#Wohnungslosigkeit überwinden: Das Engagement der Bundesregierung reicht nicht aus
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#Wohnungslosigkeit überwinden: Das Engagement der Bundesregierung reicht nicht aus
Die Bundesregierung hat sich mit ihrem Nationalen Aktionsplan verpflichtet, die Wohnungslosigkeit in Deutschland bis 2030 zu überwinden. Davon sind wir meilenweit entfernt. Die geplanten Änderungen in der Grundsicherung nehmen sehenden Auges in Kauf, dass mehr Menschen Miet- und Energieschulden aufbauen und letztlich ihre Wohnung verlieren.
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#Wohnungslosigkeit überwinden: Das Engagement der Bundesregierung reicht nicht aus
Die Bundesregierung hat sich mit ihrem Nationalen Aktionsplan verpflichtet, die Wohnungslosigkeit in Deutschland bis 2030 zu überwinden. Davon sind wir meilenweit entfernt. Die geplanten Änderungen in der Grundsicherung nehmen sehenden Auges in Kauf, dass mehr Menschen Miet- und Energieschulden aufbauen und letztlich ihre Wohnung verlieren.
Die Überwindung von Wohnungslosigkeit ist nicht nur Sache der Kommunen. Bund und Länder legen den rechtlichen und finanziellen Rahmen fest, innerhalb dessen Städte und Gemeinden handeln können. Doch auf Bundesebene fehlt eine abgestimmte Strategie. Einerseits will die Bundesregierung Wohnungslosigkeit bis 2030 überwinden, andererseits werden sozialrechtliche Verschärfungen dazu führen, dass mehr Menschen #wohnungslos werden.
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Die Überwindung von Wohnungslosigkeit ist nicht nur Sache der Kommunen. Bund und Länder legen den rechtlichen und finanziellen Rahmen fest, innerhalb dessen Städte und Gemeinden handeln können. Doch auf Bundesebene fehlt eine abgestimmte Strategie. Einerseits will die Bundesregierung Wohnungslosigkeit bis 2030 überwinden, andererseits werden sozialrechtliche Verschärfungen dazu führen, dass mehr Menschen #wohnungslos werden.
Ob und wie umfassend der Mieterschutz in der aktuellen Legislaturperiode gestärkt wird, ist nach wie vor unklar. Ein starker Mieterschutz und wirksame Mietpreisregulierungen sind jedoch entscheidend, um Wohnungslosigkeit zu verhindern.
Vor diesem Hintergrund begrüßen wir, dass das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen sowie das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung jetzt einen „Leitfaden für die Unterbringung wohnungsloser Menschen“ veröffentlicht haben.
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Ob und wie umfassend der Mieterschutz in der aktuellen Legislaturperiode gestärkt wird, ist nach wie vor unklar. Ein starker Mieterschutz und wirksame Mietpreisregulierungen sind jedoch entscheidend, um Wohnungslosigkeit zu verhindern.
Vor diesem Hintergrund begrüßen wir, dass das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen sowie das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung jetzt einen „Leitfaden für die Unterbringung wohnungsloser Menschen“ veröffentlicht haben.
Der Leitfaden ist ein wichtiger Schritt und macht deutlich: Grund- und Menschenrechte gelten uneingeschränkt auch für wohnungslose Menschen.
Bund, Länder und Kommunen müssen sich gemeinsam auf den Weg machen, diese Rechte zu gewährleisten – und zwar schnellstmöglich. Der Leitfaden macht zudem deutlich: Notunterbringung darf allenfalls eine kurzfristige Lösung sein, aber niemals ein Dauerzustand.
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