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  3. Bin letztes Jahr in #Zittau mal die B96 hoch geradelt, um zu dokumentieren, ob bzw.

Bin letztes Jahr in #Zittau mal die B96 hoch geradelt, um zu dokumentieren, ob bzw.

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187 Beiträge 58 Kommentatoren 19 Aufrufe
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  • lehrerseele@mastodon.socialL lehrerseele@mastodon.social

    @Azetbur @advancingu @E @GegenAutogewalt

    Ja, natürlich. Deshalb war ja eine meiner Fragen, ob jemand weiß, ob sich das in den letzten 35 Jahren mal signifikant geändert hat, welche Regeln für Radfahrer gelten. 😉

    azetbur@dresden.networkA This user is from outside of this forum
    azetbur@dresden.networkA This user is from outside of this forum
    azetbur@dresden.network
    schrieb zuletzt editiert von
    #144

    @lehrerseele @advancingu @E @GegenAutogewalt war auch keim vorwurf. Betrifft ja alle. Mich selbst ja auch.

    1 Antwort Letzte Antwort
    0
    • ff7@freiburg.socialF ff7@freiburg.social

      @Azetbur @E @advancingu @GegenAutogewalt heute ausm Spiegel gelernt:

      Der vorgeschriebene Sicherheitsabstand bei Überholvorgängen dient dem Schutz von Menschenleben und ist keine unverbindliche Empfehlung.

      datenhalde@nrw.socialD This user is from outside of this forum
      datenhalde@nrw.socialD This user is from outside of this forum
      datenhalde@nrw.social
      schrieb zuletzt editiert von
      #145

      @ff7
      Wo stand das denn? Hast du eine konkrete Quelle?
      @Azetbur @E @advancingu @GegenAutogewalt

      ff7@freiburg.socialF 1 Antwort Letzte Antwort
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      • datenhalde@nrw.socialD datenhalde@nrw.social

        @ff7
        Wo stand das denn? Hast du eine konkrete Quelle?
        @Azetbur @E @advancingu @GegenAutogewalt

        ff7@freiburg.socialF This user is from outside of this forum
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        ff7@freiburg.social
        schrieb zuletzt editiert von
        #146

        @datenhalde

        Kuckst dub hier und thread.
        Natürlich stand es nicht genau so da 😳
        https://mstdn.social/@berlincyclingdiary/116029091488941980

        @Azetbur @E @advancingu @GegenAutogewalt

        datenhalde@nrw.socialD 1 Antwort Letzte Antwort
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        • ff7@freiburg.socialF ff7@freiburg.social

          @datenhalde

          Kuckst dub hier und thread.
          Natürlich stand es nicht genau so da 😳
          https://mstdn.social/@berlincyclingdiary/116029091488941980

          @Azetbur @E @advancingu @GegenAutogewalt

          datenhalde@nrw.socialD This user is from outside of this forum
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          datenhalde@nrw.social
          schrieb zuletzt editiert von
          #147

          @ff7
          Ach so ach so, verstehe. Dieses "zweierlei Maß" mal wieder.
          @Azetbur @E @advancingu @GegenAutogewalt

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • advancingu@social.tchncs.deA advancingu@social.tchncs.de

            Hier nun das Schreiben der Staatsanwaltschaft mit Begründung der Einstellung.

            Immerhin wurde bestätigt, dass eine Nötigung gegen mich vorliegt. Die ist nun aber nur auf dem Privatklageweg einzuklagen.

            Ich prüfe gerade, wie ich eine Spendenkampagne starten kann, um die ca. 2.000€ Klagekosten dafür vorzustrecken. Sofern der Prozess gewonnen wird und die Kosten zurückerstattet werden, spende ich den Betrag dann an die Kampagne https://www.oeffentliches-interesse-autogewalt.de/

            @GegenAutogewalt @Azetbur @Lichdi @quino_schuetz

            #motorisiertegewalt #autojustiz

            leipoa@det.socialL This user is from outside of this forum
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            leipoa@det.social
            schrieb zuletzt editiert von
            #148

            @advancingu

            Wenn die Spendenkampagne startet, sag gern Bescheid. Ich bin dabei.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • lehrerseele@mastodon.socialL lehrerseele@mastodon.social

              @realSiegfried @advancingu @E @GegenAutogewalt @Azetbur

              Das haben wir tatsächlich nicht gelernt, sondern geradeaus und dann mit dem kreuzenden Verkehr nochmal geradeaus.

              realsiegfried@troet.cafeR This user is from outside of this forum
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              realsiegfried@troet.cafe
              schrieb zuletzt editiert von
              #149

              @advancingu @E @GegenAutogewalt @Azetbur @lehrerseele Ja, wahrscheinlich als kleine Kinder. Bei uns gab es in der 8. Klasse ein Update von einem Polizisten, der in die Schule kam.

              lehrerseele@mastodon.socialL 1 Antwort Letzte Antwort
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              • lichdi@dresden.networkL lichdi@dresden.network

                @kdhberlin_ @EarlyTwix @advancingu @GegenAutogewalt @Azetbur @quino_schuetz es ist das übliche Vorgehen

                mango@social.tchncs.deM This user is from outside of this forum
                mango@social.tchncs.deM This user is from outside of this forum
                mango@social.tchncs.de
                schrieb zuletzt editiert von
                #150

                @Lichdi

                Was bedeutet hier »übliches Verfahren«? Ein Kommentar im juraforum¹ zum (besonderen) öffentlichen Interesse:
                »Es gibt jedoch Ausnahmen [vom Privatklageverfahren], bei denen das öffentliche Interesse eine Rolle spielt und die Staatsanwaltschaft eine öffentliche Klage erheben kann. Dies ist dann der Fall, wenn ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht, beispielsweise bei Delikten..., die Auswirkungen auf eine Vielzahl von Personen haben.«

                Ich denke, es ist unstrittig, dass bei Verkehrsdelikten wie dem beschriebenen durchaus eine Vielzahl von Personen betroffen ist und zukünftig sein wird, wenn solches Fehlverhalten nicht angemessen geahndet wird.

                ¹ https://www.juraforum.de/lexikon/oeffentliches-interesse

                @kdhberlin_ @EarlyTwix @advancingu @GegenAutogewalt @Azetbur @quino_schuetz

                lichdi@dresden.networkL quino_schuetz@norden.socialQ 2 Antworten Letzte Antwort
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                • earlytwix@sueden.socialE earlytwix@sueden.social

                  @advancingu @GegenAutogewalt @Azetbur @Lichdi @quino_schuetz

                  Ich verstehe nicht, dass die Staatsanwaltschaft regelmäßig meint kein öffentliches Interesse liege vor. Natürlich gibt es ein öffentliches Interesse daran dass Leute nicht andere Leute bewußt gefähreden und sich noch damit brüsten, dass sie sie nicht bewußt gleich verletzt haben sondern Verletzung nur billigend in Kauf genommen haben. Natürlich ist das Absicht. Sagt die Person ja selbst

                  lichdi@dresden.networkL This user is from outside of this forum
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                  lichdi@dresden.network
                  schrieb zuletzt editiert von
                  #151

                  @EarlyTwix @advancingu @GegenAutogewalt @Azetbur @quino_schuetz

                  1 Antwort Letzte Antwort
                  0
                  • neuimneuland@mastodon.socialN neuimneuland@mastodon.social

                    @jaulemann @advancingu @GegenAutogewalt @Azetbur Dieses "kein öffentliches Interesse" soll eigentlich die Justiz entlasten bei privatem Zwist zwischen 2 Personen. Wenn man aber nur, weil man Radfahrer ist, von Autoidioten beleidigt, bedroht, genötigt, gefährdet wird, ist das ja kein Streit zwischen 2 Individuen. Man wird zufälliges Opfer einfach nur weil man auf einem Fahrrad sitzt, das würde auch andere Leute treffen. Insofern ist natürlich öffentliches Interesse gegeben.

                    lichdi@dresden.networkL This user is from outside of this forum
                    lichdi@dresden.networkL This user is from outside of this forum
                    lichdi@dresden.network
                    schrieb zuletzt editiert von
                    #152

                    @neuimneuland @jaulemann @advancingu @GegenAutogewalt @Azetbur

                    1 Antwort Letzte Antwort
                    0
                    • mango@social.tchncs.deM mango@social.tchncs.de

                      @Lichdi

                      Was bedeutet hier »übliches Verfahren«? Ein Kommentar im juraforum¹ zum (besonderen) öffentlichen Interesse:
                      »Es gibt jedoch Ausnahmen [vom Privatklageverfahren], bei denen das öffentliche Interesse eine Rolle spielt und die Staatsanwaltschaft eine öffentliche Klage erheben kann. Dies ist dann der Fall, wenn ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht, beispielsweise bei Delikten..., die Auswirkungen auf eine Vielzahl von Personen haben.«

                      Ich denke, es ist unstrittig, dass bei Verkehrsdelikten wie dem beschriebenen durchaus eine Vielzahl von Personen betroffen ist und zukünftig sein wird, wenn solches Fehlverhalten nicht angemessen geahndet wird.

                      ¹ https://www.juraforum.de/lexikon/oeffentliches-interesse

                      @kdhberlin_ @EarlyTwix @advancingu @GegenAutogewalt @Azetbur @quino_schuetz

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                      lichdi@dresden.network
                      schrieb zuletzt editiert von
                      #153

                      @mango @kdhberlin_ @EarlyTwix @advancingu @GegenAutogewalt @Azetbur @quino_schuetz

                      mango@social.tchncs.deM 1 Antwort Letzte Antwort
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                      • lichdi@dresden.networkL lichdi@dresden.network

                        @mango @kdhberlin_ @EarlyTwix @advancingu @GegenAutogewalt @Azetbur @quino_schuetz

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                        mango@social.tchncs.de
                        schrieb zuletzt editiert von
                        #154

                        @Lichdi

                        ?

                        Was willst du mir damit sagen?

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • realsiegfried@troet.cafeR realsiegfried@troet.cafe

                          @advancingu @E @GegenAutogewalt @Azetbur @lehrerseele Ja, wahrscheinlich als kleine Kinder. Bei uns gab es in der 8. Klasse ein Update von einem Polizisten, der in die Schule kam.

                          lehrerseele@mastodon.socialL This user is from outside of this forum
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                          lehrerseele@mastodon.social
                          schrieb zuletzt editiert von
                          #155

                          @realSiegfried @advancingu @E @GegenAutogewalt @Azetbur

                          Sowas gab's bei uns nicht. Bei uns wurde gleich erklärt, man müsste das sonst machen wie die Autos und da müsste man so viel im Auge behalten, deshalb ist es sicherer, "Trick 17" zu verwenden. Ich fahre an großen Straßen heute noch Trick 17. 🙂

                          realsiegfried@troet.cafeR 1 Antwort Letzte Antwort
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                          • lehrerseele@mastodon.socialL lehrerseele@mastodon.social

                            @realSiegfried @advancingu @E @GegenAutogewalt @Azetbur

                            Sowas gab's bei uns nicht. Bei uns wurde gleich erklärt, man müsste das sonst machen wie die Autos und da müsste man so viel im Auge behalten, deshalb ist es sicherer, "Trick 17" zu verwenden. Ich fahre an großen Straßen heute noch Trick 17. 🙂

                            realsiegfried@troet.cafeR This user is from outside of this forum
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                            realsiegfried@troet.cafe
                            schrieb zuletzt editiert von
                            #156

                            @advancingu @E @GegenAutogewalt @Azetbur @lehrerseele Na ja. Sicherer fühle ich mich nicht, wenn ich geradeaus fahren möchte und am rechten Kantstein folgend über eine Rechtsabbiegerspur geradeaus fahre.
                            Oder hab ich dich falsch verstanden?

                            lehrerseele@mastodon.socialL 1 Antwort Letzte Antwort
                            0
                            • realsiegfried@troet.cafeR realsiegfried@troet.cafe

                              @advancingu @E @GegenAutogewalt @Azetbur @lehrerseele Na ja. Sicherer fühle ich mich nicht, wenn ich geradeaus fahren möchte und am rechten Kantstein folgend über eine Rechtsabbiegerspur geradeaus fahre.
                              Oder hab ich dich falsch verstanden?

                              lehrerseele@mastodon.socialL This user is from outside of this forum
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                              lehrerseele@mastodon.social
                              schrieb zuletzt editiert von
                              #157

                              @realSiegfried @advancingu @E @GegenAutogewalt @Azetbur

                              Hast du. Es ging um das Linksabbiegen.

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              0
                              • mango@social.tchncs.deM mango@social.tchncs.de

                                @Lichdi

                                Was bedeutet hier »übliches Verfahren«? Ein Kommentar im juraforum¹ zum (besonderen) öffentlichen Interesse:
                                »Es gibt jedoch Ausnahmen [vom Privatklageverfahren], bei denen das öffentliche Interesse eine Rolle spielt und die Staatsanwaltschaft eine öffentliche Klage erheben kann. Dies ist dann der Fall, wenn ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht, beispielsweise bei Delikten..., die Auswirkungen auf eine Vielzahl von Personen haben.«

                                Ich denke, es ist unstrittig, dass bei Verkehrsdelikten wie dem beschriebenen durchaus eine Vielzahl von Personen betroffen ist und zukünftig sein wird, wenn solches Fehlverhalten nicht angemessen geahndet wird.

                                ¹ https://www.juraforum.de/lexikon/oeffentliches-interesse

                                @kdhberlin_ @EarlyTwix @advancingu @GegenAutogewalt @Azetbur @quino_schuetz

                                quino_schuetz@norden.socialQ This user is from outside of this forum
                                quino_schuetz@norden.socialQ This user is from outside of this forum
                                quino_schuetz@norden.social
                                schrieb zuletzt editiert von
                                #158

                                @mango Ob sich #Autopolizei und #Autojustiz von einem Kommentar in einen Juraforum beeindrucken lassen, erscheint äußerst zweifelhaft. Hier rennst du offene Türen ein.
                                @Lichdi @kdhberlin_ @EarlyTwix @advancingu @GegenAutogewalt @Azetbur

                                mango@social.tchncs.deM 1 Antwort Letzte Antwort
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                                • quino_schuetz@norden.socialQ quino_schuetz@norden.social

                                  @mango Ob sich #Autopolizei und #Autojustiz von einem Kommentar in einen Juraforum beeindrucken lassen, erscheint äußerst zweifelhaft. Hier rennst du offene Türen ein.
                                  @Lichdi @kdhberlin_ @EarlyTwix @advancingu @GegenAutogewalt @Azetbur

                                  mango@social.tchncs.deM This user is from outside of this forum
                                  mango@social.tchncs.deM This user is from outside of this forum
                                  mango@social.tchncs.de
                                  schrieb zuletzt editiert von
                                  #159

                                  @quino_schuetz

                                  Mir ist es egal, wer sich wovon beeindrucken lässt. Mich interessiert die Rechtsgrundlage, auf deren Basis ein Verhalten wie das der StA, das @Lichdi nannte, rechtens sein könnte. Ich sehe diese Grundlage nämlich nicht.

                                  Deswegen meine Frage an den Rechtsgelehrten, wieso das Ablehnen des Vorliegens eines öffentlichen Interesses bei der Ahndung offensichticher und bewiesener strafrechtlich relevanter Taten »üblich« ist und wieso dieses übliche Nichtverfolgen solcher Taten überhaupt rechtskonform sein soll.

                                  @Lichdi @kdhberlin_ @EarlyTwix @advancingu @GegenAutogewalt @Azetbur

                                  quino_schuetz@norden.socialQ azetbur@dresden.networkA 2 Antworten Letzte Antwort
                                  0
                                  • mango@social.tchncs.deM mango@social.tchncs.de

                                    @quino_schuetz

                                    Mir ist es egal, wer sich wovon beeindrucken lässt. Mich interessiert die Rechtsgrundlage, auf deren Basis ein Verhalten wie das der StA, das @Lichdi nannte, rechtens sein könnte. Ich sehe diese Grundlage nämlich nicht.

                                    Deswegen meine Frage an den Rechtsgelehrten, wieso das Ablehnen des Vorliegens eines öffentlichen Interesses bei der Ahndung offensichticher und bewiesener strafrechtlich relevanter Taten »üblich« ist und wieso dieses übliche Nichtverfolgen solcher Taten überhaupt rechtskonform sein soll.

                                    @Lichdi @kdhberlin_ @EarlyTwix @advancingu @GegenAutogewalt @Azetbur

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                                    schrieb zuletzt editiert von
                                    #160

                                    @mango 🎶 Das ist die Frage aller Fragen … 🎶
                                    Die machen das kraft ihrer Wassersuppe, um nicht zu sagen: #Motonormativity. Konkrete Rechtsnormen braucht es dafür nicht. Sie haben ja (noch) nichts zu befürchten. Aber das will @GegenAutogewalt ja per Bundestagspetition ändern.
                                    @Lichdi @kdhberlin_ @EarlyTwix @advancingu @Azetbur

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                      @quino_schuetz

                                      Mir ist es egal, wer sich wovon beeindrucken lässt. Mich interessiert die Rechtsgrundlage, auf deren Basis ein Verhalten wie das der StA, das @Lichdi nannte, rechtens sein könnte. Ich sehe diese Grundlage nämlich nicht.

                                      Deswegen meine Frage an den Rechtsgelehrten, wieso das Ablehnen des Vorliegens eines öffentlichen Interesses bei der Ahndung offensichticher und bewiesener strafrechtlich relevanter Taten »üblich« ist und wieso dieses übliche Nichtverfolgen solcher Taten überhaupt rechtskonform sein soll.

                                      @Lichdi @kdhberlin_ @EarlyTwix @advancingu @GegenAutogewalt @Azetbur

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                                      schrieb zuletzt editiert von
                                      #161

                                      @mango @quino_schuetz @Lichdi @kdhberlin_ @EarlyTwix @advancingu @GegenAutogewalt schau mal hier. Da haben wir es versucht zu erklären.

                                      https://www.oeffentliches-interesse-autogewalt.de/begruendung/

                                      mango@social.tchncs.deM 1 Antwort Letzte Antwort
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                                        @mango @quino_schuetz @Lichdi @kdhberlin_ @EarlyTwix @advancingu @GegenAutogewalt schau mal hier. Da haben wir es versucht zu erklären.

                                        https://www.oeffentliches-interesse-autogewalt.de/begruendung/

                                        mango@social.tchncs.deM This user is from outside of this forum
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                                        schrieb zuletzt editiert von
                                        #162

                                        @Azetbur @Lichdi

                                        Danke für den mehr als erhellenden Link.

                                        Dann haben wir es hier anscheinend mit einer »veralteten« Rechtsauslegung durch die StA zu tun, die aus einer Zeit stammt, als die Rücksichtslosigkeit, der Egoismus und die Aggression von Menschen noch Ausnahmen waren und Autos noch nicht als Waffen benutzt wurden. Und als viel weniger als heute Fahrrad gefahren wurde.

                                        Zeit, veraltete Rechtsauffassungen zu aktualisieren. Die Argumente dafür scheinen unwiderlegbar.

                                        @quino_schuetz
                                        @kdhberlin_ @EarlyTwix @advancingu @GegenAutogewalt

                                        azetbur@dresden.networkA gegenautogewalt@dresden.networkG 2 Antworten Letzte Antwort
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                                        • mango@social.tchncs.deM mango@social.tchncs.de

                                          @Azetbur @Lichdi

                                          Danke für den mehr als erhellenden Link.

                                          Dann haben wir es hier anscheinend mit einer »veralteten« Rechtsauslegung durch die StA zu tun, die aus einer Zeit stammt, als die Rücksichtslosigkeit, der Egoismus und die Aggression von Menschen noch Ausnahmen waren und Autos noch nicht als Waffen benutzt wurden. Und als viel weniger als heute Fahrrad gefahren wurde.

                                          Zeit, veraltete Rechtsauffassungen zu aktualisieren. Die Argumente dafür scheinen unwiderlegbar.

                                          @quino_schuetz
                                          @kdhberlin_ @EarlyTwix @advancingu @GegenAutogewalt

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                                          schrieb zuletzt editiert von
                                          #163

                                          @mango @Lichdi @quino_schuetz @kdhberlin_ @EarlyTwix @advancingu @GegenAutogewalt das wollen wir versuchen. Es muss sich endlich etwas ändern

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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