@Sascha_Raubal @Gafurr @isotopp langsam genug fahren?
Im Straßenverkehr bewegen sich auch Kinder, alte Menschen und andere mit eingeschränkter Wahrnehmungsfähigkeit oder Aufmerksamkeit. Man muss immer damit rechnen, dass die auf die Straße treten ohne zu schauen. (Gilt genauso für Radfahrer, die auf dem Radweg schnell an Fußgängern auf dem Fußweg vorbeifahren. Wenn der Fußgänger plötzlich einen Schritt zur Seite auf den Radweg macht und der Radfahrer ihn umfährt würde ich auch dem Radfahrer eine Mitschuld zuweisen.)
Ich sehe auch, dass es Situationen gibt, in denen der Autofahrer einen Unfall nicht realistisch 100% verhindern kann. Dennoch sehe ich eine Rechtfertigung, eine (Teil-)Haftung aufgrund der Betriebsgefahr zuzuweisen. Zumindest soweit der Schaden nicht aufgetreten wäre, oder wesentlich kleiner, wenn statt des Autos ein leichteres Verkehrsmittel gewählt worden wäre.
Klar, das könnte man jetzt beliebig kompliziert machen (Schuldverteilung nach kinetischer Energie der Beteiligten Verkehrsmittel?
)
Oder man pauschalisiert das ganze, wie in den Niederlanden, und sagt z.B. 50% Schadenszuweisungen aufgrund der Betriebsgefahr.
@isotopp, weißt du ob die niederländische Regelung nur den (im Zweifelsfall versicherten) finanziellen Schaden betrifft, oder auch eventuelle Strafen? Extrembeispiel: Kann man den Führerschein verlieren, wenn man ein Kind überfährt, den Umständen nach den Unfall aber gar nicht hätte verhindern können, ohne ganz auf das Autofahren zu verzichten?