@karsbehr@m.k-behrens.de Punkt 2 ist da für mich massgebend: "Der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Kraftfahrzeugverkehr die Geschwindigkeit weiter verringern."Und ein Nichtgewähren der Vorfahrt in diesem Moment, wäre m.E. sowohl eine Gefährdung als auch eine Behinderung des Radverkehrs. Und da Punkt 2 vor Punkt 4 kommt gelten hier m.E. wohl keine anderen Vorfahrtsregeln. Aber wie du schon schreibst, wir würden eh beide anhalten. @rompe@mastodon.social