Wer kennt sich mit dem Berliner Schulgesetz aus?
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Wer kennt sich mit dem Berliner Schulgesetz aus? Ist irgendwo konkret festgehalten, mit welcher Vorlaufzeit eine Schulleitung z.B. ein neues pädagogisches Konzept den Teilnehmer:innen der Schulkonferenz zur Verfügung stellen muss, um dann darüber abstimmen zu können? Müsste dies mit einem entsprechenden Vorlauf geschehen, damit die GEV auch Gelegenheit hat, sich darüber in einer eigenen Sitzung zu beraten? (Kurz gefragt: ist eine Woche zu wenig?)
#Berlin #FediLZ #FediEltern -
Wer kennt sich mit dem Berliner Schulgesetz aus? Ist irgendwo konkret festgehalten, mit welcher Vorlaufzeit eine Schulleitung z.B. ein neues pädagogisches Konzept den Teilnehmer:innen der Schulkonferenz zur Verfügung stellen muss, um dann darüber abstimmen zu können? Müsste dies mit einem entsprechenden Vorlauf geschehen, damit die GEV auch Gelegenheit hat, sich darüber in einer eigenen Sitzung zu beraten? (Kurz gefragt: ist eine Woche zu wenig?)
#Berlin #FediLZ #FediEltern@STimmchen
Dem SchulG kann ich jetzt so direkt keine Fristen entnehmen. Aber für dein Anliegen ist eine Woche definitiv zu wenig. Alleine die Ladungsfrist ist in der Regel mind. 14 Tage. -
@STimmchen
Dem SchulG kann ich jetzt so direkt keine Fristen entnehmen. Aber für dein Anliegen ist eine Woche definitiv zu wenig. Alleine die Ladungsfrist ist in der Regel mind. 14 Tage.@villon Danke für deine Rückmeldung. Ja, dass es zu kurzfristig ist, um vernünftig darüber abzustimmen, ist klar. Mich hätte jetzt ein konkreter Paragraph interessiert, um die Schulleitung damit konfrontieren zu können.
Was hat es mit der Ladungsfrist auf sich? -
Wer kennt sich mit dem Berliner Schulgesetz aus? Ist irgendwo konkret festgehalten, mit welcher Vorlaufzeit eine Schulleitung z.B. ein neues pädagogisches Konzept den Teilnehmer:innen der Schulkonferenz zur Verfügung stellen muss, um dann darüber abstimmen zu können? Müsste dies mit einem entsprechenden Vorlauf geschehen, damit die GEV auch Gelegenheit hat, sich darüber in einer eigenen Sitzung zu beraten? (Kurz gefragt: ist eine Woche zu wenig?)
#Berlin #FediLZ #FediEltern -
@villon Danke für deine Rückmeldung. Ja, dass es zu kurzfristig ist, um vernünftig darüber abzustimmen, ist klar. Mich hätte jetzt ein konkreter Paragraph interessiert, um die Schulleitung damit konfrontieren zu können.
Was hat es mit der Ladungsfrist auf sich?@STimmchen
Regelfall bei uns hier in SH sind 14 Tage Ladungsfrist Minimum. Verkürzte Frist nur in dringenden Fällen von Disziplinatrverfahren bei Schulverweis etc. -
@STimmchen
Regelfall bei uns hier in SH sind 14 Tage Ladungsfrist Minimum. Verkürzte Frist nur in dringenden Fällen von Disziplinatrverfahren bei Schulverweis etc.@STimmchen
Das einzige was ich an Fristen gefunden habe, ist eine Anhörungsfrist für die Schulk. als Kann-Vorschrift: "Der Schulkonferenz kann eine Frist von vier Unterrichtswochen zur Stellungnahme gesetzt werden."
https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-SchulGBEV76P76 -
@STimmchen
Das einzige was ich an Fristen gefunden habe, ist eine Anhörungsfrist für die Schulk. als Kann-Vorschrift: "Der Schulkonferenz kann eine Frist von vier Unterrichtswochen zur Stellungnahme gesetzt werden."
https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-SchulGBEV76P76@villon Danke dir! Das hatte ich auch gesehen.
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Wer kennt sich mit dem Berliner Schulgesetz aus? Ist irgendwo konkret festgehalten, mit welcher Vorlaufzeit eine Schulleitung z.B. ein neues pädagogisches Konzept den Teilnehmer:innen der Schulkonferenz zur Verfügung stellen muss, um dann darüber abstimmen zu können? Müsste dies mit einem entsprechenden Vorlauf geschehen, damit die GEV auch Gelegenheit hat, sich darüber in einer eigenen Sitzung zu beraten? (Kurz gefragt: ist eine Woche zu wenig?)
#Berlin #FediLZ #FediEltern@STimmchen hallo, als Frist gilt regulär die Ladungsfrist nach der Mustergeschäftsordnung für die Berliner Schulgremien. Und die beträgt eine Woche.
Wobei es schon viel sagend ist, dass die SL die Schulgemeinschaft offensichtlich nicht in den Prozess davor eingebunden hat, denn um den geht es eigentlich...
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@STimmchen hallo, als Frist gilt regulär die Ladungsfrist nach der Mustergeschäftsordnung für die Berliner Schulgremien. Und die beträgt eine Woche.
Wobei es schon viel sagend ist, dass die SL die Schulgemeinschaft offensichtlich nicht in den Prozess davor eingebunden hat, denn um den geht es eigentlich...
@pankowerpflanze Vielen Dank für deine Antwort! Das ist ja interessant. Das heißt, die Schulleitung hätte bzgl. des pädagogischen Konzepts bereits vor dessen Fertigstellung erste Entwürfe oder Eckpunkte bekannt geben müssen?