BGH-Urteil: Mieter dürfen mit Untervermietung keinen Gewinn machen
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BGH-Urteil: Mieter dürfen mit Untervermietung keinen Gewinn machen
> Wer länger ins Ausland geht, vermietet oft seine Wohnung unter – gern auch mit einem Aufschlag. Der Bundesgerichtshof hat nun entschieden: Profit darf daraus nicht geschlagen werden.
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