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  3. Bin letztes Jahr in #Zittau mal die B96 hoch geradelt, um zu dokumentieren, ob bzw.

Bin letztes Jahr in #Zittau mal die B96 hoch geradelt, um zu dokumentieren, ob bzw.

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187 Beiträge 58 Kommentatoren 19 Aufrufe
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  • azetbur@dresden.networkA azetbur@dresden.network

    @Lamal @kleines_z @advancingu @GegenAutogewalt genau das. Sie sollten die Rechtslage kennen und sie tragen entsprechend verantwortung

    kleines_z@queer.groupK This user is from outside of this forum
    kleines_z@queer.groupK This user is from outside of this forum
    kleines_z@queer.group
    schrieb zuletzt editiert von
    #140

    @Lamal @advancingu @GegenAutogewalt @Azetbur
    Sie sollten auch nicht über die Rechtslage lügen, um jemanden einzuschüchtern, dessen Anzeige sie nicht aufnehmen wollen.

    azetbur@dresden.networkA 1 Antwort Letzte Antwort
    0
    • realsiegfried@troet.cafeR realsiegfried@troet.cafe

      @advancingu @E @GegenAutogewalt @Azetbur @lehrerseele Ich hatte diese "Verkehrserziehung" auch Anfang der 1970er im Westen Deutschlands. Schon damals galt: Wenn es keinen Radweg gibt und du willst links abbiegen, musst du rechts auf der Linksabbiegerspur fahren. Gilt im übertragenen Sinn auch fürs Geradeausfahren, wenn es eine Rechtsabbiegerspur gibt: Rechts auf der Geradeausspur einordnen. War damals schon gefährlich, Rad zu fahren.

      lehrerseele@mastodon.socialL This user is from outside of this forum
      lehrerseele@mastodon.socialL This user is from outside of this forum
      lehrerseele@mastodon.social
      schrieb zuletzt editiert von
      #141

      @realSiegfried @advancingu @E @GegenAutogewalt @Azetbur

      Das haben wir tatsächlich nicht gelernt, sondern geradeaus und dann mit dem kreuzenden Verkehr nochmal geradeaus.

      realsiegfried@troet.cafeR 1 Antwort Letzte Antwort
      0
      • azetbur@dresden.networkA azetbur@dresden.network

        @lehrerseele @advancingu @E @GegenAutogewalt kann ja tatsächlich so gewesen sein. Aber Regeln ändern sich immer wieder mal.

        lehrerseele@mastodon.socialL This user is from outside of this forum
        lehrerseele@mastodon.socialL This user is from outside of this forum
        lehrerseele@mastodon.social
        schrieb zuletzt editiert von
        #142

        @Azetbur @advancingu @E @GegenAutogewalt

        Ja, natürlich. Deshalb war ja eine meiner Fragen, ob jemand weiß, ob sich das in den letzten 35 Jahren mal signifikant geändert hat, welche Regeln für Radfahrer gelten. 😉

        azetbur@dresden.networkA 1 Antwort Letzte Antwort
        0
        • kleines_z@queer.groupK kleines_z@queer.group

          @Lamal @advancingu @GegenAutogewalt @Azetbur
          Sie sollten auch nicht über die Rechtslage lügen, um jemanden einzuschüchtern, dessen Anzeige sie nicht aufnehmen wollen.

          azetbur@dresden.networkA This user is from outside of this forum
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          azetbur@dresden.network
          schrieb zuletzt editiert von
          #143

          @kleines_z @Lamal @advancingu @GegenAutogewalt oh das wäre traumhaft

          1 Antwort Letzte Antwort
          0
          • lehrerseele@mastodon.socialL lehrerseele@mastodon.social

            @Azetbur @advancingu @E @GegenAutogewalt

            Ja, natürlich. Deshalb war ja eine meiner Fragen, ob jemand weiß, ob sich das in den letzten 35 Jahren mal signifikant geändert hat, welche Regeln für Radfahrer gelten. 😉

            azetbur@dresden.networkA This user is from outside of this forum
            azetbur@dresden.networkA This user is from outside of this forum
            azetbur@dresden.network
            schrieb zuletzt editiert von
            #144

            @lehrerseele @advancingu @E @GegenAutogewalt war auch keim vorwurf. Betrifft ja alle. Mich selbst ja auch.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • ff7@freiburg.socialF ff7@freiburg.social

              @Azetbur @E @advancingu @GegenAutogewalt heute ausm Spiegel gelernt:

              Der vorgeschriebene Sicherheitsabstand bei Überholvorgängen dient dem Schutz von Menschenleben und ist keine unverbindliche Empfehlung.

              datenhalde@nrw.socialD This user is from outside of this forum
              datenhalde@nrw.socialD This user is from outside of this forum
              datenhalde@nrw.social
              schrieb zuletzt editiert von
              #145

              @ff7
              Wo stand das denn? Hast du eine konkrete Quelle?
              @Azetbur @E @advancingu @GegenAutogewalt

              ff7@freiburg.socialF 1 Antwort Letzte Antwort
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              • datenhalde@nrw.socialD datenhalde@nrw.social

                @ff7
                Wo stand das denn? Hast du eine konkrete Quelle?
                @Azetbur @E @advancingu @GegenAutogewalt

                ff7@freiburg.socialF This user is from outside of this forum
                ff7@freiburg.socialF This user is from outside of this forum
                ff7@freiburg.social
                schrieb zuletzt editiert von
                #146

                @datenhalde

                Kuckst dub hier und thread.
                Natürlich stand es nicht genau so da 😳
                https://mstdn.social/@berlincyclingdiary/116029091488941980

                @Azetbur @E @advancingu @GegenAutogewalt

                datenhalde@nrw.socialD 1 Antwort Letzte Antwort
                0
                • ff7@freiburg.socialF ff7@freiburg.social

                  @datenhalde

                  Kuckst dub hier und thread.
                  Natürlich stand es nicht genau so da 😳
                  https://mstdn.social/@berlincyclingdiary/116029091488941980

                  @Azetbur @E @advancingu @GegenAutogewalt

                  datenhalde@nrw.socialD This user is from outside of this forum
                  datenhalde@nrw.socialD This user is from outside of this forum
                  datenhalde@nrw.social
                  schrieb zuletzt editiert von
                  #147

                  @ff7
                  Ach so ach so, verstehe. Dieses "zweierlei Maß" mal wieder.
                  @Azetbur @E @advancingu @GegenAutogewalt

                  1 Antwort Letzte Antwort
                  0
                  • advancingu@social.tchncs.deA advancingu@social.tchncs.de

                    Hier nun das Schreiben der Staatsanwaltschaft mit Begründung der Einstellung.

                    Immerhin wurde bestätigt, dass eine Nötigung gegen mich vorliegt. Die ist nun aber nur auf dem Privatklageweg einzuklagen.

                    Ich prüfe gerade, wie ich eine Spendenkampagne starten kann, um die ca. 2.000€ Klagekosten dafür vorzustrecken. Sofern der Prozess gewonnen wird und die Kosten zurückerstattet werden, spende ich den Betrag dann an die Kampagne https://www.oeffentliches-interesse-autogewalt.de/

                    @GegenAutogewalt @Azetbur @Lichdi @quino_schuetz

                    #motorisiertegewalt #autojustiz

                    leipoa@det.socialL This user is from outside of this forum
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                    leipoa@det.social
                    schrieb zuletzt editiert von
                    #148

                    @advancingu

                    Wenn die Spendenkampagne startet, sag gern Bescheid. Ich bin dabei.

                    1 Antwort Letzte Antwort
                    0
                    • lehrerseele@mastodon.socialL lehrerseele@mastodon.social

                      @realSiegfried @advancingu @E @GegenAutogewalt @Azetbur

                      Das haben wir tatsächlich nicht gelernt, sondern geradeaus und dann mit dem kreuzenden Verkehr nochmal geradeaus.

                      realsiegfried@troet.cafeR This user is from outside of this forum
                      realsiegfried@troet.cafeR This user is from outside of this forum
                      realsiegfried@troet.cafe
                      schrieb zuletzt editiert von
                      #149

                      @advancingu @E @GegenAutogewalt @Azetbur @lehrerseele Ja, wahrscheinlich als kleine Kinder. Bei uns gab es in der 8. Klasse ein Update von einem Polizisten, der in die Schule kam.

                      lehrerseele@mastodon.socialL 1 Antwort Letzte Antwort
                      0
                      • lichdi@dresden.networkL lichdi@dresden.network

                        @kdhberlin_ @EarlyTwix @advancingu @GegenAutogewalt @Azetbur @quino_schuetz es ist das übliche Vorgehen

                        mango@social.tchncs.deM This user is from outside of this forum
                        mango@social.tchncs.deM This user is from outside of this forum
                        mango@social.tchncs.de
                        schrieb zuletzt editiert von
                        #150

                        @Lichdi

                        Was bedeutet hier »übliches Verfahren«? Ein Kommentar im juraforum¹ zum (besonderen) öffentlichen Interesse:
                        »Es gibt jedoch Ausnahmen [vom Privatklageverfahren], bei denen das öffentliche Interesse eine Rolle spielt und die Staatsanwaltschaft eine öffentliche Klage erheben kann. Dies ist dann der Fall, wenn ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht, beispielsweise bei Delikten..., die Auswirkungen auf eine Vielzahl von Personen haben.«

                        Ich denke, es ist unstrittig, dass bei Verkehrsdelikten wie dem beschriebenen durchaus eine Vielzahl von Personen betroffen ist und zukünftig sein wird, wenn solches Fehlverhalten nicht angemessen geahndet wird.

                        ¹ https://www.juraforum.de/lexikon/oeffentliches-interesse

                        @kdhberlin_ @EarlyTwix @advancingu @GegenAutogewalt @Azetbur @quino_schuetz

                        lichdi@dresden.networkL quino_schuetz@norden.socialQ 2 Antworten Letzte Antwort
                        0
                        • earlytwix@sueden.socialE earlytwix@sueden.social

                          @advancingu @GegenAutogewalt @Azetbur @Lichdi @quino_schuetz

                          Ich verstehe nicht, dass die Staatsanwaltschaft regelmäßig meint kein öffentliches Interesse liege vor. Natürlich gibt es ein öffentliches Interesse daran dass Leute nicht andere Leute bewußt gefähreden und sich noch damit brüsten, dass sie sie nicht bewußt gleich verletzt haben sondern Verletzung nur billigend in Kauf genommen haben. Natürlich ist das Absicht. Sagt die Person ja selbst

                          lichdi@dresden.networkL This user is from outside of this forum
                          lichdi@dresden.networkL This user is from outside of this forum
                          lichdi@dresden.network
                          schrieb zuletzt editiert von
                          #151

                          @EarlyTwix @advancingu @GegenAutogewalt @Azetbur @quino_schuetz

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          0
                          • neuimneuland@mastodon.socialN neuimneuland@mastodon.social

                            @jaulemann @advancingu @GegenAutogewalt @Azetbur Dieses "kein öffentliches Interesse" soll eigentlich die Justiz entlasten bei privatem Zwist zwischen 2 Personen. Wenn man aber nur, weil man Radfahrer ist, von Autoidioten beleidigt, bedroht, genötigt, gefährdet wird, ist das ja kein Streit zwischen 2 Individuen. Man wird zufälliges Opfer einfach nur weil man auf einem Fahrrad sitzt, das würde auch andere Leute treffen. Insofern ist natürlich öffentliches Interesse gegeben.

                            lichdi@dresden.networkL This user is from outside of this forum
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                            lichdi@dresden.network
                            schrieb zuletzt editiert von
                            #152

                            @neuimneuland @jaulemann @advancingu @GegenAutogewalt @Azetbur

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • mango@social.tchncs.deM mango@social.tchncs.de

                              @Lichdi

                              Was bedeutet hier »übliches Verfahren«? Ein Kommentar im juraforum¹ zum (besonderen) öffentlichen Interesse:
                              »Es gibt jedoch Ausnahmen [vom Privatklageverfahren], bei denen das öffentliche Interesse eine Rolle spielt und die Staatsanwaltschaft eine öffentliche Klage erheben kann. Dies ist dann der Fall, wenn ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht, beispielsweise bei Delikten..., die Auswirkungen auf eine Vielzahl von Personen haben.«

                              Ich denke, es ist unstrittig, dass bei Verkehrsdelikten wie dem beschriebenen durchaus eine Vielzahl von Personen betroffen ist und zukünftig sein wird, wenn solches Fehlverhalten nicht angemessen geahndet wird.

                              ¹ https://www.juraforum.de/lexikon/oeffentliches-interesse

                              @kdhberlin_ @EarlyTwix @advancingu @GegenAutogewalt @Azetbur @quino_schuetz

                              lichdi@dresden.networkL This user is from outside of this forum
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                              lichdi@dresden.network
                              schrieb zuletzt editiert von
                              #153

                              @mango @kdhberlin_ @EarlyTwix @advancingu @GegenAutogewalt @Azetbur @quino_schuetz

                              mango@social.tchncs.deM 1 Antwort Letzte Antwort
                              0
                              • lichdi@dresden.networkL lichdi@dresden.network

                                @mango @kdhberlin_ @EarlyTwix @advancingu @GegenAutogewalt @Azetbur @quino_schuetz

                                mango@social.tchncs.deM This user is from outside of this forum
                                mango@social.tchncs.deM This user is from outside of this forum
                                mango@social.tchncs.de
                                schrieb zuletzt editiert von
                                #154

                                @Lichdi

                                ?

                                Was willst du mir damit sagen?

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                0
                                • realsiegfried@troet.cafeR realsiegfried@troet.cafe

                                  @advancingu @E @GegenAutogewalt @Azetbur @lehrerseele Ja, wahrscheinlich als kleine Kinder. Bei uns gab es in der 8. Klasse ein Update von einem Polizisten, der in die Schule kam.

                                  lehrerseele@mastodon.socialL This user is from outside of this forum
                                  lehrerseele@mastodon.socialL This user is from outside of this forum
                                  lehrerseele@mastodon.social
                                  schrieb zuletzt editiert von
                                  #155

                                  @realSiegfried @advancingu @E @GegenAutogewalt @Azetbur

                                  Sowas gab's bei uns nicht. Bei uns wurde gleich erklärt, man müsste das sonst machen wie die Autos und da müsste man so viel im Auge behalten, deshalb ist es sicherer, "Trick 17" zu verwenden. Ich fahre an großen Straßen heute noch Trick 17. 🙂

                                  realsiegfried@troet.cafeR 1 Antwort Letzte Antwort
                                  0
                                  • lehrerseele@mastodon.socialL lehrerseele@mastodon.social

                                    @realSiegfried @advancingu @E @GegenAutogewalt @Azetbur

                                    Sowas gab's bei uns nicht. Bei uns wurde gleich erklärt, man müsste das sonst machen wie die Autos und da müsste man so viel im Auge behalten, deshalb ist es sicherer, "Trick 17" zu verwenden. Ich fahre an großen Straßen heute noch Trick 17. 🙂

                                    realsiegfried@troet.cafeR This user is from outside of this forum
                                    realsiegfried@troet.cafeR This user is from outside of this forum
                                    realsiegfried@troet.cafe
                                    schrieb zuletzt editiert von
                                    #156

                                    @advancingu @E @GegenAutogewalt @Azetbur @lehrerseele Na ja. Sicherer fühle ich mich nicht, wenn ich geradeaus fahren möchte und am rechten Kantstein folgend über eine Rechtsabbiegerspur geradeaus fahre.
                                    Oder hab ich dich falsch verstanden?

                                    lehrerseele@mastodon.socialL 1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • realsiegfried@troet.cafeR realsiegfried@troet.cafe

                                      @advancingu @E @GegenAutogewalt @Azetbur @lehrerseele Na ja. Sicherer fühle ich mich nicht, wenn ich geradeaus fahren möchte und am rechten Kantstein folgend über eine Rechtsabbiegerspur geradeaus fahre.
                                      Oder hab ich dich falsch verstanden?

                                      lehrerseele@mastodon.socialL This user is from outside of this forum
                                      lehrerseele@mastodon.socialL This user is from outside of this forum
                                      lehrerseele@mastodon.social
                                      schrieb zuletzt editiert von
                                      #157

                                      @realSiegfried @advancingu @E @GegenAutogewalt @Azetbur

                                      Hast du. Es ging um das Linksabbiegen.

                                      1 Antwort Letzte Antwort
                                      0
                                      • mango@social.tchncs.deM mango@social.tchncs.de

                                        @Lichdi

                                        Was bedeutet hier »übliches Verfahren«? Ein Kommentar im juraforum¹ zum (besonderen) öffentlichen Interesse:
                                        »Es gibt jedoch Ausnahmen [vom Privatklageverfahren], bei denen das öffentliche Interesse eine Rolle spielt und die Staatsanwaltschaft eine öffentliche Klage erheben kann. Dies ist dann der Fall, wenn ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht, beispielsweise bei Delikten..., die Auswirkungen auf eine Vielzahl von Personen haben.«

                                        Ich denke, es ist unstrittig, dass bei Verkehrsdelikten wie dem beschriebenen durchaus eine Vielzahl von Personen betroffen ist und zukünftig sein wird, wenn solches Fehlverhalten nicht angemessen geahndet wird.

                                        ¹ https://www.juraforum.de/lexikon/oeffentliches-interesse

                                        @kdhberlin_ @EarlyTwix @advancingu @GegenAutogewalt @Azetbur @quino_schuetz

                                        quino_schuetz@norden.socialQ This user is from outside of this forum
                                        quino_schuetz@norden.socialQ This user is from outside of this forum
                                        quino_schuetz@norden.social
                                        schrieb zuletzt editiert von
                                        #158

                                        @mango Ob sich #Autopolizei und #Autojustiz von einem Kommentar in einen Juraforum beeindrucken lassen, erscheint äußerst zweifelhaft. Hier rennst du offene Türen ein.
                                        @Lichdi @kdhberlin_ @EarlyTwix @advancingu @GegenAutogewalt @Azetbur

                                        mango@social.tchncs.deM 1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • quino_schuetz@norden.socialQ quino_schuetz@norden.social

                                          @mango Ob sich #Autopolizei und #Autojustiz von einem Kommentar in einen Juraforum beeindrucken lassen, erscheint äußerst zweifelhaft. Hier rennst du offene Türen ein.
                                          @Lichdi @kdhberlin_ @EarlyTwix @advancingu @GegenAutogewalt @Azetbur

                                          mango@social.tchncs.deM This user is from outside of this forum
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                                          mango@social.tchncs.de
                                          schrieb zuletzt editiert von
                                          #159

                                          @quino_schuetz

                                          Mir ist es egal, wer sich wovon beeindrucken lässt. Mich interessiert die Rechtsgrundlage, auf deren Basis ein Verhalten wie das der StA, das @Lichdi nannte, rechtens sein könnte. Ich sehe diese Grundlage nämlich nicht.

                                          Deswegen meine Frage an den Rechtsgelehrten, wieso das Ablehnen des Vorliegens eines öffentlichen Interesses bei der Ahndung offensichticher und bewiesener strafrechtlich relevanter Taten »üblich« ist und wieso dieses übliche Nichtverfolgen solcher Taten überhaupt rechtskonform sein soll.

                                          @Lichdi @kdhberlin_ @EarlyTwix @advancingu @GegenAutogewalt @Azetbur

                                          quino_schuetz@norden.socialQ azetbur@dresden.networkA 2 Antworten Letzte Antwort
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