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  3. Vergewaltigte Kinder oder wie die FAZ sie nennt: "minderjährige Gespielinnen".

Vergewaltigte Kinder oder wie die FAZ sie nennt: "minderjährige Gespielinnen".

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Uncategorized
85 Beiträge 39 Kommentatoren 0 Aufrufe
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  • mina@berlin.socialM mina@berlin.social

    @stubenhocker

    Wobei wir in Deutschland legal "Kind" als unter 14 definieren.

    "Jugendliche" sind 14-18 und "Erwachsene" ab 18.

    Im Strafrecht gibt es noch die Kategorie "Heranwachsende" von 18-21, in denen das Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen *kann*.

    Sex zwischen Erwachsenen und Jugendlichen ist in Deutschland (und vielen Ländern) legal, allerdings nicht gegen Entgelt.

    Missbrauch und Zwang sind immer verboten.

    1/2

    @svenscholz @divVerent @sixtus

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    mina@berlin.social
    schrieb zuletzt editiert von
    #73

    @stubenhocker

    Ich halte es für genauso absurd, 17-Jährige als "Kinder" zu bezeichnen wie sie "minderjährige Frauen" zu nennen.

    In Meldungen und Kommentaren sollte in dem Fall immer die korrekte Bezeichnung "Minderjährige" (als Substantiv, ohne weitere Begriffe) verwendet werden.

    2/2

    @svenscholz @divVerent @sixtus

    divverent@social.vivaldi.netD stubenhocker@troet.cafeS 2 Antworten Letzte Antwort
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    • mina@berlin.socialM mina@berlin.social

      @stubenhocker

      Ich halte es für genauso absurd, 17-Jährige als "Kinder" zu bezeichnen wie sie "minderjährige Frauen" zu nennen.

      In Meldungen und Kommentaren sollte in dem Fall immer die korrekte Bezeichnung "Minderjährige" (als Substantiv, ohne weitere Begriffe) verwendet werden.

      2/2

      @svenscholz @divVerent @sixtus

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      schrieb zuletzt editiert von
      #74

      @mina @stubenhocker @svenscholz @sixtus Im Deutschen kann man dabei ja auch noch das Geschlecht angeben - im Englischen geht es nicht.

      mina@berlin.socialM 1 Antwort Letzte Antwort
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      • divverent@social.vivaldi.netD divverent@social.vivaldi.net

        @SoziAufTour @Giliell @sixtus Denk doch mal nach. Es ging hier um Berichterstattung zum Fall Epstein. Das hat sich nicht die FAZ aus den Fingern gesaugt. Das haben sie von Medien aus den USA. Und zwar von den eher linkeren Medien, also den Democrats-Medien. Unabhängige Medien haben die USA nicht einmal annähernd, und die rechtsradikalen, also Republicans-, Medien berichten darüber überhaupt nicht.

        Also muss die FAZ das übersetzt haben. Der bescheuerte Wortfilter sitzt bei den US-Medien, von denen sie das haben. Das haben die dann wörtlich übersetzt, und - auch aufgrund ihrer eigenen rechten Gesinnung - dann den verharmlosenden Quatsch auch noch stehen gelassen.

        Damit sehe ich "underage women" als erklärt an, und nur darauf bezog ich mich in meinem Toot. Wo das Wort "Gespielinnen" herkommt, weiß ich noch nicht - was wäre das englische Äquivalent?

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        giliell@mastodon.social
        schrieb zuletzt editiert von
        #75

        @divVerent @SoziAufTour @sixtus Welch effing linken US Medien?

        divverent@social.vivaldi.netD 1 Antwort Letzte Antwort
        0
        • giliell@mastodon.socialG giliell@mastodon.social

          @divVerent @SoziAufTour @sixtus Welch effing linken US Medien?

          divverent@social.vivaldi.netD This user is from outside of this forum
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          schrieb zuletzt editiert von
          #76

          @Giliell @SoziAufTour @sixtus Da hast du einen Punkt. Sie nennen sich gerne links, sind aber dennoch ziemlich rechts - nur nicht so, wie die Republikaner es wollen.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • mina@berlin.socialM mina@berlin.social

            @stubenhocker

            Ich halte es für genauso absurd, 17-Jährige als "Kinder" zu bezeichnen wie sie "minderjährige Frauen" zu nennen.

            In Meldungen und Kommentaren sollte in dem Fall immer die korrekte Bezeichnung "Minderjährige" (als Substantiv, ohne weitere Begriffe) verwendet werden.

            2/2

            @svenscholz @divVerent @sixtus

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            schrieb zuletzt editiert von
            #77

            @mina
            Ja.. Da war doch noch was mit "Heranwachsenden", weil man zwar ab 18 "voll geschäftsfähig" ist, aber noch nicht voll Erwachsen, "voll Strafmündig" oder sowas 🙃
            @svenscholz @divVerent @sixtus

            mina@berlin.socialM 1 Antwort Letzte Antwort
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            • divverent@social.vivaldi.netD divverent@social.vivaldi.net

              @mina @stubenhocker @svenscholz @sixtus Im Deutschen kann man dabei ja auch noch das Geschlecht angeben - im Englischen geht es nicht.

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              mina@berlin.social
              schrieb zuletzt editiert von
              #78

              @divVerent

              Muss man das überhaupt in dem Zusammenhang?

              Wären die Verbrechen mehr oder weniger schlimm, wenn auch Jungs betroffen wären?

              Entscheidend ist doch, dass es sich um Minderjährige handelte und dass Missbrauch, auch an erwachsenen Frauen, stattgefunden hat.

              @stubenhocker @svenscholz @sixtus

              stubenhocker@troet.cafeS divverent@social.vivaldi.netD 2 Antworten Letzte Antwort
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              • stubenhocker@troet.cafeS stubenhocker@troet.cafe

                @mina
                Ja.. Da war doch noch was mit "Heranwachsenden", weil man zwar ab 18 "voll geschäftsfähig" ist, aber noch nicht voll Erwachsen, "voll Strafmündig" oder sowas 🙃
                @svenscholz @divVerent @sixtus

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                mina@berlin.social
                schrieb zuletzt editiert von
                #79

                @stubenhocker

                Grundsätzlich bist du ab 18 voll strafmündig. Gerichte haben aber bis 21 einen Ermessensspielraum, ob sie das Jugendstrafrecht zur Anwendung bringen.

                Die Altersgrenzen sind in Deutschland schon recht sinnvoll definiert.

                @svenscholz @divVerent @sixtus

                stubenhocker@troet.cafeS 1 Antwort Letzte Antwort
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                • mina@berlin.socialM mina@berlin.social

                  @divVerent

                  Muss man das überhaupt in dem Zusammenhang?

                  Wären die Verbrechen mehr oder weniger schlimm, wenn auch Jungs betroffen wären?

                  Entscheidend ist doch, dass es sich um Minderjährige handelte und dass Missbrauch, auch an erwachsenen Frauen, stattgefunden hat.

                  @stubenhocker @svenscholz @sixtus

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                  stubenhocker@troet.cafe
                  schrieb zuletzt editiert von
                  #80

                  @mina
                  Also vor dem Gesetz sollte das egal sein. Auf der Strasse erlebe ich aber eher, dass eine Frau zu schlagen schlimmer sei als einen Mann. 🤷‍♂️
                  @divVerent @svenscholz @sixtus

                  stubenhocker@troet.cafeS 1 Antwort Letzte Antwort
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                  • mina@berlin.socialM mina@berlin.social

                    @divVerent

                    Muss man das überhaupt in dem Zusammenhang?

                    Wären die Verbrechen mehr oder weniger schlimm, wenn auch Jungs betroffen wären?

                    Entscheidend ist doch, dass es sich um Minderjährige handelte und dass Missbrauch, auch an erwachsenen Frauen, stattgefunden hat.

                    @stubenhocker @svenscholz @sixtus

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                    schrieb zuletzt editiert von
                    #81

                    @mina @stubenhocker @svenscholz @sixtus In den USA würde es kaum einen interessieren, wären es "nur" Jungen gewesen 😞

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • mina@berlin.socialM mina@berlin.social

                      @stubenhocker

                      Grundsätzlich bist du ab 18 voll strafmündig. Gerichte haben aber bis 21 einen Ermessensspielraum, ob sie das Jugendstrafrecht zur Anwendung bringen.

                      Die Altersgrenzen sind in Deutschland schon recht sinnvoll definiert.

                      @svenscholz @divVerent @sixtus

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                      schrieb zuletzt editiert von
                      #82

                      @mina
                      Das mit dem Ermessensspielraum ist, dass man von 18-20,99 noch nach Jugendstrafrecht verurteilt werden darf, oder? @svenscholz @divVerent @sixtus

                      mina@berlin.socialM 1 Antwort Letzte Antwort
                      0
                      • stubenhocker@troet.cafeS stubenhocker@troet.cafe

                        @mina
                        Also vor dem Gesetz sollte das egal sein. Auf der Strasse erlebe ich aber eher, dass eine Frau zu schlagen schlimmer sei als einen Mann. 🤷‍♂️
                        @divVerent @svenscholz @sixtus

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                        stubenhocker@troet.cafe
                        schrieb zuletzt editiert von
                        #83

                        @mina
                        Und unter Gefängnisinsassen gelten dann nochmal gaaanz andere "Gesetze"! Von daher ist es, wenn es emotional darum geht wie schlimm jemand für seine Tat büßen soll, sehr entscheidend. 🙄
                        @divVerent @svenscholz @sixtus

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                          @Josef_K_Punkt
                          Der Text ist evtl. ja KI generiert... @satyr1349 @sixtus
                          randithree@mastodon.socialR This user is from outside of this forum
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                          randithree@mastodon.social
                          schrieb zuletzt editiert von
                          #84

                          @hiker @satyr1349 @sixtus @Josef_K_Punkt
                          Und das heißt?

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • stubenhocker@troet.cafeS stubenhocker@troet.cafe

                            @mina
                            Das mit dem Ermessensspielraum ist, dass man von 18-20,99 noch nach Jugendstrafrecht verurteilt werden darf, oder? @svenscholz @divVerent @sixtus

                            mina@berlin.socialM This user is from outside of this forum
                            mina@berlin.socialM This user is from outside of this forum
                            mina@berlin.social
                            schrieb zuletzt editiert von
                            #85

                            @stubenhocker

                            Ja. Wenn das Gericht zu dem Schluss kommt, dass die angeklagte Person noch nicht ganz die übliche emotionale Reife eines Erwachsenen hat.

                            @svenscholz @divVerent @sixtus

                            1 Antwort Letzte Antwort
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