Ach ja: Bei diesen Hosting-Bagaluten gibt es dann auch noch die Unsitte, zunächst einmal keine Online-Kündigung zu ermöglichen. Die sind auf die Masche gekommen, zum „Schutz der Kund:innen“ erst eine Anforderung zur Freischaltung der Onlinekündigung zu fordern. IMHO ist das klar rechtswidrig - und One-Click-Lösungen gibt es dann auch nicht, sondern wilde Klickstrecken, zwischengeschobene „Lassen Sie uns telefonieren“-Showstopper etc.