@marvinoppong Ah ok, Dann hab' ich Beleidigung und Hasskommentar fälschlicheweise gleich gesetzt. Hatte in Erinnerung, dass bei Kühnasts Fall ein Kommentar im Netz erfolgreich verfolgt werden konnte, ob es als Hasskommentar oder Beleidigung angeklagt wurde, weiß ich nicht.
Also würde man immer auf § 185 StGB klagen, egal ob es eine rassistische Beleidigung oder andersartige (strafrelevante) Beleidigung ist?
Also würde man immer auf § 185 StGB klagen, egal ob es eine rassistische Beleidigung oder andersartige (strafrelevante) Beleidigung ist?