StVO § 3 (2):"Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern."
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StVO § 3 (2):
"Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern."Wann streichen wir das endlich? Andere nicht behindern zu dürfen, geht schon aus §1 (2) hervor ("Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer ... mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert ... wird.").
Warum wird nicht Sicherheit aller Menschen, die unterwegs sind, in der StVO ganz nach vorne gestellt?
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E energisch_@troet.cafe shared this topic
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StVO § 3 (2):
"Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern."Wann streichen wir das endlich? Andere nicht behindern zu dürfen, geht schon aus §1 (2) hervor ("Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer ... mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert ... wird.").
Warum wird nicht Sicherheit aller Menschen, die unterwegs sind, in der StVO ganz nach vorne gestellt?
@datenhalde gute Idee, mich stören die falschen Prioritäten schon lange - vor allem die, die den Autofahrys eingeräumt werden und alle anderen können gucken, wo sie bleiben.