@lucsaffre @jwildeboer Mmm, fehlt da ein Ironiefähnchen?Die Änderungen werden bereits (seit spätestens 2014) automatisch überall hin verteilt. Egal ob Vornamen, Nachnamen, Geschlecht oder einfacher Umzug und egal ob Heirat, Adoption, (Vor-)Namensänderungsgesetz oder Geschlechtseintrag nach TSG, §45b PStG oder SBGG.BMeldDÜV. Ein tolles Teil. Die informierten Behörden(1) führen Register, speichern also auch die vorherigen Daten mit Bezug zu den neuen. Rein technisch könnten alle Änderungen mit simplen Datenbankabfragen jederzeit aufgelistet werden.Es gibt da keine Lücken. Keinein kann sich dadurch irgendwo rausziehen oder einschleichen.Die Petition ist insofern etwas irreführend, weil die drei neuen Datenblätter (geplante Verordnung des BMI) kein Register an sich darstellen. Sie führen aber dazu, dass auch in allen zukünftigen Meldebehörden alle Änderungen vorrätig sind und bei jedem Vorgang auch angezeigt werden (können). Auch wenn dies für den Einzelfall völlig irrelevant ist; zB Umzug, Perso erneuern.Es ist aber generell vollkommen unnötig, Listen von Menschen zu erstellen oder zu führen, die ihre amtliche Geschlechtsoption gewechselt haben. Die steht nirgendwo und ist für die Identifikation und andere staatliche Belange vollkommen unerheblich(2) - es sei denn, man will speziell diese Menschen überwachen, auffinden, absondern.——(1) Rentenversicherung, Bundeszentralregister, Kraftfahrtbundesamt, Bundesamt für Steuern, ggf Bundeswehr und_oder Ausländerzentralregister. Von da aus an die nachgeordneten Behören, bzw für diese zugreifbar.(2) Das BVerfG hat 2017 dem Staat freigestellt, auf den amtliche Geschlechtseintrag komplett zu verzichten. Somit könnte er bei praktisch allen Behörden einfach eingespart werden.