Dazu auch spannend, dass es seit 2026 folgende neue Norm in der Gemeindeordnung in #Bayern gibt:"Nach dieser Vorschrift besteht kein Anspruch auf die Nutzung einer gemeindlichen öffentlichen Einrichtung, wenn bei der geplanten Veranstaltung Inhalte, die die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigen verherrlichen oder rechtfertigen, oder antisemitische Inhalte zu erwarten sind."