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  3. ❗Wir unterbrechen unsere Berichterstattung aus der #Mongolei für eine Eilmeldung.

❗Wir unterbrechen unsere Berichterstattung aus der #Mongolei für eine Eilmeldung.

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16 Beiträge 12 Kommentatoren 0 Aufrufe
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  • gerichtesh@social.schleswig-holstein.deG gerichtesh@social.schleswig-holstein.de

    ❗Wir unterbrechen unsere Berichterstattung aus der #Mongolei für eine Eilmeldung.

    Das #Verwaltungsgericht #Schleswig hat einen Eilantrag der Betreiber des Onlinemediums „NiUS“ gegen das Land #SchleswigHolstein abgelehnt.

    Mehr Infos hier: https://www.schleswig-holstein.de/DE/justiz/gerichte-und-justizbehoerden/ZOR/vg_ovg/aeusserung

    #GerichteSH #RechtNordisch #Äußerungsrecht #Verwaltungsrecht

    rudirastlos@troet.cafeR This user is from outside of this forum
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    rudirastlos@troet.cafe
    schrieb zuletzt editiert von
    #3

    @gerichteSH so sieht es aus, wenn faschistoide Möchtegernjournalisten von Meinungsfreiheit sprechen. Alle sollen der Mund verboten werden, nur die rechten Hetzer dürfen alles sagen und dann noch rumlügen, dass man hier nicht mehr alles sagen darf, nimm diesen Stich du rechte Brut!

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    • gerichtesh@social.schleswig-holstein.deG gerichtesh@social.schleswig-holstein.de

      ❗Wir unterbrechen unsere Berichterstattung aus der #Mongolei für eine Eilmeldung.

      Das #Verwaltungsgericht #Schleswig hat einen Eilantrag der Betreiber des Onlinemediums „NiUS“ gegen das Land #SchleswigHolstein abgelehnt.

      Mehr Infos hier: https://www.schleswig-holstein.de/DE/justiz/gerichte-und-justizbehoerden/ZOR/vg_ovg/aeusserung

      #GerichteSH #RechtNordisch #Äußerungsrecht #Verwaltungsrecht

      maikek@fedifreu.deM This user is from outside of this forum
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      maikek@fedifreu.de
      schrieb zuletzt editiert von
      #4

      @gerichteSH Fein. Weiter so 😊.

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      • gerichtesh@social.schleswig-holstein.deG gerichtesh@social.schleswig-holstein.de

        ❗Wir unterbrechen unsere Berichterstattung aus der #Mongolei für eine Eilmeldung.

        Das #Verwaltungsgericht #Schleswig hat einen Eilantrag der Betreiber des Onlinemediums „NiUS“ gegen das Land #SchleswigHolstein abgelehnt.

        Mehr Infos hier: https://www.schleswig-holstein.de/DE/justiz/gerichte-und-justizbehoerden/ZOR/vg_ovg/aeusserung

        #GerichteSH #RechtNordisch #Äußerungsrecht #Verwaltungsrecht

        lerothas@tech.lgbtL This user is from outside of this forum
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        lerothas@tech.lgbt
        schrieb zuletzt editiert von
        #5

        @gerichteSH
        Rechte haben es echt schwer in dieser Welt. Dauernd beklagen sie die scheinbar nicht vorhandene Meinungsfreiheit, wollen diese anderen aber gleichzeitig nicht zugestehen. Schon bitter!

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • gerichtesh@social.schleswig-holstein.deG gerichtesh@social.schleswig-holstein.de

          ❗Wir unterbrechen unsere Berichterstattung aus der #Mongolei für eine Eilmeldung.

          Das #Verwaltungsgericht #Schleswig hat einen Eilantrag der Betreiber des Onlinemediums „NiUS“ gegen das Land #SchleswigHolstein abgelehnt.

          Mehr Infos hier: https://www.schleswig-holstein.de/DE/justiz/gerichte-und-justizbehoerden/ZOR/vg_ovg/aeusserung

          #GerichteSH #RechtNordisch #Äußerungsrecht #Verwaltungsrecht

          18kw@energiewende.social1 This user is from outside of this forum
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          18kw@energiewende.social
          schrieb zuletzt editiert von
          #6

          @gerichteSH
          Darüber wurde in der Sache ja nicht entschieden, aber gibt es überhaupt rechtlich ein Neutralitätsgebot für Amtsträger gegenüber Extremisten und Demokratiefeinden? Nach meiner Auffassung doch eigentlich eher das genaue Gegenteil.

          gerichtesh@social.schleswig-holstein.deG 1 Antwort Letzte Antwort
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          • 18kw@energiewende.social1 18kw@energiewende.social

            @gerichteSH
            Darüber wurde in der Sache ja nicht entschieden, aber gibt es überhaupt rechtlich ein Neutralitätsgebot für Amtsträger gegenüber Extremisten und Demokratiefeinden? Nach meiner Auffassung doch eigentlich eher das genaue Gegenteil.

            gerichtesh@social.schleswig-holstein.deG This user is from outside of this forum
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            gerichtesh@social.schleswig-holstein.de
            schrieb zuletzt editiert von
            #7

            @18KW

            Das Neutralitätsgebot betrifft insbesondere Fälle von Äußerungen über politische Parteien. Bei Äußerungen über andere Betroffene spielen vor allem die Grundrechte ein Rolle, im Fall NiUS etwa die Meinungs- und Pressefreiheit.

            Ob eine Verletzung dieser Grundrechte vorlag, musste das Gericht nicht entscheiden, da es bereits die Äußerungen dem Land nicht zugerechnet hat.

            18kw@energiewende.social1 1 Antwort Letzte Antwort
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            • gerichtesh@social.schleswig-holstein.deG gerichtesh@social.schleswig-holstein.de

              ❗Wir unterbrechen unsere Berichterstattung aus der #Mongolei für eine Eilmeldung.

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              #GerichteSH #RechtNordisch #Äußerungsrecht #Verwaltungsrecht

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              theappletree@ruhr.social
              schrieb zuletzt editiert von
              #8

              @gerichteSH Gut! 👍🏼

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • dustsailor@norden.socialD dustsailor@norden.social shared this topic
              • aubrieta@social.tchncs.deA aubrieta@social.tchncs.de

                @gerichteSH "Landesrechtsprechungsdatenbank"
                Tolles Wort 👍🏻

                gerichtesh@social.schleswig-holstein.deG This user is from outside of this forum
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                gerichtesh@social.schleswig-holstein.de
                schrieb zuletzt editiert von
                #9

                @Aubrieta Komposita sind doch einfach das Salz in der deutschen Sprachsuppe! 😉 (TvB)

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • energisch_@troet.cafeE energisch_@troet.cafe shared this topic
                • gerichtesh@social.schleswig-holstein.deG gerichtesh@social.schleswig-holstein.de

                  ❗Wir unterbrechen unsere Berichterstattung aus der #Mongolei für eine Eilmeldung.

                  Das #Verwaltungsgericht #Schleswig hat einen Eilantrag der Betreiber des Onlinemediums „NiUS“ gegen das Land #SchleswigHolstein abgelehnt.

                  Mehr Infos hier: https://www.schleswig-holstein.de/DE/justiz/gerichte-und-justizbehoerden/ZOR/vg_ovg/aeusserung

                  #GerichteSH #RechtNordisch #Äußerungsrecht #Verwaltungsrecht

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                  energisch_@troet.cafe
                  schrieb zuletzt editiert von
                  #10

                  @gerichteSH es ist doch beruhigend, wenn ein Gericht sehr wohl ein echtes Anliegen und pure Hetzerei für Aufmerksamkeit unterscheiden kann. Danke!

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • gerichtesh@social.schleswig-holstein.deG gerichtesh@social.schleswig-holstein.de

                    @18KW

                    Das Neutralitätsgebot betrifft insbesondere Fälle von Äußerungen über politische Parteien. Bei Äußerungen über andere Betroffene spielen vor allem die Grundrechte ein Rolle, im Fall NiUS etwa die Meinungs- und Pressefreiheit.

                    Ob eine Verletzung dieser Grundrechte vorlag, musste das Gericht nicht entscheiden, da es bereits die Äußerungen dem Land nicht zugerechnet hat.

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                    schrieb zuletzt editiert von
                    #11

                    @gerichteSH
                    Danke 👍

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • gerichtesh@social.schleswig-holstein.deG gerichtesh@social.schleswig-holstein.de

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                      #GerichteSH #RechtNordisch #Äußerungsrecht #Verwaltungsrecht

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                      schrieb zuletzt editiert von
                      #12

                      An der Stelle Offtopic, aber wegen Jurabubble bei Mastodon und so und auch wegen der neuerlichen #EU-Recht Tröts: @hpod16 und @Orkan_der_rechtspflege, kennt ihr euch eigentlich schon? 😎

                      Mastodon Jura-Bubble sind u.a. auch @olgkarlsruhe und @praesolgka

                      1 Antwort Letzte Antwort
                      0
                      • kieler_nase@norden.socialK kieler_nase@norden.social shared this topic
                      • gerichtesh@social.schleswig-holstein.deG gerichtesh@social.schleswig-holstein.de

                        ❗Wir unterbrechen unsere Berichterstattung aus der #Mongolei für eine Eilmeldung.

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                        schrieb zuletzt editiert von
                        #13

                        @gerichteSH
                        Gut so.

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • gerichtesh@social.schleswig-holstein.deG gerichtesh@social.schleswig-holstein.de

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                          schrieb zuletzt editiert von
                          #14

                          @gerichteSH

                          Ein Hoch auf das Verwaltungsgericht in Schleswig und auf MP Daniel Günther.

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • gerichtesh@social.schleswig-holstein.deG gerichtesh@social.schleswig-holstein.de

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                            Das #Verwaltungsgericht #Schleswig hat einen Eilantrag der Betreiber des Onlinemediums „NiUS“ gegen das Land #SchleswigHolstein abgelehnt.

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                            schrieb zuletzt editiert von
                            #15

                            @gerichteSH Gab es bei Merkel nicht mal ein ähnliches Urteil? Ich erinnere mich nicht mehr genau.

                            gerichtesh@social.schleswig-holstein.deG 1 Antwort Letzte Antwort
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                              @gerichteSH Gab es bei Merkel nicht mal ein ähnliches Urteil? Ich erinnere mich nicht mehr genau.

                              gerichtesh@social.schleswig-holstein.deG This user is from outside of this forum
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                              schrieb zuletzt editiert von
                              #16

                              @MBrandtner

                              Vielleicht die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Az.: 2 BvE 4/20 und 2 BvE 5/20?

                              Dort ging es um Äußerungen über die AfD. Unter anderem weil diese im Rahmen einer Regierungspressekonferenz stattfanden, sah das BVerfG dort ein Handeln in amtlicher Funktion. (J)

                              1 Antwort Letzte Antwort
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