🔑 🏠 Mieter dürfen ihre Wohnung nicht mit Gewinn untervermieten.
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Mieter dürfen ihre Wohnung nicht mit Gewinn untervermieten.Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Untervermietung nur mit Zustimmung des Vermieters zulässig ist – und nur, wenn kein Profit erzielt wird.
Wer trotzdem mehr verlangt als die eigene Miete, riskiert die Kündigung des Mietverhältnisses.
https://www.tagesschau.de/wirtschaft/verbraucher/bgh-untervermietung-gewinn-100.html -
Mieter dürfen ihre Wohnung nicht mit Gewinn untervermieten.Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Untervermietung nur mit Zustimmung des Vermieters zulässig ist – und nur, wenn kein Profit erzielt wird.
Wer trotzdem mehr verlangt als die eigene Miete, riskiert die Kündigung des Mietverhältnisses.
https://www.tagesschau.de/wirtschaft/verbraucher/bgh-untervermietung-gewinn-100.html@NDR Neugierige Frage nun: hätte er eine Sicherheitsleistung fürs Mobiliar verlangen können, die der Untermieter bei Auszug wiederbekommen haben könnte? Unter der Voraussetzung, dass der nix beschädigt hat.