RE: https://freiburg.social/@RDL/116025705367775644Das gilt auch für die Bezahlkarte!In der Regel kann diese ohne dazugehörige App nämlich gar nicht benutzt werden. Viele benötigen Unterstützung schon bei der Einrichtung, wodurch Sozialarbeiter*innen und Unterstützer*innen mit den eigentlich geheimen Zugangsdaten herum hantieren müssen. Von Barrierefreiheit noch nicht mal angefangen Und dem Zwang, ein funktionierendes digitales Endgerät zu haben.#Bezahlkarte #Teilhabe #NeinZurBezahlkarte #KontenStattKarten #Asylrecht #AsylbLG