Der Leitfaden ist ein wichtiger Schritt und macht deutlich: Grund- und Menschenrechte gelten uneingeschränkt auch für wohnungslose Menschen.
Bund, Länder und Kommunen müssen sich gemeinsam auf den Weg machen, diese Rechte zu gewährleisten – und zwar schnellstmöglich. Der Leitfaden macht zudem deutlich: Notunterbringung darf allenfalls eine kurzfristige Lösung sein, aber niemals ein Dauerzustand.
zu Menschenrechten:
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