@STimmchen hallo, als Frist gilt regulär die Ladungsfrist nach der Mustergeschäftsordnung für die Berliner Schulgremien. Und die beträgt eine Woche.
Wobei es schon viel sagend ist, dass die SL die Schulgemeinschaft offensichtlich nicht in den Prozess davor eingebunden hat, denn um den geht es eigentlich...