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Abspeckgeflüster – Forum für Menschen mit Gewicht(ung)

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  3. Bin letztes Jahr in #Zittau mal die B96 hoch geradelt, um zu dokumentieren, ob bzw.

Bin letztes Jahr in #Zittau mal die B96 hoch geradelt, um zu dokumentieren, ob bzw.

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187 Beiträge 58 Kommentatoren 19 Aufrufe
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  • advancingu@social.tchncs.deA advancingu@social.tchncs.de

    @jaulemann @ChrisHenrichs @neuimneuland @GegenAutogewalt @Azetbur Ich habe eben realisiert, dass mir hier vermutlich die hervorragende Bildstabilisierung der Actionkamera auf die Füße gefallen ist, denn es wird von der Staatsanwaltschaft ja wie folgt argumentiert:

    "Es lagen weder Ausweich- noch Lenkbewegungen vor, allein die Unterschreitung des Sicherheitsabstandes begründet zwar eine abstrakte Gefahr, jedoch noch nicht in dem Maße, dass eine Kollision nur durch Zufall ausblieb."

    Das mit den Lenkbewegungen stimmt nicht. Wer genau hin schaut, sieht, wie das Frontlicht hin und her schaukelt.

    azetbur@dresden.networkA This user is from outside of this forum
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    azetbur@dresden.network
    schrieb zuletzt editiert von
    #132

    @advancingu @jaulemann @ChrisHenrichs @neuimneuland @GegenAutogewalt ist mir bei meinem videos auch oft aufgefallen. Die bildstabilisierung schluckt viel weg.

    1 Antwort Letzte Antwort
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    • lamal@ruhr.socialL lamal@ruhr.social

      @advancingu
      Wann greift eigentlich §164 (Falsche Verdächtigung)? Diese Art von Rechtsverständnis scheint mir so falsch, dass es mir schwer fällt, darin Ignoranz (Carbrain) zu erkennen, bei juristisch gebildeten Personen beschleicht mich das Gefühl, dass da bewusste Entscheidungen getroffen werden.
      @GegenAutogewalt @Azetbur

      kleines_z@queer.groupK This user is from outside of this forum
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      schrieb zuletzt editiert von
      #133

      @advancingu @GegenAutogewalt @Azetbur @Lamal
      Ich glaube, das ist ein Gesetz, dass nur dann greift, wenn mit Vorsatz jemand falsch verdächtigt wird. Wenn du jemanden anzeigst und sich später herausstellen sollte, dass du doch selbst im Unrecht warst, ist das noch lange keine falsche Verdächtigung. Dafür müsste dir beim Zeitpunkt der Anzeige schon eindeutig klar sein, dass du jemandem falsche Vorwürfe machst, und du zeigst die Person dann mit Absicht trotzdem an.

      lamal@ruhr.socialL 1 Antwort Letzte Antwort
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      • lehrerseele@mastodon.socialL lehrerseele@mastodon.social

        @advancingu @E @GegenAutogewalt @Azetbur

        Wir hatten, als ich so <10 Jahre alt war, hier einen Kinderverkehrsgarten. Dort waren wir mit dem Kindergarten und der Schule, haben Stunden dort verbracht, wurden in Verkehrsregeln unterrichtet und haben es dort simuliert. Ich habe meine halben Ferien dort verbracht. Und ich würde schwören, dass ich das dort so gelernt habe. Aber Erinnerungen trügen halt auch manchmal. Muss hier wohl so sein...

        realsiegfried@troet.cafeR This user is from outside of this forum
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        realsiegfried@troet.cafe
        schrieb zuletzt editiert von
        #134

        @advancingu @E @GegenAutogewalt @Azetbur @lehrerseele Ich hatte diese "Verkehrserziehung" auch Anfang der 1970er im Westen Deutschlands. Schon damals galt: Wenn es keinen Radweg gibt und du willst links abbiegen, musst du rechts auf der Linksabbiegerspur fahren. Gilt im übertragenen Sinn auch fürs Geradeausfahren, wenn es eine Rechtsabbiegerspur gibt: Rechts auf der Geradeausspur einordnen. War damals schon gefährlich, Rad zu fahren.

        lehrerseele@mastodon.socialL 1 Antwort Letzte Antwort
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        • azetbur@dresden.networkA azetbur@dresden.network

          @E @advancingu @GegenAutogewalt das ist auch so. Jetzt muss es auch noch die Autojustiz begreifen

          ff7@freiburg.socialF This user is from outside of this forum
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          ff7@freiburg.social
          schrieb zuletzt editiert von
          #135

          @Azetbur @E @advancingu @GegenAutogewalt heute ausm Spiegel gelernt:

          Der vorgeschriebene Sicherheitsabstand bei Überholvorgängen dient dem Schutz von Menschenleben und ist keine unverbindliche Empfehlung.

          azetbur@dresden.networkA cyb3rrunn3r@cyb3rrunn3r.deC datenhalde@nrw.socialD 3 Antworten Letzte Antwort
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          • kleines_z@queer.groupK kleines_z@queer.group

            @advancingu @GegenAutogewalt @Azetbur @Lamal
            Ich glaube, das ist ein Gesetz, dass nur dann greift, wenn mit Vorsatz jemand falsch verdächtigt wird. Wenn du jemanden anzeigst und sich später herausstellen sollte, dass du doch selbst im Unrecht warst, ist das noch lange keine falsche Verdächtigung. Dafür müsste dir beim Zeitpunkt der Anzeige schon eindeutig klar sein, dass du jemandem falsche Vorwürfe machst, und du zeigst die Person dann mit Absicht trotzdem an.

            lamal@ruhr.socialL This user is from outside of this forum
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            schrieb zuletzt editiert von
            #136

            @kleines_z
            Das ist richtig.
            Mir geht es eben um Polizei und Staatsanwaltschaft, die aus eigenem Antrieb Gegenanzeigen verfassen. Bei denen sollte davon auszugehen sein, dass sie die Rechtslage kennen, oder?
            @advancingu @GegenAutogewalt @Azetbur

            azetbur@dresden.networkA 1 Antwort Letzte Antwort
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            • lamal@ruhr.socialL lamal@ruhr.social

              @kleines_z
              Das ist richtig.
              Mir geht es eben um Polizei und Staatsanwaltschaft, die aus eigenem Antrieb Gegenanzeigen verfassen. Bei denen sollte davon auszugehen sein, dass sie die Rechtslage kennen, oder?
              @advancingu @GegenAutogewalt @Azetbur

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              azetbur@dresden.network
              schrieb zuletzt editiert von
              #137

              @Lamal @kleines_z @advancingu @GegenAutogewalt genau das. Sie sollten die Rechtslage kennen und sie tragen entsprechend verantwortung

              kleines_z@queer.groupK 1 Antwort Letzte Antwort
              0
              • ff7@freiburg.socialF ff7@freiburg.social

                @Azetbur @E @advancingu @GegenAutogewalt heute ausm Spiegel gelernt:

                Der vorgeschriebene Sicherheitsabstand bei Überholvorgängen dient dem Schutz von Menschenleben und ist keine unverbindliche Empfehlung.

                azetbur@dresden.networkA This user is from outside of this forum
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                azetbur@dresden.network
                schrieb zuletzt editiert von
                #138

                @ff7 @E @advancingu @GegenAutogewalt fand das wunderbar formuliert

                1 Antwort Letzte Antwort
                0
                • ff7@freiburg.socialF ff7@freiburg.social

                  @Azetbur @E @advancingu @GegenAutogewalt heute ausm Spiegel gelernt:

                  Der vorgeschriebene Sicherheitsabstand bei Überholvorgängen dient dem Schutz von Menschenleben und ist keine unverbindliche Empfehlung.

                  cyb3rrunn3r@cyb3rrunn3r.deC This user is from outside of this forum
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                  cyb3rrunn3r@cyb3rrunn3r.de
                  schrieb zuletzt editiert von
                  #139

                  @ff7@freiburg.social @GegenAutogewalt@dresden.network @Azetbur@dresden.network @advancingu@social.tchncs.de @E@norden.social Mal gespannt, wann es auch diese BrummBrumm-Piloten lernen.

                  1 Antwort Letzte Antwort
                  0
                  • azetbur@dresden.networkA azetbur@dresden.network

                    @Lamal @kleines_z @advancingu @GegenAutogewalt genau das. Sie sollten die Rechtslage kennen und sie tragen entsprechend verantwortung

                    kleines_z@queer.groupK This user is from outside of this forum
                    kleines_z@queer.groupK This user is from outside of this forum
                    kleines_z@queer.group
                    schrieb zuletzt editiert von
                    #140

                    @Lamal @advancingu @GegenAutogewalt @Azetbur
                    Sie sollten auch nicht über die Rechtslage lügen, um jemanden einzuschüchtern, dessen Anzeige sie nicht aufnehmen wollen.

                    azetbur@dresden.networkA 1 Antwort Letzte Antwort
                    0
                    • realsiegfried@troet.cafeR realsiegfried@troet.cafe

                      @advancingu @E @GegenAutogewalt @Azetbur @lehrerseele Ich hatte diese "Verkehrserziehung" auch Anfang der 1970er im Westen Deutschlands. Schon damals galt: Wenn es keinen Radweg gibt und du willst links abbiegen, musst du rechts auf der Linksabbiegerspur fahren. Gilt im übertragenen Sinn auch fürs Geradeausfahren, wenn es eine Rechtsabbiegerspur gibt: Rechts auf der Geradeausspur einordnen. War damals schon gefährlich, Rad zu fahren.

                      lehrerseele@mastodon.socialL This user is from outside of this forum
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                      lehrerseele@mastodon.social
                      schrieb zuletzt editiert von
                      #141

                      @realSiegfried @advancingu @E @GegenAutogewalt @Azetbur

                      Das haben wir tatsächlich nicht gelernt, sondern geradeaus und dann mit dem kreuzenden Verkehr nochmal geradeaus.

                      realsiegfried@troet.cafeR 1 Antwort Letzte Antwort
                      0
                      • azetbur@dresden.networkA azetbur@dresden.network

                        @lehrerseele @advancingu @E @GegenAutogewalt kann ja tatsächlich so gewesen sein. Aber Regeln ändern sich immer wieder mal.

                        lehrerseele@mastodon.socialL This user is from outside of this forum
                        lehrerseele@mastodon.socialL This user is from outside of this forum
                        lehrerseele@mastodon.social
                        schrieb zuletzt editiert von
                        #142

                        @Azetbur @advancingu @E @GegenAutogewalt

                        Ja, natürlich. Deshalb war ja eine meiner Fragen, ob jemand weiß, ob sich das in den letzten 35 Jahren mal signifikant geändert hat, welche Regeln für Radfahrer gelten. 😉

                        azetbur@dresden.networkA 1 Antwort Letzte Antwort
                        0
                        • kleines_z@queer.groupK kleines_z@queer.group

                          @Lamal @advancingu @GegenAutogewalt @Azetbur
                          Sie sollten auch nicht über die Rechtslage lügen, um jemanden einzuschüchtern, dessen Anzeige sie nicht aufnehmen wollen.

                          azetbur@dresden.networkA This user is from outside of this forum
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                          azetbur@dresden.network
                          schrieb zuletzt editiert von
                          #143

                          @kleines_z @Lamal @advancingu @GegenAutogewalt oh das wäre traumhaft

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • lehrerseele@mastodon.socialL lehrerseele@mastodon.social

                            @Azetbur @advancingu @E @GegenAutogewalt

                            Ja, natürlich. Deshalb war ja eine meiner Fragen, ob jemand weiß, ob sich das in den letzten 35 Jahren mal signifikant geändert hat, welche Regeln für Radfahrer gelten. 😉

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                            schrieb zuletzt editiert von
                            #144

                            @lehrerseele @advancingu @E @GegenAutogewalt war auch keim vorwurf. Betrifft ja alle. Mich selbst ja auch.

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • ff7@freiburg.socialF ff7@freiburg.social

                              @Azetbur @E @advancingu @GegenAutogewalt heute ausm Spiegel gelernt:

                              Der vorgeschriebene Sicherheitsabstand bei Überholvorgängen dient dem Schutz von Menschenleben und ist keine unverbindliche Empfehlung.

                              datenhalde@nrw.socialD This user is from outside of this forum
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                              datenhalde@nrw.social
                              schrieb zuletzt editiert von
                              #145

                              @ff7
                              Wo stand das denn? Hast du eine konkrete Quelle?
                              @Azetbur @E @advancingu @GegenAutogewalt

                              ff7@freiburg.socialF 1 Antwort Letzte Antwort
                              0
                              • datenhalde@nrw.socialD datenhalde@nrw.social

                                @ff7
                                Wo stand das denn? Hast du eine konkrete Quelle?
                                @Azetbur @E @advancingu @GegenAutogewalt

                                ff7@freiburg.socialF This user is from outside of this forum
                                ff7@freiburg.socialF This user is from outside of this forum
                                ff7@freiburg.social
                                schrieb zuletzt editiert von
                                #146

                                @datenhalde

                                Kuckst dub hier und thread.
                                Natürlich stand es nicht genau so da 😳
                                https://mstdn.social/@berlincyclingdiary/116029091488941980

                                @Azetbur @E @advancingu @GegenAutogewalt

                                datenhalde@nrw.socialD 1 Antwort Letzte Antwort
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                                • ff7@freiburg.socialF ff7@freiburg.social

                                  @datenhalde

                                  Kuckst dub hier und thread.
                                  Natürlich stand es nicht genau so da 😳
                                  https://mstdn.social/@berlincyclingdiary/116029091488941980

                                  @Azetbur @E @advancingu @GegenAutogewalt

                                  datenhalde@nrw.socialD This user is from outside of this forum
                                  datenhalde@nrw.socialD This user is from outside of this forum
                                  datenhalde@nrw.social
                                  schrieb zuletzt editiert von
                                  #147

                                  @ff7
                                  Ach so ach so, verstehe. Dieses "zweierlei Maß" mal wieder.
                                  @Azetbur @E @advancingu @GegenAutogewalt

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • advancingu@social.tchncs.deA advancingu@social.tchncs.de

                                    Hier nun das Schreiben der Staatsanwaltschaft mit Begründung der Einstellung.

                                    Immerhin wurde bestätigt, dass eine Nötigung gegen mich vorliegt. Die ist nun aber nur auf dem Privatklageweg einzuklagen.

                                    Ich prüfe gerade, wie ich eine Spendenkampagne starten kann, um die ca. 2.000€ Klagekosten dafür vorzustrecken. Sofern der Prozess gewonnen wird und die Kosten zurückerstattet werden, spende ich den Betrag dann an die Kampagne https://www.oeffentliches-interesse-autogewalt.de/

                                    @GegenAutogewalt @Azetbur @Lichdi @quino_schuetz

                                    #motorisiertegewalt #autojustiz

                                    leipoa@det.socialL This user is from outside of this forum
                                    leipoa@det.socialL This user is from outside of this forum
                                    leipoa@det.social
                                    schrieb zuletzt editiert von
                                    #148

                                    @advancingu

                                    Wenn die Spendenkampagne startet, sag gern Bescheid. Ich bin dabei.

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    0
                                    • lehrerseele@mastodon.socialL lehrerseele@mastodon.social

                                      @realSiegfried @advancingu @E @GegenAutogewalt @Azetbur

                                      Das haben wir tatsächlich nicht gelernt, sondern geradeaus und dann mit dem kreuzenden Verkehr nochmal geradeaus.

                                      realsiegfried@troet.cafeR This user is from outside of this forum
                                      realsiegfried@troet.cafeR This user is from outside of this forum
                                      realsiegfried@troet.cafe
                                      schrieb zuletzt editiert von
                                      #149

                                      @advancingu @E @GegenAutogewalt @Azetbur @lehrerseele Ja, wahrscheinlich als kleine Kinder. Bei uns gab es in der 8. Klasse ein Update von einem Polizisten, der in die Schule kam.

                                      lehrerseele@mastodon.socialL 1 Antwort Letzte Antwort
                                      0
                                      • lichdi@dresden.networkL lichdi@dresden.network

                                        @kdhberlin_ @EarlyTwix @advancingu @GegenAutogewalt @Azetbur @quino_schuetz es ist das übliche Vorgehen

                                        mango@social.tchncs.deM This user is from outside of this forum
                                        mango@social.tchncs.deM This user is from outside of this forum
                                        mango@social.tchncs.de
                                        schrieb zuletzt editiert von
                                        #150

                                        @Lichdi

                                        Was bedeutet hier »übliches Verfahren«? Ein Kommentar im juraforum¹ zum (besonderen) öffentlichen Interesse:
                                        »Es gibt jedoch Ausnahmen [vom Privatklageverfahren], bei denen das öffentliche Interesse eine Rolle spielt und die Staatsanwaltschaft eine öffentliche Klage erheben kann. Dies ist dann der Fall, wenn ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht, beispielsweise bei Delikten..., die Auswirkungen auf eine Vielzahl von Personen haben.«

                                        Ich denke, es ist unstrittig, dass bei Verkehrsdelikten wie dem beschriebenen durchaus eine Vielzahl von Personen betroffen ist und zukünftig sein wird, wenn solches Fehlverhalten nicht angemessen geahndet wird.

                                        ¹ https://www.juraforum.de/lexikon/oeffentliches-interesse

                                        @kdhberlin_ @EarlyTwix @advancingu @GegenAutogewalt @Azetbur @quino_schuetz

                                        lichdi@dresden.networkL quino_schuetz@norden.socialQ 2 Antworten Letzte Antwort
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                                        • earlytwix@sueden.socialE earlytwix@sueden.social

                                          @advancingu @GegenAutogewalt @Azetbur @Lichdi @quino_schuetz

                                          Ich verstehe nicht, dass die Staatsanwaltschaft regelmäßig meint kein öffentliches Interesse liege vor. Natürlich gibt es ein öffentliches Interesse daran dass Leute nicht andere Leute bewußt gefähreden und sich noch damit brüsten, dass sie sie nicht bewußt gleich verletzt haben sondern Verletzung nur billigend in Kauf genommen haben. Natürlich ist das Absicht. Sagt die Person ja selbst

                                          lichdi@dresden.networkL This user is from outside of this forum
                                          lichdi@dresden.networkL This user is from outside of this forum
                                          lichdi@dresden.network
                                          schrieb zuletzt editiert von
                                          #151

                                          @EarlyTwix @advancingu @GegenAutogewalt @Azetbur @quino_schuetz

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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