@MiBro @2ndStar @jesterchen Ein streikender Kollege wird da kaum eine Klassenarbeit hinlegen. Kann man natürlich machen, sehe ich in der Praxis aber nicht.
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An die verbeamteten Leute: -
An die verbeamteten Leute:@MiBro @2ndStar @jesterchen wie mein Vorredner schon sagte: in der Praxis das gleiche wie viele Vertretungsstunden. Rechtlich nicht, wenn entsprechend in anderem Wortlaut ausgezeichnet.
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An die verbeamteten Leute:@thaden @2ndStar @jesterchen Das ist interessant zu hören. Ist bei mir als Planer und Untstatler noch nicht angekommen von oben als Vorgabe. Da scheint es also Unterschiede zwischen den Schulen zu geben.
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An die verbeamteten Leute:@thaden @2ndStar @jesterchen Abgesehen von der kurzen vergleichenden Erwähnung der Zahlen einmal im Jahr in der Lokalzeitung - interessiert irgendwen wirklich die Untstat? Ein Witz, wieviele Lehrerstunden (und letztlich Stellen) dafür geopfert werden, wenn man die fehlenden Lehrerstunden an vielen Schulen sieht.
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An die verbeamteten Leute:@2ndStar @jesterchen
Das ist so nicht ganz richtig. Ein Einsatz zur reinen Beaufsichtigung zur Sicherstellung der Erfüllung der Pflicht dazu innerhalb der regulären Arbeitszeit ist zulässig, solange keine fachliche Vertretung angeordnet wird. Es ist dann reine Verwahrung. Das ist dann keine angeordnete Mehrarbeit - und wird nicht mal vergütet. Es gibt halt Aufsichts- und Dienstpflicht, nur Ersatzunterricht ist untersagt.