@Hachka @grob @teilenswert Mann kann einen geerbten Betrieb auch ganz oder teilweise verkaufen - dann wird der Betrieb von anderen weitergeführt.
Bei der Vererbung großer Vermögen gibt es immer eine krasse Schieflage zwischen der erbrachten Leistung der Erbenden und dem vererbten Vermögenswert.
Wenn beim Erbe von großen Vermögen prozentual weniger Erbschaftssteuer gezahlt wird, als beim Erbe von niedrigerem Vermögen, ist dies meiner Meinung nach kaum zu rechtfertigen.
goebbe@social.tchncs.de
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Statt über „Leistungsfeindlichkeit“ (CSU) zu klagen, möchten wir bei der #Erbschaftssteuer lieber über Gerechtigkeit sprechen.