiter der Ortspolizei.

          Durch Entstellung des Sachverhalts in der Fallbearbeitung musste die Arbeit leider mit 0 Notenpunkten bewertet werden. Schade.

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          schrieb zuletzt editiert von
          #75

          @weizenspreu der Hinweis Staatsbahn ist entscheidend. Der Fall entzieht sich dadurch dem kommunalen Ordnungs- und Polizeirecht. Es geht somit um die Auseinandersetzung von zwei Zivilisten.

          recumbenttravel@defcon.socialR weizenspreu@chaos.socialW 2 Antworten Letzte Antwort
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          • weizenspreu@chaos.socialW weizenspreu@chaos.social

            @flxtr @nightdice @fluepke Wer sind „Jurist*innen“? Gab es ein Gerichtsurteil?

            Wie im Thread ausgeführt, bewegen wir uns hier nach meiner Ansicht nicht im OWiG, sondern im StGB. Im OWiG hätte er seine Befugnis überschritten, da dort das Jedermannrecht nicht greift (stand auch so im Thread, auf den hier geantwortet wurde).

            flxtr@social.tchncs.deF This user is from outside of this forum
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            flxtr@social.tchncs.de
            schrieb zuletzt editiert von
            #76

            @weizenspreu Palmer wurde wegen des 2018-Falls nicht verurteilt, da er keinen unmittelbaren, sondern nur psychischen Zwang ausgeübt habe (Nötigung stand im Raum): https://www.swp.de/lokales/tuebingen/streit-mit-student-palmer-hat-seine-amtsbefugnisse-nicht-ueberschritten-406933.html

            Laut LTO hätte er wohl grundsätzlich Befugnis Personalien bei Owis festzustellen: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/tuebingen-oberbuergermeister-palmer-streit-studenten-polizei-zustaendig Quellen zu abweichenden Meinungen finde ich nicht mehr und ziehe den Bezug auf Jurist*innen-Meinung zurück.

            Bleibt also in beiden Fällen, dass er erst einen Streit beginnt und sich dann irgendwas herbeizieht (Ruhestörung, Beleidigung), um sein Gegenüber dann als "Polizist" zu einer unterwürfigen Handlung zu bringen, was die StA zumindest 2018 aber nicht für Nötigung oder Ausnutzen seiner Stellung hielt. 🫤

            @nightdice @fluepke

            weizenspreu@chaos.socialW 2 Antworten Letzte Antwort
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            • recumbenttravel@defcon.socialR recumbenttravel@defcon.social

              @weizenspreu der Hinweis Staatsbahn ist entscheidend. Der Fall entzieht sich dadurch dem kommunalen Ordnungs- und Polizeirecht. Es geht somit um die Auseinandersetzung von zwei Zivilisten.

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              recumbenttravel@defcon.social
              schrieb zuletzt editiert von
              #77

              @weizenspreu §3 BPolG fehlte im Prüfschema. Daher leider fehlgeleitete Analyse. Schade. 😉

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • recumbenttravel@defcon.socialR recumbenttravel@defcon.social

                @weizenspreu der Hinweis Staatsbahn ist entscheidend. Der Fall entzieht sich dadurch dem kommunalen Ordnungs- und Polizeirecht. Es geht somit um die Auseinandersetzung von zwei Zivilisten.

                weizenspreu@chaos.socialW This user is from outside of this forum
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                weizenspreu@chaos.social
                schrieb zuletzt editiert von
                #78

                @recumbenttravel Wenn der Herr meint. Ich mute jetzt.

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • flxtr@social.tchncs.deF flxtr@social.tchncs.de

                  @weizenspreu Palmer wurde wegen des 2018-Falls nicht verurteilt, da er keinen unmittelbaren, sondern nur psychischen Zwang ausgeübt habe (Nötigung stand im Raum): https://www.swp.de/lokales/tuebingen/streit-mit-student-palmer-hat-seine-amtsbefugnisse-nicht-ueberschritten-406933.html

                  Laut LTO hätte er wohl grundsätzlich Befugnis Personalien bei Owis festzustellen: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/tuebingen-oberbuergermeister-palmer-streit-studenten-polizei-zustaendig Quellen zu abweichenden Meinungen finde ich nicht mehr und ziehe den Bezug auf Jurist*innen-Meinung zurück.

                  Bleibt also in beiden Fällen, dass er erst einen Streit beginnt und sich dann irgendwas herbeizieht (Ruhestörung, Beleidigung), um sein Gegenüber dann als "Polizist" zu einer unterwürfigen Handlung zu bringen, was die StA zumindest 2018 aber nicht für Nötigung oder Ausnutzen seiner Stellung hielt. 🫤

                  @nightdice @fluepke

                  weizenspreu@chaos.socialW This user is from outside of this forum
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                  weizenspreu@chaos.social
                  schrieb zuletzt editiert von
                  #79

                  @flxtr @nightdice @fluepke Das freut mich doch, dass meine Rechtsansicht geteilt wird.

                  1 Antwort Letzte Antwort
                  0
                  • flxtr@social.tchncs.deF flxtr@social.tchncs.de

                    @weizenspreu Palmer wurde wegen des 2018-Falls nicht verurteilt, da er keinen unmittelbaren, sondern nur psychischen Zwang ausgeübt habe (Nötigung stand im Raum): https://www.swp.de/lokales/tuebingen/streit-mit-student-palmer-hat-seine-amtsbefugnisse-nicht-ueberschritten-406933.html

                    Laut LTO hätte er wohl grundsätzlich Befugnis Personalien bei Owis festzustellen: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/tuebingen-oberbuergermeister-palmer-streit-studenten-polizei-zustaendig Quellen zu abweichenden Meinungen finde ich nicht mehr und ziehe den Bezug auf Jurist*innen-Meinung zurück.

                    Bleibt also in beiden Fällen, dass er erst einen Streit beginnt und sich dann irgendwas herbeizieht (Ruhestörung, Beleidigung), um sein Gegenüber dann als "Polizist" zu einer unterwürfigen Handlung zu bringen, was die StA zumindest 2018 aber nicht für Nötigung oder Ausnutzen seiner Stellung hielt. 🫤

                    @nightdice @fluepke

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                    weizenspreu@chaos.social
                    schrieb zuletzt editiert von
                    #80

                    @flxtr @nightdice @fluepke Zur sonstigen Meinung bzgl. des Vorgangs siehe ansonsten hier: https://chaos.social/@weizenspreu/116020877235838413

                    flxtr@social.tchncs.deF 1 Antwort Letzte Antwort
                    0
                    • weizenspreu@chaos.socialW weizenspreu@chaos.social

                      @flxtr @nightdice @fluepke Zur sonstigen Meinung bzgl. des Vorgangs siehe ansonsten hier: https://chaos.social/@weizenspreu/116020877235838413

                      flxtr@social.tchncs.deF This user is from outside of this forum
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                      flxtr@social.tchncs.de
                      schrieb zuletzt editiert von
                      #81

                      @weizenspreu Danke für die Geduld mit uns Laien, die wir zunächst nicht glauben wollen, was so alles rechtens ist. 🙂
                      @nightdice @fluepke

                      1 Antwort Letzte Antwort
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