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  3. Bin letztes Jahr in #Zittau mal die B96 hoch geradelt, um zu dokumentieren, ob bzw.

Bin letztes Jahr in #Zittau mal die B96 hoch geradelt, um zu dokumentieren, ob bzw.

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187 Beiträge 58 Kommentatoren 19 Aufrufe
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  • advancingu@social.tchncs.deA advancingu@social.tchncs.de

    Hier nun das Schreiben der Staatsanwaltschaft mit Begründung der Einstellung.

    Immerhin wurde bestätigt, dass eine Nötigung gegen mich vorliegt. Die ist nun aber nur auf dem Privatklageweg einzuklagen.

    Ich prüfe gerade, wie ich eine Spendenkampagne starten kann, um die ca. 2.000€ Klagekosten dafür vorzustrecken. Sofern der Prozess gewonnen wird und die Kosten zurückerstattet werden, spende ich den Betrag dann an die Kampagne https://www.oeffentliches-interesse-autogewalt.de/

    @GegenAutogewalt @Azetbur @Lichdi @quino_schuetz

    #motorisiertegewalt #autojustiz

    leipoa@det.socialL This user is from outside of this forum
    leipoa@det.socialL This user is from outside of this forum
    leipoa@det.social
    schrieb zuletzt editiert von
    #148

    @advancingu

    Wenn die Spendenkampagne startet, sag gern Bescheid. Ich bin dabei.

    1 Antwort Letzte Antwort
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    • lehrerseele@mastodon.socialL lehrerseele@mastodon.social

      @realSiegfried @advancingu @E @GegenAutogewalt @Azetbur

      Das haben wir tatsächlich nicht gelernt, sondern geradeaus und dann mit dem kreuzenden Verkehr nochmal geradeaus.

      realsiegfried@troet.cafeR This user is from outside of this forum
      realsiegfried@troet.cafeR This user is from outside of this forum
      realsiegfried@troet.cafe
      schrieb zuletzt editiert von
      #149

      @advancingu @E @GegenAutogewalt @Azetbur @lehrerseele Ja, wahrscheinlich als kleine Kinder. Bei uns gab es in der 8. Klasse ein Update von einem Polizisten, der in die Schule kam.

      lehrerseele@mastodon.socialL 1 Antwort Letzte Antwort
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      • lichdi@dresden.networkL lichdi@dresden.network

        @kdhberlin_ @EarlyTwix @advancingu @GegenAutogewalt @Azetbur @quino_schuetz es ist das übliche Vorgehen

        mango@social.tchncs.deM This user is from outside of this forum
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        mango@social.tchncs.de
        schrieb zuletzt editiert von
        #150

        @Lichdi

        Was bedeutet hier »übliches Verfahren«? Ein Kommentar im juraforum¹ zum (besonderen) öffentlichen Interesse:
        »Es gibt jedoch Ausnahmen [vom Privatklageverfahren], bei denen das öffentliche Interesse eine Rolle spielt und die Staatsanwaltschaft eine öffentliche Klage erheben kann. Dies ist dann der Fall, wenn ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht, beispielsweise bei Delikten..., die Auswirkungen auf eine Vielzahl von Personen haben.«

        Ich denke, es ist unstrittig, dass bei Verkehrsdelikten wie dem beschriebenen durchaus eine Vielzahl von Personen betroffen ist und zukünftig sein wird, wenn solches Fehlverhalten nicht angemessen geahndet wird.

        ¹ https://www.juraforum.de/lexikon/oeffentliches-interesse

        @kdhberlin_ @EarlyTwix @advancingu @GegenAutogewalt @Azetbur @quino_schuetz

        lichdi@dresden.networkL quino_schuetz@norden.socialQ 2 Antworten Letzte Antwort
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        • earlytwix@sueden.socialE earlytwix@sueden.social

          @advancingu @GegenAutogewalt @Azetbur @Lichdi @quino_schuetz

          Ich verstehe nicht, dass die Staatsanwaltschaft regelmäßig meint kein öffentliches Interesse liege vor. Natürlich gibt es ein öffentliches Interesse daran dass Leute nicht andere Leute bewußt gefähreden und sich noch damit brüsten, dass sie sie nicht bewußt gleich verletzt haben sondern Verletzung nur billigend in Kauf genommen haben. Natürlich ist das Absicht. Sagt die Person ja selbst

          lichdi@dresden.networkL This user is from outside of this forum
          lichdi@dresden.networkL This user is from outside of this forum
          lichdi@dresden.network
          schrieb zuletzt editiert von
          #151

          @EarlyTwix @advancingu @GegenAutogewalt @Azetbur @quino_schuetz

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • neuimneuland@mastodon.socialN neuimneuland@mastodon.social

            @jaulemann @advancingu @GegenAutogewalt @Azetbur Dieses "kein öffentliches Interesse" soll eigentlich die Justiz entlasten bei privatem Zwist zwischen 2 Personen. Wenn man aber nur, weil man Radfahrer ist, von Autoidioten beleidigt, bedroht, genötigt, gefährdet wird, ist das ja kein Streit zwischen 2 Individuen. Man wird zufälliges Opfer einfach nur weil man auf einem Fahrrad sitzt, das würde auch andere Leute treffen. Insofern ist natürlich öffentliches Interesse gegeben.

            lichdi@dresden.networkL This user is from outside of this forum
            lichdi@dresden.networkL This user is from outside of this forum
            lichdi@dresden.network
            schrieb zuletzt editiert von
            #152

            @neuimneuland @jaulemann @advancingu @GegenAutogewalt @Azetbur

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • mango@social.tchncs.deM mango@social.tchncs.de

              @Lichdi

              Was bedeutet hier »übliches Verfahren«? Ein Kommentar im juraforum¹ zum (besonderen) öffentlichen Interesse:
              »Es gibt jedoch Ausnahmen [vom Privatklageverfahren], bei denen das öffentliche Interesse eine Rolle spielt und die Staatsanwaltschaft eine öffentliche Klage erheben kann. Dies ist dann der Fall, wenn ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht, beispielsweise bei Delikten..., die Auswirkungen auf eine Vielzahl von Personen haben.«

              Ich denke, es ist unstrittig, dass bei Verkehrsdelikten wie dem beschriebenen durchaus eine Vielzahl von Personen betroffen ist und zukünftig sein wird, wenn solches Fehlverhalten nicht angemessen geahndet wird.

              ¹ https://www.juraforum.de/lexikon/oeffentliches-interesse

              @kdhberlin_ @EarlyTwix @advancingu @GegenAutogewalt @Azetbur @quino_schuetz

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              lichdi@dresden.network
              schrieb zuletzt editiert von
              #153

              @mango @kdhberlin_ @EarlyTwix @advancingu @GegenAutogewalt @Azetbur @quino_schuetz

              mango@social.tchncs.deM 1 Antwort Letzte Antwort
              0
              • lichdi@dresden.networkL lichdi@dresden.network

                @mango @kdhberlin_ @EarlyTwix @advancingu @GegenAutogewalt @Azetbur @quino_schuetz

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                mango@social.tchncs.de
                schrieb zuletzt editiert von
                #154

                @Lichdi

                ?

                Was willst du mir damit sagen?

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • realsiegfried@troet.cafeR realsiegfried@troet.cafe

                  @advancingu @E @GegenAutogewalt @Azetbur @lehrerseele Ja, wahrscheinlich als kleine Kinder. Bei uns gab es in der 8. Klasse ein Update von einem Polizisten, der in die Schule kam.

                  lehrerseele@mastodon.socialL This user is from outside of this forum
                  lehrerseele@mastodon.socialL This user is from outside of this forum
                  lehrerseele@mastodon.social
                  schrieb zuletzt editiert von
                  #155

                  @realSiegfried @advancingu @E @GegenAutogewalt @Azetbur

                  Sowas gab's bei uns nicht. Bei uns wurde gleich erklärt, man müsste das sonst machen wie die Autos und da müsste man so viel im Auge behalten, deshalb ist es sicherer, "Trick 17" zu verwenden. Ich fahre an großen Straßen heute noch Trick 17. 🙂

                  realsiegfried@troet.cafeR 1 Antwort Letzte Antwort
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                  • lehrerseele@mastodon.socialL lehrerseele@mastodon.social

                    @realSiegfried @advancingu @E @GegenAutogewalt @Azetbur

                    Sowas gab's bei uns nicht. Bei uns wurde gleich erklärt, man müsste das sonst machen wie die Autos und da müsste man so viel im Auge behalten, deshalb ist es sicherer, "Trick 17" zu verwenden. Ich fahre an großen Straßen heute noch Trick 17. 🙂

                    realsiegfried@troet.cafeR This user is from outside of this forum
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                    realsiegfried@troet.cafe
                    schrieb zuletzt editiert von
                    #156

                    @advancingu @E @GegenAutogewalt @Azetbur @lehrerseele Na ja. Sicherer fühle ich mich nicht, wenn ich geradeaus fahren möchte und am rechten Kantstein folgend über eine Rechtsabbiegerspur geradeaus fahre.
                    Oder hab ich dich falsch verstanden?

                    lehrerseele@mastodon.socialL 1 Antwort Letzte Antwort
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                    • realsiegfried@troet.cafeR realsiegfried@troet.cafe

                      @advancingu @E @GegenAutogewalt @Azetbur @lehrerseele Na ja. Sicherer fühle ich mich nicht, wenn ich geradeaus fahren möchte und am rechten Kantstein folgend über eine Rechtsabbiegerspur geradeaus fahre.
                      Oder hab ich dich falsch verstanden?

                      lehrerseele@mastodon.socialL This user is from outside of this forum
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                      lehrerseele@mastodon.social
                      schrieb zuletzt editiert von
                      #157

                      @realSiegfried @advancingu @E @GegenAutogewalt @Azetbur

                      Hast du. Es ging um das Linksabbiegen.

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • mango@social.tchncs.deM mango@social.tchncs.de

                        @Lichdi

                        Was bedeutet hier »übliches Verfahren«? Ein Kommentar im juraforum¹ zum (besonderen) öffentlichen Interesse:
                        »Es gibt jedoch Ausnahmen [vom Privatklageverfahren], bei denen das öffentliche Interesse eine Rolle spielt und die Staatsanwaltschaft eine öffentliche Klage erheben kann. Dies ist dann der Fall, wenn ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht, beispielsweise bei Delikten..., die Auswirkungen auf eine Vielzahl von Personen haben.«

                        Ich denke, es ist unstrittig, dass bei Verkehrsdelikten wie dem beschriebenen durchaus eine Vielzahl von Personen betroffen ist und zukünftig sein wird, wenn solches Fehlverhalten nicht angemessen geahndet wird.

                        ¹ https://www.juraforum.de/lexikon/oeffentliches-interesse

                        @kdhberlin_ @EarlyTwix @advancingu @GegenAutogewalt @Azetbur @quino_schuetz

                        quino_schuetz@norden.socialQ This user is from outside of this forum
                        quino_schuetz@norden.socialQ This user is from outside of this forum
                        quino_schuetz@norden.social
                        schrieb zuletzt editiert von
                        #158

                        @mango Ob sich #Autopolizei und #Autojustiz von einem Kommentar in einen Juraforum beeindrucken lassen, erscheint äußerst zweifelhaft. Hier rennst du offene Türen ein.
                        @Lichdi @kdhberlin_ @EarlyTwix @advancingu @GegenAutogewalt @Azetbur

                        mango@social.tchncs.deM 1 Antwort Letzte Antwort
                        0
                        • quino_schuetz@norden.socialQ quino_schuetz@norden.social

                          @mango Ob sich #Autopolizei und #Autojustiz von einem Kommentar in einen Juraforum beeindrucken lassen, erscheint äußerst zweifelhaft. Hier rennst du offene Türen ein.
                          @Lichdi @kdhberlin_ @EarlyTwix @advancingu @GegenAutogewalt @Azetbur

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                          mango@social.tchncs.de
                          schrieb zuletzt editiert von
                          #159

                          @quino_schuetz

                          Mir ist es egal, wer sich wovon beeindrucken lässt. Mich interessiert die Rechtsgrundlage, auf deren Basis ein Verhalten wie das der StA, das @Lichdi nannte, rechtens sein könnte. Ich sehe diese Grundlage nämlich nicht.

                          Deswegen meine Frage an den Rechtsgelehrten, wieso das Ablehnen des Vorliegens eines öffentlichen Interesses bei der Ahndung offensichticher und bewiesener strafrechtlich relevanter Taten »üblich« ist und wieso dieses übliche Nichtverfolgen solcher Taten überhaupt rechtskonform sein soll.

                          @Lichdi @kdhberlin_ @EarlyTwix @advancingu @GegenAutogewalt @Azetbur

                          quino_schuetz@norden.socialQ azetbur@dresden.networkA 2 Antworten Letzte Antwort
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                          • mango@social.tchncs.deM mango@social.tchncs.de

                            @quino_schuetz

                            Mir ist es egal, wer sich wovon beeindrucken lässt. Mich interessiert die Rechtsgrundlage, auf deren Basis ein Verhalten wie das der StA, das @Lichdi nannte, rechtens sein könnte. Ich sehe diese Grundlage nämlich nicht.

                            Deswegen meine Frage an den Rechtsgelehrten, wieso das Ablehnen des Vorliegens eines öffentlichen Interesses bei der Ahndung offensichticher und bewiesener strafrechtlich relevanter Taten »üblich« ist und wieso dieses übliche Nichtverfolgen solcher Taten überhaupt rechtskonform sein soll.

                            @Lichdi @kdhberlin_ @EarlyTwix @advancingu @GegenAutogewalt @Azetbur

                            quino_schuetz@norden.socialQ This user is from outside of this forum
                            quino_schuetz@norden.socialQ This user is from outside of this forum
                            quino_schuetz@norden.social
                            schrieb zuletzt editiert von
                            #160

                            @mango 🎶 Das ist die Frage aller Fragen … 🎶
                            Die machen das kraft ihrer Wassersuppe, um nicht zu sagen: #Motonormativity. Konkrete Rechtsnormen braucht es dafür nicht. Sie haben ja (noch) nichts zu befürchten. Aber das will @GegenAutogewalt ja per Bundestagspetition ändern.
                            @Lichdi @kdhberlin_ @EarlyTwix @advancingu @Azetbur

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • mango@social.tchncs.deM mango@social.tchncs.de

                              @quino_schuetz

                              Mir ist es egal, wer sich wovon beeindrucken lässt. Mich interessiert die Rechtsgrundlage, auf deren Basis ein Verhalten wie das der StA, das @Lichdi nannte, rechtens sein könnte. Ich sehe diese Grundlage nämlich nicht.

                              Deswegen meine Frage an den Rechtsgelehrten, wieso das Ablehnen des Vorliegens eines öffentlichen Interesses bei der Ahndung offensichticher und bewiesener strafrechtlich relevanter Taten »üblich« ist und wieso dieses übliche Nichtverfolgen solcher Taten überhaupt rechtskonform sein soll.

                              @Lichdi @kdhberlin_ @EarlyTwix @advancingu @GegenAutogewalt @Azetbur

                              azetbur@dresden.networkA This user is from outside of this forum
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                              azetbur@dresden.network
                              schrieb zuletzt editiert von
                              #161

                              @mango @quino_schuetz @Lichdi @kdhberlin_ @EarlyTwix @advancingu @GegenAutogewalt schau mal hier. Da haben wir es versucht zu erklären.

                              https://www.oeffentliches-interesse-autogewalt.de/begruendung/

                              mango@social.tchncs.deM 1 Antwort Letzte Antwort
                              0
                              • azetbur@dresden.networkA azetbur@dresden.network

                                @mango @quino_schuetz @Lichdi @kdhberlin_ @EarlyTwix @advancingu @GegenAutogewalt schau mal hier. Da haben wir es versucht zu erklären.

                                https://www.oeffentliches-interesse-autogewalt.de/begruendung/

                                mango@social.tchncs.deM This user is from outside of this forum
                                mango@social.tchncs.deM This user is from outside of this forum
                                mango@social.tchncs.de
                                schrieb zuletzt editiert von
                                #162

                                @Azetbur @Lichdi

                                Danke für den mehr als erhellenden Link.

                                Dann haben wir es hier anscheinend mit einer »veralteten« Rechtsauslegung durch die StA zu tun, die aus einer Zeit stammt, als die Rücksichtslosigkeit, der Egoismus und die Aggression von Menschen noch Ausnahmen waren und Autos noch nicht als Waffen benutzt wurden. Und als viel weniger als heute Fahrrad gefahren wurde.

                                Zeit, veraltete Rechtsauffassungen zu aktualisieren. Die Argumente dafür scheinen unwiderlegbar.

                                @quino_schuetz
                                @kdhberlin_ @EarlyTwix @advancingu @GegenAutogewalt

                                azetbur@dresden.networkA gegenautogewalt@dresden.networkG 2 Antworten Letzte Antwort
                                0
                                • mango@social.tchncs.deM mango@social.tchncs.de

                                  @Azetbur @Lichdi

                                  Danke für den mehr als erhellenden Link.

                                  Dann haben wir es hier anscheinend mit einer »veralteten« Rechtsauslegung durch die StA zu tun, die aus einer Zeit stammt, als die Rücksichtslosigkeit, der Egoismus und die Aggression von Menschen noch Ausnahmen waren und Autos noch nicht als Waffen benutzt wurden. Und als viel weniger als heute Fahrrad gefahren wurde.

                                  Zeit, veraltete Rechtsauffassungen zu aktualisieren. Die Argumente dafür scheinen unwiderlegbar.

                                  @quino_schuetz
                                  @kdhberlin_ @EarlyTwix @advancingu @GegenAutogewalt

                                  azetbur@dresden.networkA This user is from outside of this forum
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                                  schrieb zuletzt editiert von
                                  #163

                                  @mango @Lichdi @quino_schuetz @kdhberlin_ @EarlyTwix @advancingu @GegenAutogewalt das wollen wir versuchen. Es muss sich endlich etwas ändern

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  0
                                  • mango@social.tchncs.deM mango@social.tchncs.de

                                    @Azetbur @Lichdi

                                    Danke für den mehr als erhellenden Link.

                                    Dann haben wir es hier anscheinend mit einer »veralteten« Rechtsauslegung durch die StA zu tun, die aus einer Zeit stammt, als die Rücksichtslosigkeit, der Egoismus und die Aggression von Menschen noch Ausnahmen waren und Autos noch nicht als Waffen benutzt wurden. Und als viel weniger als heute Fahrrad gefahren wurde.

                                    Zeit, veraltete Rechtsauffassungen zu aktualisieren. Die Argumente dafür scheinen unwiderlegbar.

                                    @quino_schuetz
                                    @kdhberlin_ @EarlyTwix @advancingu @GegenAutogewalt

                                    gegenautogewalt@dresden.networkG This user is from outside of this forum
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                                    schrieb zuletzt editiert von
                                    #164

                                    @mango @Azetbur @Lichdi @quino_schuetz @kdhberlin_ @EarlyTwix @advancingu es ist höchste Zeit. Mit dem bisherigen Vorgehen ist #visionzero nicht machbar

                                    mango@social.tchncs.deM 1 Antwort Letzte Antwort
                                    0
                                    • gegenautogewalt@dresden.networkG gegenautogewalt@dresden.network

                                      @mango @Azetbur @Lichdi @quino_schuetz @kdhberlin_ @EarlyTwix @advancingu es ist höchste Zeit. Mit dem bisherigen Vorgehen ist #visionzero nicht machbar

                                      mango@social.tchncs.deM This user is from outside of this forum
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                                      schrieb zuletzt editiert von
                                      #165

                                      @GegenAutogewalt

                                      »Mit dem bisherigen Vorgehen« meint was? Das Ordnungssystem mit Anzeigen fluten (oder soll ich sagen: behelligen?), die dann doch nur angeblich mangels öffentlichen Interesses in der Ablage Rund entsorgt werden?

                                      @Azetbur @Lichdi @quino_schuetz @kdhberlin_ @EarlyTwix @advancingu

                                      azetbur@dresden.networkA advancingu@social.tchncs.deA quino_schuetz@norden.socialQ 3 Antworten Letzte Antwort
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                                      • mango@social.tchncs.deM mango@social.tchncs.de

                                        @GegenAutogewalt

                                        »Mit dem bisherigen Vorgehen« meint was? Das Ordnungssystem mit Anzeigen fluten (oder soll ich sagen: behelligen?), die dann doch nur angeblich mangels öffentlichen Interesses in der Ablage Rund entsorgt werden?

                                        @Azetbur @Lichdi @quino_schuetz @kdhberlin_ @EarlyTwix @advancingu

                                        azetbur@dresden.networkA This user is from outside of this forum
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                                        azetbur@dresden.network
                                        schrieb zuletzt editiert von
                                        #166

                                        @mango
                                        Niemand flutet das Ordnungssystem. Eine Anzeige ist auch immer aufwand. Wenn überhaupt angezeigt wird, dann nur die richtig krassen fälle. Ansonsten müsste man dafür Geld verlangen.
                                        Und wir haben auch als Radfahrende das Recht, dass unsere Rechte gewahrt und unsere Sicherheit gewährleistet wird.

                                        Dazukommt, dass die Vorfälle aktenkundig werden müssen. Die ganzen Statistiken blenden sonst die Probleme des Fuß- und Radverkehrs aus. Entsprechend sieht dann auch niemand Handlungsbedarf.

                                        Ebenso müssen Gefährder entschärft werden. Wer sein Auto als Waffe einsetzt, macht das wieder. Und es ist den meisten leider egal, solange es nicht die eigenen liebsten trifft. Aber eben nicht allen.

                                        @GegenAutogewalt @Lichdi @quino_schuetz @kdhberlin_ @EarlyTwix @advancingu

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • mango@social.tchncs.deM mango@social.tchncs.de

                                          @GegenAutogewalt

                                          »Mit dem bisherigen Vorgehen« meint was? Das Ordnungssystem mit Anzeigen fluten (oder soll ich sagen: behelligen?), die dann doch nur angeblich mangels öffentlichen Interesses in der Ablage Rund entsorgt werden?

                                          @Azetbur @Lichdi @quino_schuetz @kdhberlin_ @EarlyTwix @advancingu

                                          advancingu@social.tchncs.deA This user is from outside of this forum
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                                          advancingu@social.tchncs.de
                                          schrieb zuletzt editiert von
                                          #167

                                          @mango
                                          Damit ist gemeint, dass die Regeln geändert werden müssen, konkret die Anweisungen für die Staatsanwaltschaften, dass Strafverfahren nicht mehr "mangels öffentlichen Interesses" eingestellt werden dürfen, wenn Fuß- und Radverkehr geschädigt wurde.

                                          @GegenAutogewalt @Azetbur @Lichdi @quino_schuetz @kdhberlin_ @EarlyTwix

                                          quino_schuetz@norden.socialQ 1 Antwort Letzte Antwort
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