„Jetzt ist klar, dass der Einsatz von Schmerzgriffen gegen friedliche Demonstrierende rechtswidrig war“, sagte Joschka Seelinger zur taz, Rechtsanwalt Gesellschaft für Freiheitsrechte (#GFF), der den Fall begleitet hat. Bisher habe sich das Land Berlin stets auf den Standpunkt gestellt, „dass Quälen in Ordnung ist, weil Polizisten beim Wegtragen keine Rückenschmerzen zugemutet werden können“. Nun sei klar, das mildeste Mittel sei immer das Wegtragen. Die GFF werde gemeinsam mit Ritter eine Schadensersatzklage vorbereiten.https://taz.de/Fragwuerdige-Polizeitaktiken/!6145396/Danke, @Freiheitsrechte