An die verbeamteten Leute:
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An die verbeamteten Leute:
Macht euch nicht zu Streikbrecher*innen.
Es gibt kein Gesetz, das euch dazu verpflichten kann, die Arbeit von denen aufzufangen, die sich am Streik beteiligen.
Dies gilt auch für verbeamtete Lehrer*innen! Ihr müsst nicht die ausgefallenen Unterrichtsstunden übernehmen.Es ist sogar höchstrichterlich verboten, Beamtinnen und Beamte als Streikbrecher*innen einzusetzen!
https://www.gew.de/tarif/streik/beamtenstreik/wie-beamte-bei-streiks-helfen-koennen
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An die verbeamteten Leute:
Macht euch nicht zu Streikbrecher*innen.
Es gibt kein Gesetz, das euch dazu verpflichten kann, die Arbeit von denen aufzufangen, die sich am Streik beteiligen.
Dies gilt auch für verbeamtete Lehrer*innen! Ihr müsst nicht die ausgefallenen Unterrichtsstunden übernehmen.Es ist sogar höchstrichterlich verboten, Beamtinnen und Beamte als Streikbrecher*innen einzusetzen!
https://www.gew.de/tarif/streik/beamtenstreik/wie-beamte-bei-streiks-helfen-koennen
@2ndStar Frage dazu: Ist es nicht auch sogar so, daß offensichtlich rechtswidrige Anordnungen auch ohne Remonstration ignoriert werden dürfen/müssen? Und wenn Dinge bereits gerichtlich geklärt sind....
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(Frage auch für Grenzbeamt:innen)
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@2ndStar Frage dazu: Ist es nicht auch sogar so, daß offensichtlich rechtswidrige Anordnungen auch ohne Remonstration ignoriert werden dürfen/müssen? Und wenn Dinge bereits gerichtlich geklärt sind....
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(Frage auch für Grenzbeamt:innen)
@jesterchen
Wir hängen im Lehrerzimmer immer ein riesiges Plakat aus, wo sich demonstrativ die Kollegen*innen eintragen, die damit klar machen, dass sie nicht als Streikbrecher angesprochen werden wollen.
Und ja: der AG darf auch gar nicht so eine Anweisung geben, auch wenn es einige versuchen, weil sie damit rechnen, dass recht viele uninformiert sind über ihre Rechte. -
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@jesterchen
Wir hängen im Lehrerzimmer immer ein riesiges Plakat aus, wo sich demonstrativ die Kollegen*innen eintragen, die damit klar machen, dass sie nicht als Streikbrecher angesprochen werden wollen.
Und ja: der AG darf auch gar nicht so eine Anweisung geben, auch wenn es einige versuchen, weil sie damit rechnen, dass recht viele uninformiert sind über ihre Rechte.@2ndStar @jesterchen
Das ist so nicht ganz richtig. Ein Einsatz zur reinen Beaufsichtigung zur Sicherstellung der Erfüllung der Pflicht dazu innerhalb der regulären Arbeitszeit ist zulässig, solange keine fachliche Vertretung angeordnet wird. Es ist dann reine Verwahrung. Das ist dann keine angeordnete Mehrarbeit - und wird nicht mal vergütet. Es gibt halt Aufsichts- und Dienstpflicht, nur Ersatzunterricht ist untersagt. -
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@2ndStar @jesterchen
Das ist so nicht ganz richtig. Ein Einsatz zur reinen Beaufsichtigung zur Sicherstellung der Erfüllung der Pflicht dazu innerhalb der regulären Arbeitszeit ist zulässig, solange keine fachliche Vertretung angeordnet wird. Es ist dann reine Verwahrung. Das ist dann keine angeordnete Mehrarbeit - und wird nicht mal vergütet. Es gibt halt Aufsichts- und Dienstpflicht, nur Ersatzunterricht ist untersagt.@mitteljungundnaiv @2ndStar @jesterchen Aufsicht muss geleistet werden, das stimmt. Und leider stimmt häufig auch, dass die sich rein äußerlich kaum von "Vertretung" unterscheidet, wo faktisch auch nur beaufsichtigt wird. Aber sehr wichtiger Unterschied, der vielen Schulen weh tut: diese nur beaufsichtigte Stunde muss dann in die Schulstatistik als "Entfall" eingehen, weil ja nicht unterrichtet, sondern nur beaufsichtigt wurde.
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@2ndStar Frage dazu: Ist es nicht auch sogar so, daß offensichtlich rechtswidrige Anordnungen auch ohne Remonstration ignoriert werden dürfen/müssen? Und wenn Dinge bereits gerichtlich geklärt sind....
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(Frage auch für Grenzbeamt:innen)
@jesterchen @2ndStar zumindest für NRW gilt: wenn eine Anweisung offenkundig rechtswidrig ist, muss der*die Beamt*in "remonstrieren", also den*die Vorgesetzten darauf hinweisen. Wenn es dann bei der Anweisung bleibt, muss man ihr aber folgen und kann das dann erst später, in Nachhinein klären. (Ausnahme in Extremfällen, nicht beim Einsatz als Streikbrecher*in)
https://www.gesetze-im-internet.de/beamtstg/__36.html -
@mitteljungundnaiv @2ndStar @jesterchen Aufsicht muss geleistet werden, das stimmt. Und leider stimmt häufig auch, dass die sich rein äußerlich kaum von "Vertretung" unterscheidet, wo faktisch auch nur beaufsichtigt wird. Aber sehr wichtiger Unterschied, der vielen Schulen weh tut: diese nur beaufsichtigte Stunde muss dann in die Schulstatistik als "Entfall" eingehen, weil ja nicht unterrichtet, sondern nur beaufsichtigt wurde.
@thaden @2ndStar @jesterchen Abgesehen von der kurzen vergleichenden Erwähnung der Zahlen einmal im Jahr in der Lokalzeitung - interessiert irgendwen wirklich die Untstat? Ein Witz, wieviele Lehrerstunden (und letztlich Stellen) dafür geopfert werden, wenn man die fehlenden Lehrerstunden an vielen Schulen sieht.
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An die verbeamteten Leute:
Macht euch nicht zu Streikbrecher*innen.
Es gibt kein Gesetz, das euch dazu verpflichten kann, die Arbeit von denen aufzufangen, die sich am Streik beteiligen.
Dies gilt auch für verbeamtete Lehrer*innen! Ihr müsst nicht die ausgefallenen Unterrichtsstunden übernehmen.Es ist sogar höchstrichterlich verboten, Beamtinnen und Beamte als Streikbrecher*innen einzusetzen!
https://www.gew.de/tarif/streik/beamtenstreik/wie-beamte-bei-streiks-helfen-koennen
@2ndStar
Bei uns in der Schule hat ein Kollege deswegen nicht gestreikt, weil die KA, die seine Klasse hätte schreiben sollen, von einer Beamtin beaufsichtigt worden wäre und die Schulleitung ihn aufgefordert hat, die KA am Vortag in der Schule abzuliefern.
So wie ich ihn verstanden habe, ist seine Konsequenz daraus, beim nächsten Streik erst morgens anzurufen und Bescheid zu sagen, dass er streikt.
Bisher sind alle der Bitte gefolgt, das früher zu tun, für eine einfachere Vertretungsplanung -
@2ndStar @jesterchen
Das ist so nicht ganz richtig. Ein Einsatz zur reinen Beaufsichtigung zur Sicherstellung der Erfüllung der Pflicht dazu innerhalb der regulären Arbeitszeit ist zulässig, solange keine fachliche Vertretung angeordnet wird. Es ist dann reine Verwahrung. Das ist dann keine angeordnete Mehrarbeit - und wird nicht mal vergütet. Es gibt halt Aufsichts- und Dienstpflicht, nur Ersatzunterricht ist untersagt.@mitteljungundnaiv @2ndStar @jesterchen
Beaufsichtigung einer Klassenarbeit wäre aber keine reine Verwahrung, sondern gleichwertig mit Unterricht, oder? -
@thaden @2ndStar @jesterchen Abgesehen von der kurzen vergleichenden Erwähnung der Zahlen einmal im Jahr in der Lokalzeitung - interessiert irgendwen wirklich die Untstat? Ein Witz, wieviele Lehrerstunden (und letztlich Stellen) dafür geopfert werden, wenn man die fehlenden Lehrerstunden an vielen Schulen sieht.
@mitteljungundnaiv @2ndStar @jesterchen in NRW ist Unterrichtsausfall insgesamt ein wichtiges Thema. Es gibt eine pipeline vom Ministerium über die Bezirksregierungen zu den Schulleitungen. Die Ministerin gibt an ihrem Ende ordentlich Druck für schönere Statistiken auf die Leitung, und dieser Druck wird von Station zu Station immer größer.
Viele Schulleitungen möchten keinesfalls Stundenentfall melden müssen. -
@mitteljungundnaiv @2ndStar @jesterchen in NRW ist Unterrichtsausfall insgesamt ein wichtiges Thema. Es gibt eine pipeline vom Ministerium über die Bezirksregierungen zu den Schulleitungen. Die Ministerin gibt an ihrem Ende ordentlich Druck für schönere Statistiken auf die Leitung, und dieser Druck wird von Station zu Station immer größer.
Viele Schulleitungen möchten keinesfalls Stundenentfall melden müssen.@thaden @2ndStar @jesterchen Das ist interessant zu hören. Ist bei mir als Planer und Untstatler noch nicht angekommen von oben als Vorgabe. Da scheint es also Unterschiede zwischen den Schulen zu geben.
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@mitteljungundnaiv @2ndStar @jesterchen
Beaufsichtigung einer Klassenarbeit wäre aber keine reine Verwahrung, sondern gleichwertig mit Unterricht, oder?@MiBro @2ndStar @jesterchen wie mein Vorredner schon sagte: in der Praxis das gleiche wie viele Vertretungsstunden. Rechtlich nicht, wenn entsprechend in anderem Wortlaut ausgezeichnet.
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@MiBro @2ndStar @jesterchen wie mein Vorredner schon sagte: in der Praxis das gleiche wie viele Vertretungsstunden. Rechtlich nicht, wenn entsprechend in anderem Wortlaut ausgezeichnet.
@mitteljungundnaiv @2ndStar @jesterchen
Auf der GEW-Seite steht, die Aufsicht diene dazu, Schaden von den Kindern und Jugendlichen abzuwenden. Bleibt also die Frage, ob es ihnen schadet, wenn man bei der Beaufsichtigung einer KA für einen streikenden Kollegen passiv dabeisitzt, solange es friedlich ist, aber Abschreiben nicht aktiv verhindert. -
@mitteljungundnaiv @2ndStar @jesterchen
Auf der GEW-Seite steht, die Aufsicht diene dazu, Schaden von den Kindern und Jugendlichen abzuwenden. Bleibt also die Frage, ob es ihnen schadet, wenn man bei der Beaufsichtigung einer KA für einen streikenden Kollegen passiv dabeisitzt, solange es friedlich ist, aber Abschreiben nicht aktiv verhindert.@MiBro @2ndStar @jesterchen Ein streikender Kollege wird da kaum eine Klassenarbeit hinlegen. Kann man natürlich machen, sehe ich in der Praxis aber nicht.
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@MiBro @2ndStar @jesterchen Ein streikender Kollege wird da kaum eine Klassenarbeit hinlegen. Kann man natürlich machen, sehe ich in der Praxis aber nicht.
@mitteljungundnaiv @2ndStar @jesterchen
Er wurde aufgefordert, sie am Mittwoch in die Schule zu bringen. Da war kein Streiktag.
Aber ich gehe davon aus, dass die Schulleitung dazu eine Ansage vom Personalrat bekommt. -
L lila@norden.social shared this topic