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An alle #Infosec Verantwortlichen hier, macht das bitte am Montag. -
An alle #Infosec Verantwortlichen hier, macht das bitte am Montag.@larsmb @tobi82 Es muss ja erst einmal einen Anfangsverdacht geben, der dann in einen Durchsuchungsbeschluss mündet. Da reicht "folgt xyz auf X, und der hat so was gepostet" nicht. Wenn Du den Post kommentierst und dabei nicht Kontra gibst, dann könnte etwas kommen.
Bei den meisten dieser Verfahren sind die Verdächtigen Mitglieder einer Gruppe für so etwas, sind wegen eines Einschlägigen Delikts angezeigt oder wegen einer anderen Straftat durchsucht worden.
Hab hier von jemand gehört, der wegen Schwarzarbeit dran war und der Zoll fand dann Missbrauchsabbildungen auf dem Smartphone.Ich bin Schöffe, und in 3/4 aller Verfahren war das Telefon ein guter Belastungszeuge. Und das wird nicht besser mit der Privatspäre...
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An alle #Infosec Verantwortlichen hier, macht das bitte am Montag.@tobi82 Strafbar in Deutschland ist das nur, wenn Besitzwille vorhanden ist. Wenn man das ungewollt bekommt und sofort löscht, ist das alleinige Vorhandensein im Cache nicht strafbar. Im Papierkorb schon.
Wenn ermittelt wird, hat man natürlich trotzdem erst mal kein Telefon und interessante Gespräche mit der Polizei und dem sozialen Umfeld.
Aber X gehört gesperrt.