@feb vor allem ist die Diskussion zum Verbot innerhalb von DE völlig unnütz. Da, selbst wenn es dazu ein nationales Gesetz verabschiedet würde es nicht anwendbar wäre.
Da es die Bereiche und Adressaten des DSA betreffen würde. Da der DSA eine EU-Verordnung ist steht sie immer über dem nationalen Recht.
Wir haben mit dem DSA eine vollharmonisierende EU-Verordnung. Mitgliedstaaten sollten daneben also keine nationalen Vorschriften schaffen, die denselben Adressaten mit demselben Zweck verpflichten. Solche Gesetze können zwar erlassen werden, sind aber im Ergebnis unanwendbar. Sobald ein Gericht sie prüft, müsste es den Anwendungsvorrang des EU-Rechts feststellen.
