"Das Landgericht Hamburg hat entschieden: Der Molkerei-Unternehmer Theo Müller darf als „Unterstützer der AfD“ bezeichnet werden. Diese Formulierung verletze nicht sein Persönlichkeitsrecht und sei eine zulässige Meinungsäußerung, weil es „tatsächliche Anknüpfungspunkte“ dafür gebe."https://www.tagesspiegel.de/politik/offiziell-unterstutzter-der-afd-molkerei-unternehmer-theo-muller-verliert-vor-gericht-15287055.html#FCKAfD #Müller #TheoMüller #Müllermilch @campact #Campact