@OhWeh @ose_rouge @nocci @mango
Da hat die Person am Telefon Mist erzählt. Auch wer einen Angehörigen pflegt hat Anspruch auf Bürgergeld. Vorraussetzung für Bürgergeld ist, das man für mindestens drei Stunden am Tag erwerbsfähig ist. Es ist KEINE Voraussetzung für den Leistungsbezug, das man arbeiten geht.
karpfenratten@mastodon.social
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Ich lese immer wieder solche Posts wie:"Ich bin Teilzeitler*in, aber ich bin nach der Arbeit nicht faul, sondern mache Ehrenamt, Rette die Welt, begleite meine Eltern zu Terminen, bin für die Familie da" und so weiter