@MBrandtner Vielleicht die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Az.: 2 BvE 4/20 und 2 BvE 5/20?Dort ging es um Äußerungen über die AfD. Unter anderem weil diese im Rahmen einer Regierungspressekonferenz stattfanden, sah das BVerfG dort ein Handeln in amtlicher Funktion. (J)