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Wer kennt sich mit dem Berliner Schulgesetz aus?

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berlinfedilzfedieltern
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  • stimmchen@mastodon.socialS This user is from outside of this forum
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    stimmchen@mastodon.social
    schrieb zuletzt editiert von
    #1

    Wer kennt sich mit dem Berliner Schulgesetz aus? Ist irgendwo konkret festgehalten, mit welcher Vorlaufzeit eine Schulleitung z.B. ein neues pädagogisches Konzept den Teilnehmer:innen der Schulkonferenz zur Verfügung stellen muss, um dann darüber abstimmen zu können? Müsste dies mit einem entsprechenden Vorlauf geschehen, damit die GEV auch Gelegenheit hat, sich darüber in einer eigenen Sitzung zu beraten? (Kurz gefragt: ist eine Woche zu wenig?)
    #Berlin #FediLZ #FediEltern

    villon@bildung.socialV antars@digitalcourage.socialA pankowerpflanze@bildung.socialP 3 Antworten Letzte Antwort
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    • stimmchen@mastodon.socialS stimmchen@mastodon.social

      Wer kennt sich mit dem Berliner Schulgesetz aus? Ist irgendwo konkret festgehalten, mit welcher Vorlaufzeit eine Schulleitung z.B. ein neues pädagogisches Konzept den Teilnehmer:innen der Schulkonferenz zur Verfügung stellen muss, um dann darüber abstimmen zu können? Müsste dies mit einem entsprechenden Vorlauf geschehen, damit die GEV auch Gelegenheit hat, sich darüber in einer eigenen Sitzung zu beraten? (Kurz gefragt: ist eine Woche zu wenig?)
      #Berlin #FediLZ #FediEltern

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      villon@bildung.social
      schrieb zuletzt editiert von
      #2

      @STimmchen
      Dem SchulG kann ich jetzt so direkt keine Fristen entnehmen. Aber für dein Anliegen ist eine Woche definitiv zu wenig. Alleine die Ladungsfrist ist in der Regel mind. 14 Tage.

      stimmchen@mastodon.socialS 1 Antwort Letzte Antwort
      0
      • villon@bildung.socialV villon@bildung.social

        @STimmchen
        Dem SchulG kann ich jetzt so direkt keine Fristen entnehmen. Aber für dein Anliegen ist eine Woche definitiv zu wenig. Alleine die Ladungsfrist ist in der Regel mind. 14 Tage.

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        stimmchen@mastodon.social
        schrieb zuletzt editiert von
        #3

        @villon Danke für deine Rückmeldung. Ja, dass es zu kurzfristig ist, um vernünftig darüber abzustimmen, ist klar. Mich hätte jetzt ein konkreter Paragraph interessiert, um die Schulleitung damit konfrontieren zu können.
        Was hat es mit der Ladungsfrist auf sich?

        villon@bildung.socialV 1 Antwort Letzte Antwort
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        • stimmchen@mastodon.socialS stimmchen@mastodon.social

          Wer kennt sich mit dem Berliner Schulgesetz aus? Ist irgendwo konkret festgehalten, mit welcher Vorlaufzeit eine Schulleitung z.B. ein neues pädagogisches Konzept den Teilnehmer:innen der Schulkonferenz zur Verfügung stellen muss, um dann darüber abstimmen zu können? Müsste dies mit einem entsprechenden Vorlauf geschehen, damit die GEV auch Gelegenheit hat, sich darüber in einer eigenen Sitzung zu beraten? (Kurz gefragt: ist eine Woche zu wenig?)
          #Berlin #FediLZ #FediEltern

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          schrieb zuletzt editiert von
          #4

          @STimmchen @FAU_Berlin

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          • stimmchen@mastodon.socialS stimmchen@mastodon.social

            @villon Danke für deine Rückmeldung. Ja, dass es zu kurzfristig ist, um vernünftig darüber abzustimmen, ist klar. Mich hätte jetzt ein konkreter Paragraph interessiert, um die Schulleitung damit konfrontieren zu können.
            Was hat es mit der Ladungsfrist auf sich?

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            schrieb zuletzt editiert von
            #5

            @STimmchen
            Regelfall bei uns hier in SH sind 14 Tage Ladungsfrist Minimum. Verkürzte Frist nur in dringenden Fällen von Disziplinatrverfahren bei Schulverweis etc.

            villon@bildung.socialV 1 Antwort Letzte Antwort
            0
            • villon@bildung.socialV villon@bildung.social

              @STimmchen
              Regelfall bei uns hier in SH sind 14 Tage Ladungsfrist Minimum. Verkürzte Frist nur in dringenden Fällen von Disziplinatrverfahren bei Schulverweis etc.

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              villon@bildung.social
              schrieb zuletzt editiert von
              #6

              @STimmchen
              Das einzige was ich an Fristen gefunden habe, ist eine Anhörungsfrist für die Schulk. als Kann-Vorschrift: "Der Schulkonferenz kann eine Frist von vier Unterrichtswochen zur Stellungnahme gesetzt werden."
              https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-SchulGBEV76P76

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              • villon@bildung.socialV villon@bildung.social

                @STimmchen
                Das einzige was ich an Fristen gefunden habe, ist eine Anhörungsfrist für die Schulk. als Kann-Vorschrift: "Der Schulkonferenz kann eine Frist von vier Unterrichtswochen zur Stellungnahme gesetzt werden."
                https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-SchulGBEV76P76

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                stimmchen@mastodon.social
                schrieb zuletzt editiert von
                #7

                @villon Danke dir! Das hatte ich auch gesehen.

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • stimmchen@mastodon.socialS stimmchen@mastodon.social

                  Wer kennt sich mit dem Berliner Schulgesetz aus? Ist irgendwo konkret festgehalten, mit welcher Vorlaufzeit eine Schulleitung z.B. ein neues pädagogisches Konzept den Teilnehmer:innen der Schulkonferenz zur Verfügung stellen muss, um dann darüber abstimmen zu können? Müsste dies mit einem entsprechenden Vorlauf geschehen, damit die GEV auch Gelegenheit hat, sich darüber in einer eigenen Sitzung zu beraten? (Kurz gefragt: ist eine Woche zu wenig?)
                  #Berlin #FediLZ #FediEltern

                  pankowerpflanze@bildung.socialP This user is from outside of this forum
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                  pankowerpflanze@bildung.social
                  schrieb zuletzt editiert von
                  #8

                  @STimmchen hallo, als Frist gilt regulär die Ladungsfrist nach der Mustergeschäftsordnung für die Berliner Schulgremien. Und die beträgt eine Woche.

                  Wobei es schon viel sagend ist, dass die SL die Schulgemeinschaft offensichtlich nicht in den Prozess davor eingebunden hat, denn um den geht es eigentlich...

                  stimmchen@mastodon.socialS 1 Antwort Letzte Antwort
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                  • pankowerpflanze@bildung.socialP pankowerpflanze@bildung.social

                    @STimmchen hallo, als Frist gilt regulär die Ladungsfrist nach der Mustergeschäftsordnung für die Berliner Schulgremien. Und die beträgt eine Woche.

                    Wobei es schon viel sagend ist, dass die SL die Schulgemeinschaft offensichtlich nicht in den Prozess davor eingebunden hat, denn um den geht es eigentlich...

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                    stimmchen@mastodon.social
                    schrieb zuletzt editiert von
                    #9

                    @pankowerpflanze Vielen Dank für deine Antwort! Das ist ja interessant. Das heißt, die Schulleitung hätte bzgl. des pädagogischen Konzepts bereits vor dessen Fertigstellung erste Entwürfe oder Eckpunkte bekannt geben müssen?

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