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An die verbeamteten Leute:

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streikopnvgewerkschaft
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  • jesterchen@social.tchncs.deJ jesterchen@social.tchncs.de

    @2ndStar Frage dazu: Ist es nicht auch sogar so, daß offensichtlich rechtswidrige Anordnungen auch ohne Remonstration ignoriert werden dürfen/müssen? Und wenn Dinge bereits gerichtlich geklärt sind....
    . 🤔

    (Frage auch für Grenzbeamt:innen)

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    #3

    @jesterchen
    Wir hängen im Lehrerzimmer immer ein riesiges Plakat aus, wo sich demonstrativ die Kollegen*innen eintragen, die damit klar machen, dass sie nicht als Streikbrecher angesprochen werden wollen.
    Und ja: der AG darf auch gar nicht so eine Anweisung geben, auch wenn es einige versuchen, weil sie damit rechnen, dass recht viele uninformiert sind über ihre Rechte.

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    • 2ndstar@astronomy.social2 2ndstar@astronomy.social

      @jesterchen
      Wir hängen im Lehrerzimmer immer ein riesiges Plakat aus, wo sich demonstrativ die Kollegen*innen eintragen, die damit klar machen, dass sie nicht als Streikbrecher angesprochen werden wollen.
      Und ja: der AG darf auch gar nicht so eine Anweisung geben, auch wenn es einige versuchen, weil sie damit rechnen, dass recht viele uninformiert sind über ihre Rechte.

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      mitteljungundnaiv@mastodon.social
      schrieb zuletzt editiert von
      #4

      @2ndStar @jesterchen
      Das ist so nicht ganz richtig. Ein Einsatz zur reinen Beaufsichtigung zur Sicherstellung der Erfüllung der Pflicht dazu innerhalb der regulären Arbeitszeit ist zulässig, solange keine fachliche Vertretung angeordnet wird. Es ist dann reine Verwahrung. Das ist dann keine angeordnete Mehrarbeit - und wird nicht mal vergütet. Es gibt halt Aufsichts- und Dienstpflicht, nur Ersatzunterricht ist untersagt.

      thaden@social.tchncs.deT mibro@bildung.socialM 2 Antworten Letzte Antwort
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      • M mitteljungundnaiv@mastodon.social

        @2ndStar @jesterchen
        Das ist so nicht ganz richtig. Ein Einsatz zur reinen Beaufsichtigung zur Sicherstellung der Erfüllung der Pflicht dazu innerhalb der regulären Arbeitszeit ist zulässig, solange keine fachliche Vertretung angeordnet wird. Es ist dann reine Verwahrung. Das ist dann keine angeordnete Mehrarbeit - und wird nicht mal vergütet. Es gibt halt Aufsichts- und Dienstpflicht, nur Ersatzunterricht ist untersagt.

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        thaden@social.tchncs.de
        schrieb zuletzt editiert von
        #5

        @mitteljungundnaiv @2ndStar @jesterchen Aufsicht muss geleistet werden, das stimmt. Und leider stimmt häufig auch, dass die sich rein äußerlich kaum von "Vertretung" unterscheidet, wo faktisch auch nur beaufsichtigt wird. Aber sehr wichtiger Unterschied, der vielen Schulen weh tut: diese nur beaufsichtigte Stunde muss dann in die Schulstatistik als "Entfall" eingehen, weil ja nicht unterrichtet, sondern nur beaufsichtigt wurde.

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        • jesterchen@social.tchncs.deJ jesterchen@social.tchncs.de

          @2ndStar Frage dazu: Ist es nicht auch sogar so, daß offensichtlich rechtswidrige Anordnungen auch ohne Remonstration ignoriert werden dürfen/müssen? Und wenn Dinge bereits gerichtlich geklärt sind....
          . 🤔

          (Frage auch für Grenzbeamt:innen)

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          schrieb zuletzt editiert von
          #6

          @jesterchen @2ndStar zumindest für NRW gilt: wenn eine Anweisung offenkundig rechtswidrig ist, muss der*die Beamt*in "remonstrieren", also den*die Vorgesetzten darauf hinweisen. Wenn es dann bei der Anweisung bleibt, muss man ihr aber folgen und kann das dann erst später, in Nachhinein klären. (Ausnahme in Extremfällen, nicht beim Einsatz als Streikbrecher*in)
          https://www.gesetze-im-internet.de/beamtstg/__36.html

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          • thaden@social.tchncs.deT thaden@social.tchncs.de

            @mitteljungundnaiv @2ndStar @jesterchen Aufsicht muss geleistet werden, das stimmt. Und leider stimmt häufig auch, dass die sich rein äußerlich kaum von "Vertretung" unterscheidet, wo faktisch auch nur beaufsichtigt wird. Aber sehr wichtiger Unterschied, der vielen Schulen weh tut: diese nur beaufsichtigte Stunde muss dann in die Schulstatistik als "Entfall" eingehen, weil ja nicht unterrichtet, sondern nur beaufsichtigt wurde.

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            mitteljungundnaiv@mastodon.social
            schrieb zuletzt editiert von
            #7

            @thaden @2ndStar @jesterchen Abgesehen von der kurzen vergleichenden Erwähnung der Zahlen einmal im Jahr in der Lokalzeitung - interessiert irgendwen wirklich die Untstat? Ein Witz, wieviele Lehrerstunden (und letztlich Stellen) dafür geopfert werden, wenn man die fehlenden Lehrerstunden an vielen Schulen sieht.

            thaden@social.tchncs.deT 1 Antwort Letzte Antwort
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            • 2ndstar@astronomy.social2 2ndstar@astronomy.social

              An die verbeamteten Leute:

              Macht euch nicht zu Streikbrecher*innen.
              Es gibt kein Gesetz, das euch dazu verpflichten kann, die Arbeit von denen aufzufangen, die sich am Streik beteiligen.
              Dies gilt auch für verbeamtete Lehrer*innen! Ihr müsst nicht die ausgefallenen Unterrichtsstunden übernehmen.

              Es ist sogar höchstrichterlich verboten, Beamtinnen und Beamte als Streikbrecher*innen einzusetzen!

              #Streik #ÖPNV #Gewerkschaft

              https://www.gew.de/tarif/streik/beamtenstreik/wie-beamte-bei-streiks-helfen-koennen

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              schrieb zuletzt editiert von
              #8

              @2ndStar
              Bei uns in der Schule hat ein Kollege deswegen nicht gestreikt, weil die KA, die seine Klasse hätte schreiben sollen, von einer Beamtin beaufsichtigt worden wäre und die Schulleitung ihn aufgefordert hat, die KA am Vortag in der Schule abzuliefern.
              So wie ich ihn verstanden habe, ist seine Konsequenz daraus, beim nächsten Streik erst morgens anzurufen und Bescheid zu sagen, dass er streikt.
              Bisher sind alle der Bitte gefolgt, das früher zu tun, für eine einfachere Vertretungsplanung

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              • M mitteljungundnaiv@mastodon.social

                @2ndStar @jesterchen
                Das ist so nicht ganz richtig. Ein Einsatz zur reinen Beaufsichtigung zur Sicherstellung der Erfüllung der Pflicht dazu innerhalb der regulären Arbeitszeit ist zulässig, solange keine fachliche Vertretung angeordnet wird. Es ist dann reine Verwahrung. Das ist dann keine angeordnete Mehrarbeit - und wird nicht mal vergütet. Es gibt halt Aufsichts- und Dienstpflicht, nur Ersatzunterricht ist untersagt.

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                mibro@bildung.social
                schrieb zuletzt editiert von
                #9

                @mitteljungundnaiv @2ndStar @jesterchen
                Beaufsichtigung einer Klassenarbeit wäre aber keine reine Verwahrung, sondern gleichwertig mit Unterricht, oder?

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                • M mitteljungundnaiv@mastodon.social

                  @thaden @2ndStar @jesterchen Abgesehen von der kurzen vergleichenden Erwähnung der Zahlen einmal im Jahr in der Lokalzeitung - interessiert irgendwen wirklich die Untstat? Ein Witz, wieviele Lehrerstunden (und letztlich Stellen) dafür geopfert werden, wenn man die fehlenden Lehrerstunden an vielen Schulen sieht.

                  thaden@social.tchncs.deT This user is from outside of this forum
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                  thaden@social.tchncs.de
                  schrieb zuletzt editiert von
                  #10

                  @mitteljungundnaiv @2ndStar @jesterchen in NRW ist Unterrichtsausfall insgesamt ein wichtiges Thema. Es gibt eine pipeline vom Ministerium über die Bezirksregierungen zu den Schulleitungen. Die Ministerin gibt an ihrem Ende ordentlich Druck für schönere Statistiken auf die Leitung, und dieser Druck wird von Station zu Station immer größer.
                  Viele Schulleitungen möchten keinesfalls Stundenentfall melden müssen.

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                  • thaden@social.tchncs.deT thaden@social.tchncs.de

                    @mitteljungundnaiv @2ndStar @jesterchen in NRW ist Unterrichtsausfall insgesamt ein wichtiges Thema. Es gibt eine pipeline vom Ministerium über die Bezirksregierungen zu den Schulleitungen. Die Ministerin gibt an ihrem Ende ordentlich Druck für schönere Statistiken auf die Leitung, und dieser Druck wird von Station zu Station immer größer.
                    Viele Schulleitungen möchten keinesfalls Stundenentfall melden müssen.

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                    mitteljungundnaiv@mastodon.social
                    schrieb zuletzt editiert von
                    #11

                    @thaden @2ndStar @jesterchen Das ist interessant zu hören. Ist bei mir als Planer und Untstatler noch nicht angekommen von oben als Vorgabe. Da scheint es also Unterschiede zwischen den Schulen zu geben.

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • mibro@bildung.socialM mibro@bildung.social

                      @mitteljungundnaiv @2ndStar @jesterchen
                      Beaufsichtigung einer Klassenarbeit wäre aber keine reine Verwahrung, sondern gleichwertig mit Unterricht, oder?

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                      mitteljungundnaiv@mastodon.social
                      schrieb zuletzt editiert von
                      #12

                      @MiBro @2ndStar @jesterchen wie mein Vorredner schon sagte: in der Praxis das gleiche wie viele Vertretungsstunden. Rechtlich nicht, wenn entsprechend in anderem Wortlaut ausgezeichnet.

                      mibro@bildung.socialM 1 Antwort Letzte Antwort
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                      • M mitteljungundnaiv@mastodon.social

                        @MiBro @2ndStar @jesterchen wie mein Vorredner schon sagte: in der Praxis das gleiche wie viele Vertretungsstunden. Rechtlich nicht, wenn entsprechend in anderem Wortlaut ausgezeichnet.

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                        schrieb zuletzt editiert von
                        #13

                        @mitteljungundnaiv @2ndStar @jesterchen
                        Auf der GEW-Seite steht, die Aufsicht diene dazu, Schaden von den Kindern und Jugendlichen abzuwenden. Bleibt also die Frage, ob es ihnen schadet, wenn man bei der Beaufsichtigung einer KA für einen streikenden Kollegen passiv dabeisitzt, solange es friedlich ist, aber Abschreiben nicht aktiv verhindert.

                        M 1 Antwort Letzte Antwort
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                          @mitteljungundnaiv @2ndStar @jesterchen
                          Auf der GEW-Seite steht, die Aufsicht diene dazu, Schaden von den Kindern und Jugendlichen abzuwenden. Bleibt also die Frage, ob es ihnen schadet, wenn man bei der Beaufsichtigung einer KA für einen streikenden Kollegen passiv dabeisitzt, solange es friedlich ist, aber Abschreiben nicht aktiv verhindert.

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                          mitteljungundnaiv@mastodon.social
                          schrieb zuletzt editiert von
                          #14

                          @MiBro @2ndStar @jesterchen Ein streikender Kollege wird da kaum eine Klassenarbeit hinlegen. Kann man natürlich machen, sehe ich in der Praxis aber nicht.

                          mibro@bildung.socialM 1 Antwort Letzte Antwort
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                          • M mitteljungundnaiv@mastodon.social

                            @MiBro @2ndStar @jesterchen Ein streikender Kollege wird da kaum eine Klassenarbeit hinlegen. Kann man natürlich machen, sehe ich in der Praxis aber nicht.

                            mibro@bildung.socialM This user is from outside of this forum
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                            schrieb zuletzt editiert von
                            #15

                            @mitteljungundnaiv @2ndStar @jesterchen
                            Er wurde aufgefordert, sie am Mittwoch in die Schule zu bringen. Da war kein Streiktag.
                            Aber ich gehe davon aus, dass die Schulleitung dazu eine Ansage vom Personalrat bekommt.

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