Das gilt auch für die Bezahlkarte
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RE: https://freiburg.social/@RDL/116025705367775644
Das gilt auch für die Bezahlkarte!
In der Regel kann diese ohne dazugehörige App nämlich gar nicht benutzt werden. Viele benötigen Unterstützung schon bei der Einrichtung, wodurch Sozialarbeiter*innen und Unterstützer*innen mit den eigentlich geheimen Zugangsdaten herum hantieren müssen. Von Barrierefreiheit noch nicht mal angefangen
Und dem Zwang, ein funktionierendes digitales Endgerät zu haben.#Bezahlkarte #Teilhabe #NeinZurBezahlkarte #KontenStattKarten #Asylrecht #AsylbLG
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B bugspriet@social.tchncs.de shared this topic