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  3. Vergewaltigte Kinder oder wie die FAZ sie nennt: "minderjährige Gespielinnen".

Vergewaltigte Kinder oder wie die FAZ sie nennt: "minderjährige Gespielinnen".

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85 Beiträge 39 Kommentatoren 0 Aufrufe
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  • mina@berlin.socialM mina@berlin.social

    @divVerent

    Muss man das überhaupt in dem Zusammenhang?

    Wären die Verbrechen mehr oder weniger schlimm, wenn auch Jungs betroffen wären?

    Entscheidend ist doch, dass es sich um Minderjährige handelte und dass Missbrauch, auch an erwachsenen Frauen, stattgefunden hat.

    @stubenhocker @svenscholz @sixtus

    divverent@social.vivaldi.netD This user is from outside of this forum
    divverent@social.vivaldi.netD This user is from outside of this forum
    divverent@social.vivaldi.net
    schrieb zuletzt editiert von
    #81

    @mina @stubenhocker @svenscholz @sixtus In den USA würde es kaum einen interessieren, wären es "nur" Jungen gewesen 😞

    1 Antwort Letzte Antwort
    0
    • mina@berlin.socialM mina@berlin.social

      @stubenhocker

      Grundsätzlich bist du ab 18 voll strafmündig. Gerichte haben aber bis 21 einen Ermessensspielraum, ob sie das Jugendstrafrecht zur Anwendung bringen.

      Die Altersgrenzen sind in Deutschland schon recht sinnvoll definiert.

      @svenscholz @divVerent @sixtus

      stubenhocker@troet.cafeS This user is from outside of this forum
      stubenhocker@troet.cafeS This user is from outside of this forum
      stubenhocker@troet.cafe
      schrieb zuletzt editiert von
      #82

      @mina
      Das mit dem Ermessensspielraum ist, dass man von 18-20,99 noch nach Jugendstrafrecht verurteilt werden darf, oder? @svenscholz @divVerent @sixtus

      mina@berlin.socialM 1 Antwort Letzte Antwort
      0
      • stubenhocker@troet.cafeS stubenhocker@troet.cafe

        @mina
        Also vor dem Gesetz sollte das egal sein. Auf der Strasse erlebe ich aber eher, dass eine Frau zu schlagen schlimmer sei als einen Mann. 🤷‍♂️
        @divVerent @svenscholz @sixtus

        stubenhocker@troet.cafeS This user is from outside of this forum
        stubenhocker@troet.cafeS This user is from outside of this forum
        stubenhocker@troet.cafe
        schrieb zuletzt editiert von
        #83

        @mina
        Und unter Gefängnisinsassen gelten dann nochmal gaaanz andere "Gesetze"! Von daher ist es, wenn es emotional darum geht wie schlimm jemand für seine Tat büßen soll, sehr entscheidend. 🙄
        @divVerent @svenscholz @sixtus

        1 Antwort Letzte Antwort
        0
        • hiker@akk.fedcast.chH hiker@akk.fedcast.ch
          @Josef_K_Punkt
          Der Text ist evtl. ja KI generiert... @satyr1349 @sixtus
          randithree@mastodon.socialR This user is from outside of this forum
          randithree@mastodon.socialR This user is from outside of this forum
          randithree@mastodon.social
          schrieb zuletzt editiert von
          #84

          @hiker @satyr1349 @sixtus @Josef_K_Punkt
          Und das heißt?

          1 Antwort Letzte Antwort
          0
          • stubenhocker@troet.cafeS stubenhocker@troet.cafe

            @mina
            Das mit dem Ermessensspielraum ist, dass man von 18-20,99 noch nach Jugendstrafrecht verurteilt werden darf, oder? @svenscholz @divVerent @sixtus

            mina@berlin.socialM This user is from outside of this forum
            mina@berlin.socialM This user is from outside of this forum
            mina@berlin.social
            schrieb zuletzt editiert von
            #85

            @stubenhocker

            Ja. Wenn das Gericht zu dem Schluss kommt, dass die angeklagte Person noch nicht ganz die übliche emotionale Reife eines Erwachsenen hat.

            @svenscholz @divVerent @sixtus

            1 Antwort Letzte Antwort
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