https://www.tagesspiegel.de/politik/bald-traut-sich-niemand-mehr-fehlverhalten-anzusprechen-boris-palmer-offenbar-im-zug-angefeindet-15214881.html
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@weizenspreu wozu dann das Vorweisen des "Ortspolizeiausweises"? Derer hätte es für die Handlung nicht bedurft, sondern es geschah naheliegenderweise unter dem Vorsatz damit eine hoheitliche Amtsstellung zu suggerieren. Die wegen Geltung BPolG jedoch nicht bestand.
@recumbenttravel Für die Identitätsfeststellung nach § 127 Abs. 1 S. 2 StPO bedarf es eines „Beamten des Polizeidienstes“.
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@recumbenttravel Für die Identitätsfeststellung nach § 127 Abs. 1 S. 2 StPO bedarf es eines „Beamten des Polizeidienstes“.
@weizenspreu ist er denn ein solcher?
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@weizenspreu ist er denn ein solcher?
@recumbenttravel Als Leiter der örtlichen Polizei der Stadt Tübingen?
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@weizenspreu
Als "Leiter der Polizeibehörde" kann er sich als Vollzugsbeamter in Dienst versetzen? Dachte, das ist ein Verwaltungsposten. In dem Fall, als er 2018 einen Passanten angepöbelt und bedrängt hatte und dem dann noch eine Owi anhängen wollte, hatten Jurist*innen m.W. verneint, dass seine Befugnisse in der Situation über Jedermannsrechte hinaus gehen. Oder hab ich da was falsch verstanden? @nightdice @fluepke@flxtr @nightdice @fluepke Btw. fordert der § 127 Abs. 1 S. 2 StPO lediglich einen „Beamten des Polizeidienstes“ nicht explizit einen Vollzugsbeamten.
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Als pinkhaariger Mensch bin ich in Zügen leider daran gewöhnt, dass verzogene Schlippsträger mit Autoritätskomplexen sich für die Hütung "ihrer" Machtzone zuständig halten und glauben, mein Ticket kontrollieren zu dürfen. Manche gut situierten Anzugsträger muss man halt zu einem der 1. Klasse angemessenen, zurückhaltenden Verhalten ermahnen. Ein "Halt die Fresse" ist zwar etwas direkt, aber durchaus angebracht bei so aufmüpfigen Verhalten, finde ich.
@fluepke Besonders loben möchte ich an dieser Stelle die Lehrerin. Sie scheint offentsichtlich nicht nur Recht zu kennen, sondern auch über Gerechtigkeit nachzudenken.
Oh, wie mir Menschen, die Regeln nur um der Regeln Willen befolgen, auf den Sack gehen. Aktives, kritisches und selbstkritisches Denken zu trainieren ist eine hohe Kunst, etwas, das m.E. in der Schule sehr viel mehr geübt werden sollte. Und wenn man zu dem Schluß kommt, daß man sich bei einer Regel nicht sicher ist, was eine Verletzung für Folgen haben könnte, dann auf die Regel zu vertrauen, ist ja weiterhin nicht verboten. Aber nachts um 3 bei Regen alleine an der gottverlassenen Ampel im freien Feld zu stehen, zu sehen das nichts und niemand in der Gegend ist, und auf Grün zu warten............
Mehr solcher Lehrerinnen!
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@recumbenttravel Als Leiter der örtlichen Polizei der Stadt Tübingen?
@weizenspreu ist er das denn?
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@recumbenttravel Für die Identitätsfeststellung nach § 127 Abs. 1 S. 2 StPO bedarf es eines „Beamten des Polizeidienstes“.
@weizenspreu aha, hier erfahren wir nun, es ging ihm gar nicht um den Sachverhalt einer möglichen Leistungserschleichung, sondern um die Herabsetzung.
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@weizenspreu aha, hier erfahren wir nun, es ging ihm gar nicht um den Sachverhalt einer möglichen Leistungserschleichung, sondern um die Herabsetzung.
@weizenspreu aber auch dabei hätte der "Dienstausweis" besser in der Geldbörse verbleiben sollen, er handelte ja offenbar in Zivilcourage
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@weizenspreu aha, hier erfahren wir nun, es ging ihm gar nicht um den Sachverhalt einer möglichen Leistungserschleichung, sondern um die Herabsetzung.
@recumbenttravel Es lagen also gleich zwei Straftaten vor.
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@weizenspreu aber auch dabei hätte der "Dienstausweis" besser in der Geldbörse verbleiben sollen, er handelte ja offenbar in Zivilcourage
@recumbenttravel Bei der ersten Straftat potentiell ja, bei der zweiten hat er sich als Amtsträger zu erkennen gegeben.
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@weizenspreu ist er das denn?
@recumbenttravel Ich verabschiede mich mit einem Verweis auf https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/tuebingen-oberbuergermeister-palmer-streit-studenten-polizei-zustaendig
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@recumbenttravel Bei der ersten Straftat potentiell ja, bei der zweiten hat er sich als Amtsträger zu erkennen gegeben.
@weizenspreu fassen wir es als Aufgabe für die Examensklausur im Verwaltungsrecht zusammen: Ein städtisches Ordnungsamt stattet seine Mitarbeitenden mit Dienstausweisen aus, auf denen "Ortspolizei C-Stadt" steht. Ein Mitarbeiter dieser Behörde verlangt unter Vorzeigen dieses Ausweises in einem vom jeweiligen Bundesland, zu dem C-Stadt gehört, bestellten Regionalzug der Staatsbahn die Personalien eines Mitreisenden, während der Staatsbahnzug die Gemarkung der Stadt C durchfuhr.
Klären Sie Zuständigkeit, Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit des Verwaltungshandelns.
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@weizenspreu fassen wir es als Aufgabe für die Examensklausur im Verwaltungsrecht zusammen: Ein städtisches Ordnungsamt stattet seine Mitarbeitenden mit Dienstausweisen aus, auf denen "Ortspolizei C-Stadt" steht. Ein Mitarbeiter dieser Behörde verlangt unter Vorzeigen dieses Ausweises in einem vom jeweiligen Bundesland, zu dem C-Stadt gehört, bestellten Regionalzug der Staatsbahn die Personalien eines Mitreisenden, während der Staatsbahnzug die Gemarkung der Stadt C durchfuhr.
Klären Sie Zuständigkeit, Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit des Verwaltungshandelns.
@recumbenttravel Es fehlen die zwei Straftaten des Mitreisenden sowie die Position des „Mitarbeitenden“ als Oberbürgermeister und Leiter der Ortspolizei.
Durch Entstellung des Sachverhalts in der Fallbearbeitung musste die Arbeit leider mit 0 Notenpunkten bewertet werden. Schade.
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@recumbenttravel Es fehlen die zwei Straftaten des Mitreisenden sowie die Position des „Mitarbeitenden“ als Oberbürgermeister und Leiter der Ortspolizei.
Durch Entstellung des Sachverhalts in der Fallbearbeitung musste die Arbeit leider mit 0 Notenpunkten bewertet werden. Schade.
@weizenspreu der Hinweis Staatsbahn ist entscheidend. Der Fall entzieht sich dadurch dem kommunalen Ordnungs- und Polizeirecht. Es geht somit um die Auseinandersetzung von zwei Zivilisten.
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@flxtr @nightdice @fluepke Wer sind „Jurist*innen“? Gab es ein Gerichtsurteil?
Wie im Thread ausgeführt, bewegen wir uns hier nach meiner Ansicht nicht im OWiG, sondern im StGB. Im OWiG hätte er seine Befugnis überschritten, da dort das Jedermannrecht nicht greift (stand auch so im Thread, auf den hier geantwortet wurde).
@weizenspreu Palmer wurde wegen des 2018-Falls nicht verurteilt, da er keinen unmittelbaren, sondern nur psychischen Zwang ausgeübt habe (Nötigung stand im Raum): https://www.swp.de/lokales/tuebingen/streit-mit-student-palmer-hat-seine-amtsbefugnisse-nicht-ueberschritten-406933.html
Laut LTO hätte er wohl grundsätzlich Befugnis Personalien bei Owis festzustellen: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/tuebingen-oberbuergermeister-palmer-streit-studenten-polizei-zustaendig Quellen zu abweichenden Meinungen finde ich nicht mehr und ziehe den Bezug auf Jurist*innen-Meinung zurück.
Bleibt also in beiden Fällen, dass er erst einen Streit beginnt und sich dann irgendwas herbeizieht (Ruhestörung, Beleidigung), um sein Gegenüber dann als "Polizist" zu einer unterwürfigen Handlung zu bringen, was die StA zumindest 2018 aber nicht für Nötigung oder Ausnutzen seiner Stellung hielt. 🫤
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@weizenspreu der Hinweis Staatsbahn ist entscheidend. Der Fall entzieht sich dadurch dem kommunalen Ordnungs- und Polizeirecht. Es geht somit um die Auseinandersetzung von zwei Zivilisten.
@weizenspreu §3 BPolG fehlte im Prüfschema. Daher leider fehlgeleitete Analyse. Schade.

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@weizenspreu der Hinweis Staatsbahn ist entscheidend. Der Fall entzieht sich dadurch dem kommunalen Ordnungs- und Polizeirecht. Es geht somit um die Auseinandersetzung von zwei Zivilisten.
@recumbenttravel Wenn der Herr meint. Ich mute jetzt.
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@weizenspreu Palmer wurde wegen des 2018-Falls nicht verurteilt, da er keinen unmittelbaren, sondern nur psychischen Zwang ausgeübt habe (Nötigung stand im Raum): https://www.swp.de/lokales/tuebingen/streit-mit-student-palmer-hat-seine-amtsbefugnisse-nicht-ueberschritten-406933.html
Laut LTO hätte er wohl grundsätzlich Befugnis Personalien bei Owis festzustellen: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/tuebingen-oberbuergermeister-palmer-streit-studenten-polizei-zustaendig Quellen zu abweichenden Meinungen finde ich nicht mehr und ziehe den Bezug auf Jurist*innen-Meinung zurück.
Bleibt also in beiden Fällen, dass er erst einen Streit beginnt und sich dann irgendwas herbeizieht (Ruhestörung, Beleidigung), um sein Gegenüber dann als "Polizist" zu einer unterwürfigen Handlung zu bringen, was die StA zumindest 2018 aber nicht für Nötigung oder Ausnutzen seiner Stellung hielt. 🫤
@flxtr @nightdice @fluepke Das freut mich doch, dass meine Rechtsansicht geteilt wird.
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@weizenspreu Palmer wurde wegen des 2018-Falls nicht verurteilt, da er keinen unmittelbaren, sondern nur psychischen Zwang ausgeübt habe (Nötigung stand im Raum): https://www.swp.de/lokales/tuebingen/streit-mit-student-palmer-hat-seine-amtsbefugnisse-nicht-ueberschritten-406933.html
Laut LTO hätte er wohl grundsätzlich Befugnis Personalien bei Owis festzustellen: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/tuebingen-oberbuergermeister-palmer-streit-studenten-polizei-zustaendig Quellen zu abweichenden Meinungen finde ich nicht mehr und ziehe den Bezug auf Jurist*innen-Meinung zurück.
Bleibt also in beiden Fällen, dass er erst einen Streit beginnt und sich dann irgendwas herbeizieht (Ruhestörung, Beleidigung), um sein Gegenüber dann als "Polizist" zu einer unterwürfigen Handlung zu bringen, was die StA zumindest 2018 aber nicht für Nötigung oder Ausnutzen seiner Stellung hielt. 🫤
@flxtr @nightdice @fluepke Zur sonstigen Meinung bzgl. des Vorgangs siehe ansonsten hier: https://chaos.social/@weizenspreu/116020877235838413