Die Umkehr der Beweislast gegen den Fahrgast durch den App-Zwang bezeugt doch nur maximalen Missbrauch im Anliegen von Profit: Wegfall von Papier oder Karten und dazugehörige Infrastruktur. Inkaufnahme des guten Willen (Gebührenerhebung bei nachträglicher Beweiserbringung) bei gleichzeitiger Hintergehung des Fahrgastes durch Weiterverwertung von erhobenen Daten. Also am Ende ist dieses ganze Geschehen einfach als bösartig genauso wie vorsätzlich einzuordnen.
Profit über alles.
