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🔑 🏠 Mieter dürfen ihre Wohnung nicht mit Gewinn untervermieten.

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  • ndr@ard.socialN This user is from outside of this forum
    ndr@ard.socialN This user is from outside of this forum
    ndr@ard.social
    schrieb zuletzt editiert von
    #1

    🔑 🏠 Mieter dürfen ihre Wohnung nicht mit Gewinn untervermieten.

    Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Untervermietung nur mit Zustimmung des Vermieters zulässig ist – und nur, wenn kein Profit erzielt wird.

    Wer trotzdem mehr verlangt als die eigene Miete, riskiert die Kündigung des Mietverhältnisses.

    📝 https://www.tagesschau.de/wirtschaft/verbraucher/bgh-untervermietung-gewinn-100.html

    #NDR #Untermiete #Wohnung #BGH

    cedara@social.tchncs.deC 1 Antwort Letzte Antwort
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    • ndr@ard.socialN ndr@ard.social

      🔑 🏠 Mieter dürfen ihre Wohnung nicht mit Gewinn untervermieten.

      Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Untervermietung nur mit Zustimmung des Vermieters zulässig ist – und nur, wenn kein Profit erzielt wird.

      Wer trotzdem mehr verlangt als die eigene Miete, riskiert die Kündigung des Mietverhältnisses.

      📝 https://www.tagesschau.de/wirtschaft/verbraucher/bgh-untervermietung-gewinn-100.html

      #NDR #Untermiete #Wohnung #BGH

      cedara@social.tchncs.deC This user is from outside of this forum
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      cedara@social.tchncs.de
      schrieb zuletzt editiert von
      #2

      @NDR Neugierige Frage nun: hätte er eine Sicherheitsleistung fürs Mobiliar verlangen können, die der Untermieter bei Auszug wiederbekommen haben könnte? Unter der Voraussetzung, dass der nix beschädigt hat.

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