Die Gurtpflicht existierte zwar schon seit 1976, aber sie war ein „zahnloser Tiger“, da Verstöße nicht bestraft wurden. Am 1. August 1984 wurde das Bußgeld (40 D-Mark) eingeführt. Der Effekt: Die Anschnallquote schoss praktisch über Nacht von ca. 60 % auf über 90 %. Die Zahl der Verkehrstoten sank von 1983 auf 1984 drastisch (um über 1.500 Menschen bzw. ca. 13 %), obwohl der Verkehr zunahm. Das ist der direkteste Beweis für die Wirksamkeit einer Einzelmaßnahme in der deutschen Geschichte.Weitere Maßnahmen, die zuvor Fortschritte brachten: Ab 1972 galt Tempo 100 auf Landstraßen – davor unbegrenzt! Ab 1973 galt die 0,8-Promille-Grenze – davor weitgehend unreguliert.