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Abspeckgeflüster – Forum für Menschen mit Gewicht(ung)

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  • BGH-Urteil: Mieter dürfen mit Untervermietung keinen Gewinn machen

    Uncategorized mietrecht
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    beandev@social.tchncs.deB
    BGH-Urteil: Mieter dürfen mit Untervermietung keinen Gewinn machen https://www.spiegel.de/wirtschaft/bgh-urteil-mieter-duerfen-mit-untervermietung-keinen-gewinn-machen-a-e4110043-9f3c-42da-87da-70f035bdf680> Wer länger ins Ausland geht, vermietet oft seine Wohnung unter – gern auch mit einem Aufschlag. Der Bundesgerichtshof hat nun entschieden: Profit darf daraus nicht geschlagen werden.#mietrecht
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    darthvader42@sueden.socialD
    @aardjon Das kommt auf die Teilungserklärung der WEG an. IN den meisten Fällen braucht es einen WEG Beschluss, der aber wegen "pivilegierter Maßnahme" nicht verwehrt werden kann.Man kann Beschlüsse auch im Umlaufverfahren machen, dann braucht man aber Einstimmigkeit.Als WEG Eigentümer würde ich das DIng einfach aufhängen und Fakten schaffen. Bis das angemeckert wird und dann dagegen vorgegangen werden kann, vergehen meist mehrere Jahre. Bis dahin hat sich das BKW amortisiert.